Beschlussvorlage - B/16/2852-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Klassenstärke sowie der Zügigkeit der Oberhausener Grundschulen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Melanie Knut-Sikora
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Thoer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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12.09.2017
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11.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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13.09.2017
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12.09.2018
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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13.09.2018
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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20.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.06.2018
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24.09.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt beschließt, die Kriterien zur Klassenstärkenreduzierung in den Eingangsklassen sowie die Zügigkeit an den Oberhausener Grundschulen zum Schuljahr 2018/19 gemäß der Anlage festzulegen
- Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wo im Sozialraum 71 bei weiter steigenden Schülerzahlen ein möglicher Ausbaubedarf realisiert werden könnte.
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage
Die letzte Festlegung der Zügigkeit der Grundschulen liegt über 10 Jahre zurück (vgl. 13.11.2006 Drucksache B/14/2007-01). Begründet wurde diese damals durch die Novellierung des Schulgesetzes NRW (SchulG) vom 27. Juni 2006 (Wegfall der Schulbezirksgrenzen zum Schuljahr 2008/2009). Seither hat sich die Oberhausener Schullandschaft weiterentwickelt und sich die Schülerzahlen sowie das Wahlverhalten der Eltern verändert. Um diesen Veränderungen sowie der, entgegen der damaligen Annahme, heute steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern (SuS) Rechnung zu tragen, ist eine neue Festlegung der Zügigkeit der Oberhausener Grundschulen erforderlich. Gleichzeitig wird die Klassenstärke an einigen Grundschulen reduziert, um auf die sozialen Entwicklungen in Oberhausen zu reagieren.
Die Vorlage berücksichtigt die von den Grundschulleitungen formulierte perspektivische Entwicklung der Grundschullandschaft (s. Punkt 5.), die Beschlussfassungen des Bildungsplanes (s. Punkt 3.) sowie den Schulsozialindex (s. Punkt 6.1).
Die Festlegung der Züge für jede Grundschule richtet sich nach der Raumkapazität der jeweiligen Schule sowie den Prognosen der Anmeldezahlen der nächsten fünf Jahre pro Sozialraum (s. Anlage, Spalte „Prognose Anmeldungen im Sozialraum“). Die Festlegung einer 25er Klassenstärke richtet sich nach den Ergebnissen des Schulsozialindex der Stadt Oberhausen. Der Index ist nicht öffentlich, liegt aber den Schulen und den politischen Gremien vor.
Die hier dargelegten Inhalte sowie die angehängte Übersicht der neuen Klassenstärken und Zügigkeiten der Oberhausener Grundschulen wurden in enger Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht erarbeitet. Den Grundschulleitungen wurden die Planungen bereits am 19. September 2017 in der Schulleiterdienstbesprechung vorgestellt. Weiterhin wurden sie am 13. Oktober 2017 in der AG Bildungsplan erläutert. Die AG Bildungsplan begrüßt das Vorgehen und empfiehlt analog dazu ein Verfahren für die weiterführenden Schulen zu entwickeln. Modifizierungen nach September 2017 wurden im Einzelgespräch mit den betroffenen Schulleitungen kommuniziert.
2. Steigende Schülerzahlen
Die Prognose der Anmeldungen beinhaltet alle Kinder, die zum 31.12.2017 in Oberhausen gemeldet waren, bezogen auf ihr jeweiliges Einschulungsjahr. Die von der Bertelsmann Stiftung (s. Bertelsmann Stiftung 2017: Demographische Rendite adé - Aktuelle Bevölkerungsentwicklung und Folgen für die allgemeinbildenden Schulen), beschriebenen steigenden Schülerzahlen werden in Oberhausen durch die kontinuierliche Beobachtung der Bevölkerungsentwicklung durch den Bereich 4-5/ Statistik erfasst.
Basis für die Veröffentlichung der Bertelsmann Stiftung sind die von den Bevölkerungsprognosen deutlich abweichenden Geburtenzahlen 2015 und 2016, die zu einer deutlich höheren Anzahl an SuS in Zukunft führen. In Oberhausen fließen diese aktuellen Entwicklungen in die Schulentwicklungsplanung (SEP) ein.
Die für die Festlegung der Zügigkeit verwendeten Prognosen der Anmeldungen pro Sozialraum beinhalten die Einwohnerzahlen der 0 bis 6-jährigen zum 31.12.2017. Somit ist der Geburtenanstieg der letzten Jahre berücksichtigt. Unvorhersehbar bleiben Zuzüge und Zuwanderung. Da auch weiterhin mit einem hohen Niveau an Geburten zu rechnen ist und Zuwanderungsströme nicht ausgeschlossen werden können, sollen ausreichend Platzkapazitäten an den Grundschulen gestaltet werden.
Durch stetige Beobachtung der Schülerzahlentwicklung sowie jährliche Auswertung der Anmeldezahlen im Rahmen der Klassenbildung durch den Bereich 3-3/Schule können aktuelle Entwicklungen zeitnah in der Planung berücksichtigt werden.
3. Berücksichtigung von Einzelbeschlüssen im Rahmen des Bildungsplanes
Die Zügigkeitsfestlegung ist zwischen der Unteren Schulaufsicht und dem Schulträger beraten worden und der hier angehängten Übersicht (vgl. Spalte „empfohlene Zügigkeit“) zu entnehmen. Durch den Bildungsplan initiierte Entwicklungen sind berücksichtigt (hier in verkürzter Form):
Beschluss 2
„Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Empfehlung des Schulträgers, Zusammenführung der Brüder-Grimm-Schule am Hauptstandort bei gleichzeitiger Verlagerung und Ausbau der KTE Stadtmitte zum Standort St. Martin Schule, zu.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, um die Umsetzung dieser schulorganisatorischen Maßnahme in 2017 zu ermöglichen, die für eine Zusammenführung an einem Standort notwendigen Maßnahmen zu prüfen:
- Umbau des Schulstandortes St. Martin Schule zu einer fünfzügigen KTE unter Beteiligung der KTE an der entsprechenden Planung
- Umwandlung der KTE als Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule:
Klassenräume und Räume für den Offenen Ganztag.“
Beschluss 3
„Der Rat der Stadt stimmt dem Verwaltungsvorschlag zur Bildung eines dreizügigen Standortes der Landwehrschule mit der sukzessiven Nutzung freiwerdender Gebäudeteile der Förderschule an der Hagedornstraße (Zweigstelle Rechenacker) zu.
Die Verwaltung wird gebeten, die schon jetzt zur Verfügung stehenden freien Räumlichkeiten den Bedürfnissen der Landwehrschule (OGS, Inklusion, IVK) entsprechend aufzubereiten und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, regelmäßig über die Entwicklung der Förderschule an der Hagedornstraße mit der Zweigstelle am Rechenacker im Schulausschuss Bericht zu erstatten.“
Beschluss 5
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass die Dunkelschlagschule und die Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf aufgelöst und zu einer neu zu gründenden Schule zusammengeführt werden.
Beschluss 7
„Erhalt sowohl der Alsfeldschule als auch der Melanchthonschule (Prognosebereich10).“
Beschluss 8
„Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Empfehlung des Schulträgers, der auslaufenden Auflösung der Osterfelder-Heide-Schule ab dem 01.08.2017, nicht zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Schulleitungen der Osterfelder-Heide-Schule und der Robert-Koch-Schule unter Berücksichtigung der Planungen des Käthe-Kollwitz-Berufskollegs und deren Schulleitung Gespräche zu führen, unter welchen Voraussetzungen eine Zusammenlegung beider Grundschulen möglich ist.
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Zusammenlegung der Osterfelder-Heide-Schule mit der Robert-Koch-Schule auf einem Gelände der jetzigen Standorte baulich umsetzbar wäre, sodass ein fünfzügiger Standort entstehen kann.
Alternativ dazu sollte die Verwaltung prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verlagerung einer fünfzügigen Grundschule an den Standort der ehemaligen Hauptschule Eisenheim in planerischer wie auch finanzieller Hinsicht möglich ist.“
Beschluss 11
„Bei der zukünftigen Bildung von Eingangsklassen im Zuge der kommunalen Klassenrichtzahl beachtet die Verwaltung zur Umsetzung des Prinzips „Ungleiches ungleich behandeln“ im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten differenzierte Klassengrößen nach Standorttyp.“
4. Aufnahmeverfahren an den Grundschulen
Erziehungsberechtigte können ihr schulpflichtiges Kind an einer Grundschule ihrer Wahl im Rahmen freier Kapazitäten anmelden. Sie haben Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in die wohnortnächste Schule im Rahmen der Aufnahmekapazität (vgl. SchulG § 46 Abs. 3).
Zur Sicherung der wohnortnahen Aufnahme ist die eindeutige Festlegung der Aufnahmekapazitäten über die Zügigkeiten der Schulen erforderlich.
In begründeten Einzelfällen sollen wie bisher Abweichungen von der vom Rat der Stadt Oberhausen festgelegten Zügigkeit nach intensiver Beratung durch den Schulträger mit der Unteren Schulaufsicht genehmigt werden. Hierüber ist der Schulausschuss in der jährlichen Vorlage zur Klassenbildung zu informieren.
Die Aufnahme in die Grundschule ist in §1 der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS) geregelt. In Abs. 3 sind die Regelungen für Verfahren bei Anmeldeüberhängen aufgeführt:
(3) Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran:
1. Geschwisterkinder,
2. Schulwege,
3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule,
4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Bei den katholischen Bekenntnisschulen mit Anmeldeüberhang sind oben genannte Kriterien nur anzuwenden, wenn sich die Anmeldungen und somit auch der Anmeldeüberhang rein aus katholischen Oberhausener Kindern zusammensetzen.
In anderen Fällen gilt bei katholischen Bekenntnisschulen bei der Aufnahme:
- wohnhaft in Oberhausen
- katholisch getauft.
(vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land NRW - Aktenzeichen: 19 B 996/15)
5. Stellungnahme der Grundschulleitungen im Rahmen des Bildungsplans
Im Gutachten von Dr. Rösner „Bildungsplan für die Allgemeinbildenden Schulen in Oberhausen“ von Oktober 2015 (Drucksache B/16/1642-01) werden ab Seite 174 die „Standpunkte der Grundschulleitungen zur Schulentwicklung) dargestellt.
Darin fordern die Grundschulen:
„- die stadtteilbezogene Planung von Grundschulstandorten, die langfristig bestehen können,
- die Errichtung oder der Erhalt mindestens dreizügiger Grundschulen, d. h. die geplante, abgestimmte und auf Zeit angelegte Schließung kleiner Systeme (ein- und zweizügiger Schulen),
- keine Dependancen.“
(Gutachten Dr. Rösner 2015, S. 175)
Orientiert am Positionspapier der Grundschulleitungen erfolgt der Vorschlag zur Zügigkeit über die sozialraumorientierte Betrachtung von Grundschulstandorten sowie die Forcierung von mindestens 3-zügigen Grundschulstandorten.
Der Schulträger führt, um eine adäquate Beschulung aller Oberhausener Kinder zu gewährleisten auch in den Randgebieten der Stadt Oberhausen und unter der Berücksichtigung von steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen, die in der Anlage dargestellten Schulstandorte fort.
Die Stadt Oberhausen hat nach dem Schulgesetz NRW § 83 „Bildung eines Grundschulverbundes“ die Möglichkeit, kleinere Grundschulen als Teilstandorte (Grundschulverbund) zu erhalten.
§ 83 (1): „Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schüler können nur als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält“.
§ 83 (1): Grundschulverbünde können auch aus Gemeinschaftsschulen und Bekenntnisgrundschulen gebildet werden“.
Zum weiteren Bestehen einer Grundschule sind mindestens 92 Kinder notwendig.
Mit Schreiben vom 28.2.2018 hat die Untere Schulaufsicht den Schulträger Stadt Oberhausen gebeten, den Schulstandort „Havensteinschule“ zu überprüfen. Zum Schuljahr 2018/19 werden dort voraussichtlich nur 92 Kinder unterrichtet werden, die Mindestgröße lt. § 82 SchulG liegt bei 92 SuS. Der Schulträger wird die Prüfung vornehmen und dem Schulausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen das Ergebnis vorlegen.
6. Klassenstärkenreduzierung in den Eingangsklassen
Am 04.07.2016 hat der Rat der Stadt den Bildungsplan auf den Weg gebracht (vgl. Drucksache B/16/1642-01). Auf Grundlage des Gutachtens von Dr. Rösner wurden 25 Einzelbeschlüsse gefasst. Beschlussvorschlag 11 des Ratsbeschlusses beabsichtigt, die Klassenstärke von Grundschulen auf Grund besonderer Herausforderungen zu reduzieren. Bisher waren die Brüder-Grimm-Schule und die Concordiaschule mit sozial-herausforderndem Umfeld die einzigen Schulen mit einer Klassenstärkenbegrenzung von 25 Schülerinnen und Schüler (SuS).
In Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht schlägt die Schulverwaltung vor, die Klassenstärke von weiteren 8 Grundschulen zu senken. Dabei wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
6.1 Schulsozialindex
Die Schülerschaften der einzelnen Schulen unterscheiden sich zum Teil stark voneinander. Zum einen auf Grund der sozialräumlichen Segregation und zum anderen durch das Schulwahlverhalten. Um diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, soll der Oberhausener Schulsozialindex als Kriterium für die Klassenstärkereduzierung herangezogen werden. Der Schulsozialindex basiert auf Daten aus der Schuleingangsuntersuchung und dem Schulspiel.
Folgende Schulen sollen eine Klassenstärkereduzierung unter Berücksichtigung des Schulsozialindex erfahren:
- Adolf-Feld-Schule
- Brüder-Grimm-Schule
- Marienschule
- Concordiaschule
- Wunderschule
- Erich-Kästner-Schule
- Overbergschule
- Osterfelder-Heide-Schule
- Schule am Siedlerweg
- Steinbrinkschule
6.2 Gemeinsamer Unterricht (GU)
Bei einer Grundschulklasse mit fünf inklusiven Kindern hat der Schulträger Stadt Oberhausen in Rücksprache mit der Schulaufsicht festgelegt, dass in diesen Klassen nur 25 Kinder beschult werden. Neben den oben genannten 10 Schulen erhalten weitere 6 Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens in den Klassen, in welchen inklusiv unterrichtet wird eine Reduzierung auf 25 Kinder.
- Falkensteinschule
- Havensteinschule
- Hirschkampschule
- Landwehrschule
- Ruhrschule
- Schwarze-Heide-Schule
Durch veränderte Sozialraumstrukturen, neue Flüchtlingswellen und auch das verstärkte Interesse der Eltern am Gemeinsamen Lernen muss der Schulträger gemeinsam mit der Schulaufsicht jährlich nach den Schulanmeldungen im Herbst die Rahmenbedingungen an jedem einzelnen Schulstandort prüfen und gegebenenfalls nachjustieren.
7. Festlegung der Zügigkeit
Auf Grund des Anmeldeverhaltens der vergangenen Jahre und den daraus prognostizierten Anmeldungen für die kommenden fünf Jahre ergeben sich ab dem Schuljahr 2018/19 folgende Änderungen im Vergleich zur Festlegung der Zügigkeiten von 2006:
Sozialraum 71 Mitte/Styrum:
Die Brüder-Grimm-Schule erhält einen Zug mehr und wird somit 3-zügig. In den vergangenen Jahren wurde dies bereits ermöglicht.
Die Landwehrschule wird zunächst ebenfalls 3-zügig und wächst dann perspektivisch auf 4 Züge an. Durch Ausdehnung der Landwehrschule auf die freiwerdenden Räumlichkeiten des Schulstandortes am Rechenacker, wird auf die im Sozialraum 71 steigenden Schülerzahlen reagiert.
Sozialraum 72 Oberhausen-Ost:
Die Havensteinschule verliert, auf Grund der extrem niedrigen Anmeldezahlen der vergangenen Jahre, einen Zug und besteht dann 1-zügig.
Die Schule am Froschenteich wird künftig dreizügig, um die steigenden Schülerzahlen in Alt-Oberhausen aufnehmen zu können.
Sozialraum 73 Alstaden/Lirich:
Die Ruhrschule wird 4-zügig. Die Möglichkeit hier einen Zug mehr einzurichten, soll in Zukunft auch der Entlastung des Sozialraums 71 dienen.
Damit sind die räumlichen Kapazitäten der Grundschulen in den Sozialräumen 71, 72 und 73 ausgeschöpft, mit Ausnahme der Havensteinschule. Im Stadtteil Alt-Oberhausen sind hiermit im Prognosezeitraum der kommenden fünf Jahre insgesamt ausreichend Schulplätze vorhanden trotz Verdichtung im Innenstadtbereich.
Um aber auf einen möglichen weiteren Anstieg der Schülerzahlen im Sozialraum 71 reagieren zu können, wird von der Verwaltung geprüft, wo ein Ausbaubedarf realisiert werden könnte.
Sozialraum 74 Sterkrade-Mitte:
Die Grundschule Buschhausen wird auf Grund der Schülerzahlentwicklung um einen Zug auf 3 Züge reduziert.
Sozialraum 75 Sterkrade-Nord:
Durch die Zusammenlegung der zwei 2-zügigen Grundschulen Schmachtendorf und Dunkelschlag zu der 3-zügigen Grundschule an der Oranienstraße wird im Sozialraum 1 Zug reduziert. Die Reduzierung basiert auf den Anmeldezahlen sowie den zukünftigen Kinderzahlen.
In Zukunft sind im Stadtteil Sterkrade (Sozialraum 74 + 75) deutlich mehr Schulplätze vorhanden als Kinder dort leben werden.
Sozialraum 76 Osterfeld:
Die Osterfelder-Heide-Schule läuft sukzessive aus und die Robert-Koch-Schule wird als 4-zügige Grundschule im Schulstandort Eisenheim geführt. Bis zur Umsetzung wird die Robert-Koch-Schule weiterhin 3-zügig und die Osterfelder-Heide sowie die Erich-Kästner-Schule 2-zügig sein. Letztere wird nach Umsetzung der Zusammenlegung wieder 3-zügig. Das ist das Ergebnis des Prüfauftrages zu Beschlussvorschlag 8 des Bildungsplans. Laut den Anmeldezahlen im Sozialraum, mit dem Blick auf alle dort jetzt noch sechs verorteten Grundschulen, ist eine 5-Zügigkeit nicht erforderlich.
Die Schule am Siedlerweg wird auf Grund der letzten Anmeldungen um einen Zug auf 3 Züge reduziert.
Auch bei steigenden Schülerzahlen sind im Sozialraum 76 ausreichend Schulplätze vorhanden.
Für Oberhausen insgesamt stehen nach Festlegung der Zügigkeiten für den hier betrachteten Zeitraum von fünf Jahren ausreichend Schulplätze zu Verfügung.
Kurz- und Mittelfristig (vgl. 5-Jahreszeitraum in der Anlage) könnten mögliche Defizite im Sozialraum 73 ausgeglichen werden.
Die Verwaltung wird zusätzlich zur jährlichen Prüfung im Rahmen der Klassenbildung, alle fünf Jahre die Zügigkeiten als auch die Prognosen neu betrachten und auswerten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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