Beschlussvorlage - B/16/2819-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Umweltausschuss nimmt das im Rahmen des European Energy Awards erstellte Energiepolitische Arbeitsprogramm der Stadt Oberhausen (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen weiter zu verfolgen und die Umsetzung in der bestehenden Kooperationsform des Energie-Teams Oberhausen mit den darin vertretenen Organen (Stadtverwaltung, OGM GmbH, StOAG und EVO AG) zu forcieren und soweit erforderlich, notwendige Beschlüsse zur Umsetzung von einzelnen Maßnahmen vorzubereiten.

 

Als politisches Gremium der Stadt empfiehlt der Umweltausschuss weiterhin den beteiligten Energieteam-Mitgliedern OGM GmbH, StOAG und EVO AG die Umsetzung der sie jeweils betreffenden Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.

 

Der eea Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

1.Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten Energiepolitischen Arbeitsprogramm der Stadt Oberhausen (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, für die Umsetzung einzelner Maßnahmen die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

 

  1. Der Umweltausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich sein könnten. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit diese mit Ausgaben verbunden sind, stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Etat- und Konsolidierungsbeschlüsse des Rates.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachennr.: M/16/2623-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]siehe Erläuterung im Begründungstext

weitere Bindung von Personalkapazitäten für die Fortführung des eea-Verfahrens

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

1. Sachstand eea

 

Im Jahre 2003 beschloss die Stadt Oberhausen die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren European Energy Award (eea). Bis 2011 fanden insgesamt drei externe Audits zur Zertifizierung statt. Bedingt durch personelle Engpässe musste der Prozess zwischen den Jahren 2013 bis 2015 ruhen. Seit 2016 wurde die wiederaufgenommene eea-Arbeit durch die eea-Beraterin Frau Lohoff von der Gertec Ingenieurgesellschaft begleitet.

 

Aufgrund der Unterbrechung des eea-Prozesses und der zwischenzeitlich umfangreichen Änderung der Themen und der Bewertungsgrundlage sind Ergebnisse von vor dem Jahr 2013 mit jetzigen Bewertungen nicht mehr valide vergleichbar.

 

Die aktuelle Bewertung der Daten aus dem Jahr 2016 zeigt, dass 56,5% der erreichbaren Punkte erzielt wurden. Durch die Einrichtung des Fachbereiches Klima- und Ressourcenschutz, der Einstellung einer Klimaschutzmanagerin und eines Klimaschutzmanagers sowie der Wiederaufnahme des eea-Prozesses und der Teilnahme am eea-plus Prozess konnte eine deutliche Verbesserung erzielt werden.

 

Ein wichtiges Ziel des eea war die Bildung eines Energieteams, indem sich alle energie- und klimarelevanten Bereiche der Stadt Oberhausen sowie städtische Gesellschaften regelmäßig treffen. Hier wurde auch das energiepolitische Arbeitsprogramm entwickelt, welches Maßnahmen und Projekte enthält, die durch die gemeinsame Anstrengung des eea-Teams und durch Beschlussfassung des Umweltausschusses in den nächsten fünf Jahren besonders forciert werden sollen. Diese besondere Unterstützung und die regelmäßigen Treffen stellen neben der Auszeichnung die wichtigsten Fundamente des eea dar.

 

Zu den Maßnahmen des energiepolitischen Arbeitsprogrammes zählen auch Projekte des Klimaschutzkonzeptes, z. B. die exemplarische Untersuchung von Gebäuden hinsichtlich Energieeffizienz und Musterplanung zur anschließenden Übertragung (ggf. auch private Gebäude), lfd. Nr. 2 des Arbeitsprogrammes, oder Prüfung des Bezugs zertifizierten Ökostroms, lfd. Nr. 11.

 

Als ein auf Dauer angelegter Managementprozess unterstützt der eea zudem die erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes langfristig. Es ist daher durchaus sinnvoll, den eea mit der Erstellung und der anschließenden Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes zu verknüpfen.

 

Da die Erarbeitung des energiepolitischen Arbeitsprogramms noch etwas Zeit benötigte, konnte das Programm bei der letzten Sitzung des Umweltausschusses nicht vorgestellt werden. 

 

Das nächste Externe Audit findet am 28. September 2017 statt. Für die Zertifizierung und zur weiteren Teilnahme am eea-Verfahren ist ein Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogrammes erforderlich.

 

 

2. Themenfelder eea

 

Das energiepolitische Arbeitsprogramm ist in sechs Themenfelder unterteilt.

 

  •         Entwicklungsplanung/Raumordnung
  •         Kommunale Gebäude und Anlagen
  •         Ver- und Entsorgung
  •         Mobilität
  •         Interne Organisation
  •         Kommunikation/Kooperation

 

 

Handlungsfeld 1: Entwicklungsplanung/Raumordnung

 

Der Bereich Entwicklungsplanung und Raumordnung umfasst alle Maßnahmen, die eine Kommune in ihrem ureigenen Zuständigkeitsbereich, der kommunalen Entwicklungsplanung ergreifen kann, um die entscheidenden Weichen für eine bessere Energieeffizienz zu stellen und damit den Klimaschutz zu forcieren. Die Maßnahmen reichen von einem energie- und klimapolitischen Leitbild über eine Festlegung im Bereich der Bauleitplanung, von städtebaulichen Wettbewerben, verbindlichen Instrumenten beim Grundstücks(ver-)kauf, der Baubewilligung bis hin zur Energieberatung von Bauinteressenten.

Z. B. Einbindung des Klimaschutzleitbildes in das ISTEK (lfd. Nr. 1)

 

 

Handlungsfeld 2: Kommunale Gebäude und Anlagen

 

In diesem Bereich können die Kommunen direkte Einspareffekte für den kommunalen Haushalt durch die wirtschaftliche Reduzierung von Betriebskosten ihres eigenen Gebäudebestands erzielen. Die Maßnahmen reichen von der Bestandsaufnahme über das Energiecontrolling und -management bis hin zu Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich der Straßenbeleuchtung.

Z.B. Abwasserwärmenutzung für Gesamtschule Weierheide (lfd. Nr. 4).

 

 

Handlungsfeld 3: Versorgung, Entsorgung

 

Der gesamte Bereich Ver- und Entsorgung wird in enger Kooperation mit kommunalen Energie-, Abfall- und Wasserbetrieben oder auch mit überregionalen Energieversorgern entwickelt. Partnerschaften im Sinne von Public – Private – Partnership zur Organisation und Finanzierung der Maßnahmen entstehen gerade in diesen Bereichen. Die Maßnahmen reichen von der Optimierung der Energielieferverträge, der Verwendung von Ökostrom, der Tarifstruktur, der Nah- und Fernwärmeversorgung, der Nutzung erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme aus Abfall und Abwasser bis hin zur Regenwasserbewirtschaftung.

Z. B. Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte (lfd. Nr. 6)

 

 

Handlungsfeld 4: Mobilität

 

In diesem Bereich werden kommunale Rahmenbedingungen und Angebote vorgestellt, welche Bürger und Verwaltung ermutigen, verstärkt auf energiesparende und schadstoffarme oder -freie Verkehrsträger umzusteigen. Es geht also um Maßnahmen die zur verstärkten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, des Fahrrads und von Fußwegen führen. Die Maßnahmen reichen von Informationskampagnen und -veranstaltungen, der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebots sowie der Planung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern bis hin zur Parkraumbewirtschaftung, Temporeduzierung und Gestaltung des öffentlichen Raums bis hin zum Mobilitätsverhalten der öffentlichen Verwaltung einschließlich des kommunalen Fuhrparks.

Z. B. Radverkehrbeschleunigung durch automatischen Detektion (lfd. Nr. 14)

 

 

Handlungsfeld 5: Interne Organisation

 

Die Kommune kann im Bereich ihrer internen Organisation und Abläufe dafür sorgen, dass das Energiethema gemäß dem energie- und klimapolitischen Leitbild von allen Akteuren gemeinsam verantwortet und vorangebracht wird. Hierzu gehört die Bereitstellung personeller Ressourcen, Weiterbildungsmaßnahmen, das Beschaffungswesen aber auch die Entwicklung und Anwendung innovativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen.

Z. B. Einführung eines Leitfadens für Verwaltungsmitarbeiter zum Thema Beschaffung (lfd. Nr. 22).

 

 

Handlungsfeld 6: Kommunikation, Kooperation

 

Dieser Maßnahmenbereich fasst im Wesentlichen Aktivitäten zusammen, die auf das Verbrauchsverhalten Dritter abzielen z.B. von privaten Haushalten, Forschungseinrichtungen, Schulen, Gewerbetreibenden, Wohnungsbaugesellschaften u.a..Hierzu gehören Informationsaktivitäten angefangen bei Pressearbeit, Broschüren. Dazu zählen auch Projekte in Schulen sowie die Einrichtung von Informations- und Beratungsstellen. Z. B. Energieberatung in Oberhausen: Kampagen zur energetischen Sanierung, Beratung und die Fortführung Energieberatungsstützpunkt im Technischen Rathaus durch die Verbraucher Zentrale (lfd. Nr. 25).

 

 

3. Aktuelle Ist-Analyse/Stand internes Audit

 

 

 

 

4. Energiepolitisches Arbeitsprogramm

 

Das aktuell erarbeitete energiepolitische Arbeitsprogramm ist als Anlage 1 beigefügt. Es enthält Empfehlungen, die im Konsens vom Energieteam der Stadt Oberhausen favorisiert und vorgeschlagen wurden.

 

 

5. Finanzielle Konsequenzen

 

Einzelne Vorschläge aus dem Arbeitsprogramm führen bei ihrer späteren Umsetzung zu weiterer Bindung von Personalkapazitäten und damit zu internen Personalkostenbeiträgen.

 

Weiterhin werden verschiedene Maßnahmen mit Projektkosten verbunden sein, die aufgrund des Planungsstadiums derzeit noch nicht beziffert werden können.

 

Insgesamt soll die Finanzierung von Einzelmaßnahmen über 5.000,00 EUR nach erfolgter Kostenermittlung in einer nächsten Sitzung des Umweltausschusses beraten werden.

 

Einige dieser Maßnahmen erlauben jedoch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung der internen Kosten (z.B. Beratungs- bzw. Informationsprojekte). Der Umweltausschuss wird dann von der Verwaltung auch über Konkretisierung und Kosten dieser Maßnahmen informiert, so dass dann über die umweltpolitische Notwendigkeit im Sinne des Klimaschutzkonzeptes entschieden werden kann.

 

 

Kurzfassung

 

Im Jahre 2003 beschloss die Stadt Oberhausen die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren European Energy Award (eea). Bis 2011 fanden insgesamt 3 externe Audits zur Zertifizierung statt. Bedingt durch personelle Engpässe musste der Prozess zwischen den Jahren 2013 bis 2015 ruhen. Seit 2016 wird die wiederaufgenommene eea-Arbeit durch die eea-Beraterin Frau Lohoff von der Gertec Ingenieurgesellschaft begleitet.

 

Aufgrund der Unterbrechung des eea-Prozesses und der zwischenzeitlich umfangreichen Änderung der Themen und der Bewertungsgrundlage sind Ergebnisse von vor 2013 mit jetzigen Bewertungen nicht mehr valide vergleichbar. Beim nächsten Audit ist wieder ein Vergleich möglich.

 

Die Bewertung der Daten aus dem Jahr 2015 ergab 53% der erreichbaren Punkte. Die aktuelle Bewertung der Daten aus dem Jahr 2016 zeigt, dass 56,5% der erreichbaren Punkte erzielt wurden. Durch die Einrichtung des Fachbereiches Klima- und Ressourcenschutz, der Einstellung einer Klimaschutzmanagerin und eines Klimaschutzmanagers sowie der Wiederaufnahme des eea-Prozesses und der Teilnahme am eea-plus Prozess konnte eine deutliche Verbesserung erzielt werden.

 

Ein wichtiges Ziel des eea war die Bildung eines Energieteams, indem sich alle energie- und klimarelevanten Bereiche der Stadt Oberhausen sowie städtische Gesellschaften regelmäßig treffen. Hier wurde auch das energiepolitische Arbeitsprogramm entwickelt, welches Maßnahmen und Projekte enthält, die durch die gemeinsame Anstrengung des eea-Teams und durch Beschlussfassung des Umweltausschusses in den nächsten fünf Jahren besonders forciert werden sollen.

 

Die Erarbeitung des energiepolitischen Arbeitsprogramms benötigte noch etwas Zeit und konnte bei der letzten Sitzung des Umweltausschusses nicht vorgestellt werden. Das wird hiermit nachgeholt.

 

Als politisches Gremium der Stadt empfiehlt der Umweltausschuss weiterhin den beteiligten Energieteam-Mitgliedern OGM GmbH, StOAG und EVO AG die Umsetzung der sie jeweils betreffenden Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.

 

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Anlagen

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