Beschlussvorlage - B/16/2786-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Jahresgebührensätze 2015 und 2016 für die Rest- und die Biomüllbeseitigung und für die Abfuhr der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle der Abgabesatz-Satzungen der Jahre 2015 und 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Antigona Hajdari
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.09.2017
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2017
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Sachverhalt
Begründung
- Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.04.2015 in mehreren Duisburger Verfahren das Jahr 2012 betreffend die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung wegen Verstoßes gegen das Kostenüberschreitungsverbot gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW für nichtig erklärt und die angefochtenen Gebührenbescheide aufgehoben. Zur Begründung führte es aus, dass es sich bei dem in der Kalkulation berücksichtigten Leistungsentgelt der GMVA Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsanlage Niederrhein GmbH (GMVA Niederrhein GmbH) um einen unzulässig hohen Kostenansatz handele. Der angesetzte Preis pro Tonne enthalte mehrere Positionen, die mit dem Preisrecht nicht vereinbar seien.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung und wegen der gleichgelagerten Entgeltregelung mit der GMVA GmbH & Co. KG wurden die Bescheide für 2015 und 2016 unter den Vorbehalt der Nachprüfung gestellt.
Für eine Neu- oder Änderungsveranlagung aller Gebührenschuldner für die Jahre 2015 und 2016 bedarf es daher der Nachberechnung und Neufestsetzung der Jahresgebührensätze für die Rest- und Biomüllbeseitigung und für die Abfuhr der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle der Jahre 2015 und 2016 auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten, insbesondere des neu berechneten Leistungsentgelts der GMVA GmbH & Co. KG. Wesentliche Grundlage für die Nachberechnung der Abgabesätze und die Erstellung der Änderungssatzungen sind die Preisprüfungsberichte der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf.
2.Gebührenerstattung
Die Gebührenschuldner der Jahre 2015 und 2016 erhalten eine Erstattung der zu viel gezahlten Gebühren. Der entsprechende Gebührenbescheid wird Anfang November versendet. Die Erstattung wird mit der Hauptfälligkeit zum 15.11.2017 soweit möglich verrechnet. Im Übrigen erfolgt eine Auszahlung.
Die Erstattung erfolgt aus dem allgemeinen Haushalt und geht nicht zu Lasten der Gebührenhaushalte.
3.Abfallbeseitigung der Jahre 2015 bis 2016 (Produkt 110202)
Die Gebührenkalkulation basiert grundsätzlich auf Prognosen. Bei einem bereits abgelaufenen Kalkulationszeitraum kommt für eine nachträgliche Änderung der Gebührensätze nur noch eine Nachberechnung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten in Betracht.
Durch die Nachberechnung ergeben sich folgende Gebührenveränderungen:
Gebührenveränderung bei der Rest- und Biomüllbeseitigung
2015
Die nachberechnete Gebühr sinkt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten um rund 14,1%.
Die Veränderung zur ursprünglichen Kalkulation ergibt sich im Wesentlichen aus der Reduzierung der Entsorgungskosten infolge des neu berechneten Leistungsentgeltes der GMVA GmbH & Co. KG. Die Entsorgungskosten sinken von 12.645.470 EUR um 4.521.450 EUR auf nunmehr 8.124.020 EUR (-35,76%).
2016
Die nachberechnete Gebühr sinkt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten um rund 18,66%.
Die Veränderung zur ursprünglichen Kalkulation ergibt sich im Wesentlichen aus der Reduzierung der Entsorgungskosten infolge des neu berechneten Leistungsentgeltes der GMVA GmbH & Co. KG. Die Entsorgungskosten sinken von 12.486.190 EUR um 4.593.460 EUR auf nunmehr 7.892.730 EUR (-36,79%).
Gebührenveränderung bei Abfuhr der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle
2015
Die nachberechnete Gebühr sinkt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten um rund 12.23%.
Die Veränderung zur ursprünglichen Kalkulation ergibt sich im Wesentlichen aus der Reduzierung der Entsorgungskosten infolge des neu berechneten Leistungsentgeltes der GMVA GmbH & Co. KG. Die Entsorgungskosten sinken von 703.600 EUR um 242.125 EUR auf nunmehr 461.475 EUR (-34.41%).
2016
Die nachberechnete Gebühr sinkt auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten um rund 18,48%.
Die Veränderung zur ursprünglichen Kalkulation ergibt sich im Wesentlichen aus der Reduzierung der Entsorgungskosten infolge des neu berechneten Leistungsentgeltes der GMVA GmbH & Co. KG. Die Entsorgungskosten sinken von 732.130 EUR um 250.141 EUR auf nunmehr 481.989 EUR (-34,17 %).
Portokosten
Seit 2015 können auch die auf die Veranlagung entfallenden Druck- und Verwaltungskosten der OGM GmbH konkret den Portokosten zugeordnet werden. Die Kosten werden in der Aufwandseite in einem Kostenblock ausgewiesen. Diese konkrete Zuordnung bei dem Kostenblock führt zu einer Kostensteigerung in den einzelnen Gebührenberechnungen.
Kurzfassung
Aufgrund der Rechtsprechung müssen die Jahresgebührensätze 2015 und 2016 für die Rest- und die Biomüllbeseitigung und für die Abfuhr der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zum Zwecke der Korrektur angefochtener Gebührenbescheide rückwirkend neu beschlossen werden.
Die Jahresgebührensätze der Abfallbeseitigung 2015 und 2016 wurden auf Grundlage der tatsächlichen Kosten und Maßstabseinheiten, insbesondere des neu berechneten Leistungsentgelts der GMVA GmbH & Co. KG, nachberechnet und in den Änderungssatzungen zu den Abgabesatz-Satzungen für die Jahre 2015 und 2016 (Anlagen 5 und 6) rückwirkend neu festgesetzt. Hierüber hat der Rat zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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66,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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66,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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39,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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13,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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11,9 kB
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