Antragsvorlage - A/16/2881-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Polizei in einen Dialog darüber einzutreten, an welchen Stellen auf Oberhausener Stadtgebiet die Einführung eine Videobeobachtung hilfreich und sinnvoll ist.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Einsatz von Videokameras an öffentlichen, frei zugänglichen Orten ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein geeignetes Mittel, Verbrechen vorzubeugen und für die Polizei die Ahndung von Kriminalität zu erleichtern.

 

Die CDU/FDP-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass „polizeiliche Videobeobachtung künftig an Orten zulässig ist, an denen tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung verabredet, vorbereitet oder begangen werden". Solche Orte gilt es aus Sicht der CDU-Fraktion in Zusammenarbeit mit der Polizei Oberhausen zu identifizieren und dort Videobeobachtung zu etablieren.

 

Klar identifizierte Kriminalitätsschwerpunkte sind neben den Oberhausener Bahnhöfen auch die umliegenden Stadtparks. Aber auch die Innenstädte von Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld werden immer wieder als unsichere Orte benannt.

 

Eine weitere Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

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