Beschlussvorlage - B/16/2779-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der Satzungen über die Festlegung des Sanierungsgebietes "Osterfeld-Mitte / Freiligrath-straße" und des Sanierungsgebietes "Osterfeld-Mitte / Gildenstraße"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bauleitpläne, Wohnungswesen, Denkmalschutz
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Dezernat 4 / Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung
- Verantwortung:
- Terhart
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Anhörung
|
|
|
|
12.09.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.09.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.09.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt folgende Satzungen:
Gesetzliche Grundlage:siehe Satzungstext
1.Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“
Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“ vom 24.01.1991 wird aufgehoben.
Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2.Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“
Der Rat der Stadt hat aufgrund des § 162 Abs. 1 Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I, S. 1298) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW.2016, S. 966) in seiner Sitzung am 25.09.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebiets „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“ vom 24.01.1991 wird aufgehoben.
Der Aufhebungsbereich ist im Plan des Bereiches 5-4 vom 06.07.2017 umrandet dargestellt und als Anlage der Satzung beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sachverhalt
Begründung
Anlass
Die Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen (WUV-Maßnahmen), die für die Sanierungsgebiete „Osterfeld-Mitte / Freiligrathstraße“ und „Osterfeld-Mitte / Gildenstraße“ die Verbesserung der Anlagen innerhalb der Straßenräume bzw. jeweils einer Grünfläche zum Inhalt haben, sind abgeschlossen.
Die in den Sanierungsgebieten durchgeführten Maßnahmen sind den jeweiligen in der Anlage c) bzw. d) befindlichen Begründungen zu entnehmen.
Da diese Sanierungen durchgeführt wurden, sind die Sanierungssatzungen gemäß § 162 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben.
Die Sanierungssatzungen wurden nach § 142 Abs. 4 BauGB (vereinfachtes Sanierungsverfahren) gefasst.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den aufzuhebenden Sanierungssatzungen um vereinfachte Sanierungsverfahren handelt, in denen eine Erhebung von Sanierungsbeiträgen nicht vorgesehen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
383,3 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
383,5 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
801,8 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
778,7 kB
|
