Beschlussvorlage - B/16/2882-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2017/18 in städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.09.2017
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1.Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von 1,5 Planstellen für Profilveränderungen (30 % Landeszuschuss).
2.Der Rat der Stadt beschließt darüber hinaus die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 14.017 EUR (ant. Personalkosten für 10-12/2017) im Deckungsring Personal (D00000001).
Deckungsvorschlag:
30 % Refinanzierung
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit
Sachverhalt
Begründung
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.03.2017 die Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder zum Kindergartenjahr 2017/2018 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) beschlossen, und das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Profile am 08.05.2017 genehmigt.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen hat sich gegenüber den Prognosen von vor einigen Jahren steigend entwickelt. Diese Bedarfslage machte es erforderlich, das Platzangebot in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu erweitern. Die Platzausweitungen der vergangenen vier Jahre in den städtischen Kindertageseinrichtungen sind im gleichen Maße ‑ auch noch für das Kindergartenjahr 2017/2018 ‑ erforderlich. Darüber hinaus bieten sechs städtische Kindertageseinrichtungen im Vorgriff der sich in Planung befindlichen neuen Kindertageseinrichtungen bereits 110 Bereitschaftsplätze an.
Zum Kindertageseinrichtungsjahr 2014/2015 hat der Jugendhilfeausschuss seinerzeit beschlossen, die plus-KITA-Förderung gemäß §§ 16a sowie 21a KiBiz für den maximalen Förderzeitraum von fünf Jahren zu gewähren (Drucksache B716/0075-01).
Die Förderung der Sprachfördereinrichtungen gemäß §§ 16b in Verbindung mit 21b KiBiz wurde zunächst auf zwei Jahre festgelegt, in Erwartung bevorstehender Entwicklung und Qualifizierungen zu neuen Sprachförderinstrumenten.
Die Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII, in der alle Träger von Kindertageseinrichtungen vertreten sind, verständigte sich darauf, diese Förderung auf den max. Förderzeitraum von fünf Jahren fortzusetzen, analog zu den plusKITA, somit bis Ablauf des Kindergartenjahres 2018/19.
Gemäß § 24 SGB VIII haben Eltern seit dem 01.08.2013 für Kinder, die nach dem 31.07.2012 geboren sind, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter.
Aufgrund der jährlichen Profilplanung stehen zum Kindergartenjahr 2017/2018 nachfolgend aufgeführte Veränderungen an:
KTE Biefang
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in dieser Einrichtung Betreuungsumfänge erweitert. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von 7,5 Fachkraftstunden
- Aufstockung von 9,0 Ergänzungskraftstunden
Umsetzung:
Laut der Personalvereinbarung können Erzieher/innen i. A. entweder mit 13 Fachkraftstunden oder 26 Ergänzungskraftstunden angerechnet werden. Zz. wird die Erzieherin i. A. mit 13 Stunden im Fachkraftbereich angerechnet. Eine Verschiebung dieser Anrechnung in den Ergänzungskraftbereich ist sinnvoll, da dann die fehlenden neun Ergänzungskraftstunden aufgefangen werden können. Die dadurch fehlenden 13 Fachkraftstunden können mit den aufzustockenden 7,5 Fachkraftstunden durch die Einrichtung einer 0,5 Planstelle mit einer wtl. Arbeitszeit von 20,5 Stunden kompensiert werden (S 8a TVöD SuE).
KTE Lirich
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in dieser Einrichtung Betreuungsumfänge verändert und Platzausweitungen vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von 22 Fachkraftstunden
Umsetzung:
Einrichtung einer 0,5 Fachkraftstelle mit 22 Fachkraftstunden (S8a mit Zulage nach S8b TVöD SuE)
KTE Schmachtendorf
Veränderungen:
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurden in dieser Einrichtung Betreuungsumfänge verändert und Platzausweitungen vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Personalschlüssel angepasst werden muss.
Erfordernis:
- Aufstockung von neun Fachkraftstunden
Umsetzung:
Einrichtung einer 0,5 Fachkraftstelle die mit einer vorhandenen 0,5 Planstelle zusammengelegt wird. Die vorhandene Planstelle ist derzeit mit 30 Wochenstunden besetzt. (S8a TVöD SuE)
Inklusion
Das im Kindergartenjahr 2015/2016 eingeführte neue Fördersystem des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) wird unter den gleichen Konditionen im Kindergartenjahr 2017/18 weitergeführt. Der LVR stellt pro Jahr eine Kindpauschale in Höhe von 5.000 Euro für jedes Kind mit Behinderung, das eine Kindertageseinrichtung besucht, bereit. Mit dieser Förderung sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die insbesondere die pädagogische Bildungsarbeit stärken.
Die Kindpauschale des LVR ermöglicht damit bei fünf Kindern mit Behinderung die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle, sodass der pädagogische Standard über einen höheren Personalschlüssel erheblich verbessert wird.
Die Anzahl der Einzelintegrationen hat sich von 76 Anträgen im Kindergartenjahr 2016/17 auf derzeit 93 Anträge für das Kindergartenjahr 2017/2018 erhöht. Um auf die jetzigen und auf die noch folgenden Genehmigungen des Landes mit zusätzlichem Personal reagieren zu können, ist für die städtischen Einrichtungen für das Kindergartenjahr 2017/2018 die Weiterführung der im letzten Kindergartenjahr eingerichteten 8,5 Zeitstellen erforderlich. Die Einstellung des Personals erfolgt nur, soweit die Mittel des Landes bereitgestellt werden.
