Beschlussvorlage - B/16/2821-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt dem Integrierten Handlungskonzept (IHK) „Revierparks 2020“ in der vorgelegten Fassung grundsätzlich zu und befürwortet eine Wettbewerbsteilnahme „Grüne-Infrastruktur NRW“.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

  • Drucksache B/16/2175-01 vom 19.12.2016
    Verschmelzung der Revierpark-Gesellschaften Vonderort, Mattlerbusch sowie Nienhausen auf die Freizeitzentrum Kemnade GmbH zur neuen „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Ausgangslage

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 01.07.2016 über die Neuausrichtung der Freizeitgesellschaften hinaus beschlossen, mit dem Projekt „Revierparks 2020“ Fördermöglichkeiten für die Revierparks zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund hat der RVR im Januar 2017 die Erarbeitung eines integrierten Strategie-, Planungs- und Entwurfskonzepts  für die künftige Entwicklung der Freiflächen der Revierparks in Auftrag gegeben. Der Endbericht des IHK „Revierparks 2020“ wurde fristgerecht zum 01.06.2017 beim Wettbewerb „Grüne Infrastruktur NRW“ (2. Call) eingereicht. Die Verbandsversammlung des RVR hat das IHK in der Sitzung vom 30.06.2017 beschlossen.

Ziel des Vorhabens ist es, in Zusammenarbeit mit den Partnerstädten Fördermittel für dringend nötige Gestaltungs- und Renovierungsmaßnahmen der Freiflächen zu akquirieren (Integriertes Handlungskonzept). Mit einem überspannenden Handlungskonzept sollen die konkreten Entwicklungs-, Umbau- und Investitionsmaßnahmen bestimmt werden, die landschaftsbaulich in Schritten bis zu den Jahren 2020 und der weiteren Perspektive bis zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 fertiggestellt werden sollen. Nach Prüfung bestehen verschiedene Förderzugänge zu einzelnen För-derinstrumenten beim Land NRW und bei der EU. Auch kombinierte Förderwege sollen geprüft und erschlossen werden.

Der Entwurf der beauftragten Planer sieht die Beantragung der Förderung einer Vielzahl von Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 58,5 Mio. € vor, davon entfallen auf den Revierpark Vonderort knapp 10 Mio. €. Sollten alle Maßnahmen im vorgeschlagenen Umfang realisiert werden, so läge der Eigenanteil des RVR (Förderung 80%, Eigenanteil 20%) bei rund 11,7 Mio. €. Für die Stadt Oberhausen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Die operativen Ziele beinhalten eine ganzheitliche Betrachtung und Vernetzung der fünf Revierparke, eine optimierte örtliche Anbindung z. B. an das regionale Radwegesystem, Spiel- und Sportangebote für unterschiedliche Nutzergruppen und Altersstufen, attraktive und doch pflegeleichte Grünanlagen, multifunktional nutzbare Treffpunkte und Aufenthaltsbereiche für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen sowie außerschulische Bildungsorte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; all das soll die Revierparks 2020 auszeichnen.

Die Einbeziehung von sozialen Einrichtungen, Sportvereinen und anderen Interessengruppen, auch zur Minimierung der Folgekosten sowie zur Gewährleistung einer sozialen Kontrolle, ist begleitende Zielsetzung. Die Maßnahmen für den Revierpark Vonderort wurden unter dem Titel „Park in Bewegung“ entwickelt. Diese sind ausführlich in der Anlage 1 dargestellt. Die Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanung der Maßnahmen ist ergänzend als Übersicht der Anlage 2 zu entnehmen. Bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen des IHK „Revierparks 2020“ werden die Mitgesellschafter der neu gegründeten Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) beteiligt. Ebenfalls finden regelmäßige Abstimmungsgespräche in den Beiräten der einzelnen Revierparks statt.

Eine Priorisierung und zeitlich mittelfristige Verteilung sowie die Einflussnahme im Rahmen der RVR-Haushaltsberatungen ist gegeben. Konkrete Zahlungsverpflichtungen, die ohnehin nicht die Stadt Oberhausen betreffen, ergeben sich erst im Rahmen der Antragstellung von Fördermitteln für Projekte, für die allerdings eine erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme als grundsätzliche Voraussetzung einzustufen ist. Dazu dient diese Beschlussvorlage.

Für die Antragstellung von Fördermitteln für die jeweiligen Projekte sind weiterhin die Zustimmungen der Verbandsversammlung des RVR sowie der Räte der beteiligten Mitgesellschafter notwendig.

Das Integrierte Handlungskonzept adressiert mehrere Förderprogramme, neben dem Aufruf „Grüne Infrastruktur“ sind dies u. a. Städtebauförderung und Tourismusförderung. Entsprechende Gespräche mit den zuständigen Ministerien, um die Förderwege auszuloten, sollen demnächst erfolgen. Realistisch ist im Aufruf „Grüne Infrastruktur“ maximal die Hälfte bis Zweidrittel der o. g. Gesamtsumme, der Schwerpunkt läge dort bei landschaftsbaulichen Maßnahmen. Die weitere Umsetzung der landschaftsbaulichen Maßnahmen würde in einem mehrjährigen Prozess erfolgen, der ab 2018 starten könnte. Als Zielmarke für die abschließende Umsetzung des gesamten Programms könnte die IGA 2027 dienen.

Jeweils ein Exemplar des IHK „Revierparks 2020“ wurde den Ratsfraktionen, Ratsgruppen sowie dem Einzelmitglied des Rates zur Verfügung gestellt.

Kurzfassung

– entfällt –

 

 

 

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Anlagen

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