Berichtsvorlage - M/16/2781-01
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführung eines zeitlich begrenzten Probebetriebs für die Planung bedarfsgerechter Standorte der rettungsdienstlichen Notfallversorgung der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Auschrat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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07.09.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Stadt Oberhausen ist gemäß § 6 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes und demzufolge verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen. Hierzu sind im Sinne des § 12 RettG NRW insbesondere Zahl und Standorte von Rettungswachen planerisch zu ermitteln und in Bedarfsplänen festzulegen.
Aus diesem Grund hat sich die Stadt Oberhausen einer gutachterlichen Analyse der bedarfsgerechten Versorgungssituation der Rettungswachen- und Notarztstandorte im Rettungsdienstbereich Stadt Oberhausen durch die Forschungs- und Planungsgesellschaft
für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H Forplan unterzogen.
Das durchgeführte Gutachten hat ergeben, dass die räumliche Erreichbarkeit des Stadtgebietes und die damit verbundene gesetzliche Forderung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung durch die Errichtung zweier neuer dezentraler Standorte, jeweils einer im Norden und einer im Süden des Stadtgebietes, in Verbindung mit der Umsetzung organisatorischer Maßnahmen, zur Verbesserung der Eintreffzeit der vorhandenen Rettungsmittel empfohlen wird.
Die gutachterlichen Empfehlungen basieren auf Grundlage wissenschaftlicher Ermittlungen theoretischer Maximalwerte, welche jedoch einen optimalen Einsatzablauf unter optimalen, nicht beeinflussbaren, Umweltfaktoren voraussetzt. Daher schlägt die Feuerwehr Oberhausen eine Evaluierung der Standortempfehlungen unter Realbedingungen durch einen 2-monatigen Probebetrieb vor. Weiterhin wird beabsichtigt, weitere organisatorische Optimierungspotentiale im Rahmen des bestehenden gutachterlichen Auftrages zu überprüfen. Hierbei werden Möglichkeiten zur Verbesserung der Ausrück- und Anfahrtszeit wie die Alarmierung nächstgelegener Einsatzmittel über GPS- Kennungen, Ausdehnung der Ampelschaltungen im Einsatzfall betrachtet. Die bisherige Messung der Ausrückzeit und die Durchführung von Mitarbeitergesprächen bei Überschreitung der Ausrückzeit > 90 Sekunden soll fortgesetzt werden. Die Ergebnisse der innerbetrieblichen Probe- und Analysephase sollen hinsichtlich Ihrer tatsächlichen Optimierungspotenziale bewertet und in Form einer Handlungsempfehlung für die Verwaltung zusammengefasst und vorgestellt werden.
Für die Durchführung des Probebetriebes müssen Ausrückebereiche, Alarmierungsfolgen und Alarmwegbeschreibungen im Leitstellensystem neu angepasst werden. Dies ist in der vorhandenen Infrastruktur aufgrund technischer Probleme derzeitig nicht möglich. Die betroffenen Arbeitsabläufe sollen daher manuell durch eine für die festgelegte Probephase zeitlich begrenzt installierte Arbeitskraft umgesetzt werden. Dies soll auf Basis von Mehrarbeit geschehen. In diesem Zusammenhang fallen Personalkosten in Höhe von ca. 12.696,60 € für die geleistete Mehrarbeit an.
In der infrastrukturellen Standortplanung für den Probebetrieb wurden unter Beteiligung des strategischen Immobilienmanagements sowie unter Berücksichtigung der für die bedarfsgerechte Versorgung definierten Rahmenbedingungen geeignete Räumlichkeiten ausgewählt. Zu den Betreibern gehören zum einen der Schützenverein BSV 1865 Schmachtendorf e.V., Buchenweg 30, 46147 Oberhausen, zum anderen der Caritasverband Oberhausen e.V., Carl-Sonnenschein-Haus, Bebelstr. 205, 46049 Oberhausen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand können diese Räumlichkeiten für den Zeitraum der Probephase kostenfrei genutzt werden. Durch die Stadt Oberhausen ist zu prüfen, ob und ggf. in welcher Form dem Verein bzw. der Caritas das Entgegenkommen im Sinne einer pauschalen Nebenkostenerstattung vergütet werden kann.
Die Standorte werden probeweise vom 09.09.2017 bis 04.11.2017 jeweils von montags bis samstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (über 12 Stunden) durch ein Rettungsmittel aus der bestehenden Regelvorhaltung besetzt. Die Probestandorte eignen sich nicht für einen endgültigen bedarfsgerechten 24-Stunden-Betrieb. Hierfür wären zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich.
Aufgrund statistisch nachweislicher Analysen genügt ein zeitlich reduzierter Probebetrieb, um aussagekräftige Empfehlungen für eine abschließende Standortentscheidung einer rund-um-die-Uhr-Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung zu treffen. Die Erkenntnisse des betrachteten Zeitraums lassen sich auf die Nachtzeit sowie auf einen Sonntag übertragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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808,9 kB
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