Beschlussvorlage - B/16/2796-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederaufbau eines sirenengestützten Warnsystems
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Feuerwehr
- Bearbeitung:
- Nicole Kenzer
- Verantwortung:
- Jendrian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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12.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Kenntnisnahme
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13.09.2017
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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14.09.2017
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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14.09.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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25.09.2017
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Sachverhalt
Begründung
Die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren aus Schadenereignissen ist Aufgabe der Stadt Oberhausen als Gefahrenabwehrbehörde (vergl. hierzu § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sowie § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG)).
Zur Erfüllung dieser Aufgabe nutzten die Gefahrenabwehrbehörden bis 1992 die bundeseigenen Luftschutzsirenen.
Die geänderte Sicherheitslage nach Auflösung des Warschauer Paktes veranlasste den Bund, seine Sicherheitskonzeption neu zu definieren. Dazu gehörte die Entscheidung, dass eine bundeseinheitliche, über Warnämter gesteuerte Luftschutzwarnung nicht mehr erforderlich sei. Daher wurden ab dem 01.01.1993 für den Betrieb der bundeseigenen Sirenen keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung gestellt. Ein kostenloses Übernahmeangebot seitens des Bundes gegenüber den Gefahrenabwehrbehörden, den in der Gebietskörperschaft befindlichen Gesamtbestand zur eigenen Nutzung zu übernehmen, wurde nahezu bundesweit, auch in Oberhausen, aufgrund der hohen Folgekosten (Unterhaltungs- und Leitungskosten) abgelehnt. Es fand daher auch in Oberhausen ein Rückbau der Anlagen durch den Bund statt.
Die öffentliche Warnung vor Gefahren über die Medien ist ministeriell reglementiert. Das derzeitig betriebene, satellitengestützte Warnsystem - MoWaS - wird vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellt. In NRW hat das Land jede Kommune mit dem System ausgestattet. Mit diesem System können über die Warn-App „Nina“, eine Warninformation in Textform sowie Radio und Fernsehstationen, Warnungen an die Bevölkerung im Katastrophenfall weitergeleitet werden. Diese Warnmöglichkeit funktioniert am Tag sehr gut und erreicht eine große Anzahl der Bevölkerung. In der Nacht schläft jedoch der größte Teil der Bevölkerung und Warnmedien wie Handy, Radio und Fernsehen sind ausgeschaltet oder werden nicht wahrgenommen.
Ein Warnsystem, das einen Weckeffekt hat, d.h. jederzeit den Bürger auf drohende Gefahren aufmerksam macht und ihn auffordert Medien einzuschalten, stand nach dem Abbau des Zivilschutz-Sirenennetzes nicht mehr zur Verfügung. Ein solches System ist besonders für Gefahrenlagen erforderlich, die unvorhersehbar eintreffen und sofortige Warnungen erfordern.
Um zudem einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen, ist es zwingend notwendig, Warnmeldungen auf möglichst vielen Wegen zu verbreiten. Effektivster Weg, die Bevölkerung dazu zu bringen, andere Medien einzuschalten, ist die Installation von Sirenen.
Erfahrungen der letzten Jahre in Bezug auf großflächige Gefährdungslagen gaben Anlass, deutschlandweit über die Wiedereinführung von Sirenen nachzudenken. Die Städte Köln, Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Solingen und Wesel haben bereits Sirenensysteme installiert bzw. weiterhin bestehende Warnsysteme ergänzt. Umliegende Städte wie Essen und Mülheim haben ebenfalls mit Planungen begonnen bzw. befinden sich bereits in der Beschluss-/ Umsetzungsphase.
Aus diesen Gründen empfiehlt der Bereich 6-1/ Feuerwehr für das Stadtgebiet Oberhausen ebenfalls ein eigenes Warnsystem zu installieren, um der Verpflichtung zur Warnung der Bevölkerung nachzukommen.
Ein effektives Warnsystem, das einen Großteil der Bevölkerung im Ereignisfall sicher und ohne Zeitverzögerung erreicht, ist ohne Sirenen nicht umsetzbar. Nur Sirenen können u.a. von Menschen wahrgenommen werden, die sich im Freien aufhalten oder sonstige Kommunikationseinrichtungen wie Handy, Radio etc. nicht mitführen bzw. besitzen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hatte im Jahr 2014 der Stadt Oberhausen einen Zuschuss i. H. v. 76.942,76 € für die „Optimierung kommunaler Warnsysteme“ zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung wurde für die Beauftragung eines Ingenieurbüros verwendet. Die Ausschreibung der Gutachterleistung erfolgte in zwei Leistungsphasen. Die Leistungsphase 1 beinhaltet die Grundlagenplanung, Vor-/, Entwurfs- und Kostenplanung. Zudem sollen Bauabschnitte und Schwerpunkte auf Grundlage einsatztaktischer Überlegungen festgelegt werden. Zu den Schwerpunkten zählen Verkehrswege (Straße, Schiene, Wasser), Betriebe mit externen Notfallplänen und sonstige Objekte, die aus einsatztaktischen Überlegungen bevorzugt behandelt werden sollten. Mit dieser Leistungsphase wurde das Ingenieurbüro BE Bergmann Engineering GmbH (nachfolgend Fa. BE genannt) im Jahr 2016 im Rahmen einer freihändigen Vergabe beauftragt.
Die Leistungsstufe 2 (Statik, Mitwirkung bei der Vergabe, Oberste Bauleitung etc.) wurde optional mit ausgeschrieben. Den Bewerbern wurde mitgeteilt, dass eine Beauftragung mit der Durchführung der Leistungsphase 2 lediglich dann erfolgt, wenn der Rat der Stadt den Wiederaufbau eines Sirenensystems beschließen sollte.
Durch das Planungsbüro wurden zwischenzeitlich Sirenenstandorte erarbeitet, die Standorte festgelegt, in einer topographischen Karte mit den Ausbreitungscharakteristiken dargestellt sowie eine schalltechnische Gesamtplanung vorgelegt. Zur Feststellung dieser Sirenenstandorte mussten die möglichen äußeren Einflüsse wie vorherrschende Windrichtung, Bebauung, Topographie, Bevölkerungsdichte, gesetzliche Vorschriften und sonstige Grundlagen, die auf eine Sirenenanlage wirken können, beachtet werden.
Das Gutachten der Fa. BE sieht für das Stadtgebiet Oberhausen insgesamt 45 Sirenenstandorte vor. Diese geplanten Sirenenstandorte befinden sich überwiegend auf städtischen, sonstigen öffentlichen Gebäuden sowie auf Gebäuden der in Oberhausen ansässigen Wohnungsgenossenschaften (siehe Anlage). Allerdings sind auch Privathäuser zur Nutzung vorgesehen. Die Einverständnisse der Genossenschaften liegen bereits vollständig vor, von Privateigentümern wurde in fast allen Fällen Zustimmung signalisiert. In allen Fällen einer Nutzung nichtstädtischer Gebäude sind zwischen OGM GmbH und Verwaltung (Bereiche 6-1/Feuerwehr und Bereich 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement) abgestimmte Nutzungsverträge durch die OGM GmbH (Vermietungswesen gem. Leistungsvertrag) zu schließen.
Zur Warnung der Bevölkerung ist aus o.g. Gründen kurzfristig der Aufbau eines sirenengestützten Warnsystems gemäß den Ergebnissen des Planers in Auftrag zu geben. Der Aufbau eines sirenengestützten Warnsystems ist nach Abschätzung der derzeitigen Gefährdungslage sachlich und zeitlich unabweisbar geboten, da Schadenereignisse jederzeit eintreten können (siehe Hamm-Chemie). Ziel ist es, die Fläche der Stadt Oberhausen mit einem modernen und leistungsfähigen Sirenenwarnnetz zu versorgen. Für das gesamte Stadtgebiet soll im Warnungsfall eine flächendeckende Beschallung durch den Einsatz von Sirenen erreicht werden. Auf dieser Grundplanung für das gesamte Stadtgebiet aufbauend soll sukzessive der Aufbau eines Sirenennetzes für das Stadtgebiet Oberhausen erfolgen.
Sirenensysteme auf Basis von elektronischen Hochleistungssirenen erreichen ein Vielfaches der Leistung früherer Sirenen. Elektronische Hochleistungssirenen erreichen einen Beschallungsradius von bis zu 1.000 Metern je nach topographischen Gegebenheiten. Sie werden per Funk angesteuert. Die prinzipielle Unabhängigkeit von einem ständig funktionierenden Strom- und Telefonnetz stellt gegenüber dem früheren bundeseigenen Sirenennetz eine wesentliche Verbesserung dar.
Aufgrund des vorliegenden Beschallungsplans und nach der Gefährdungseinschätzung des Bereiches 6-1/ Feuerwehr soll der sukzessive Aufbau der Hochleistungssirenen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Zu beachtende Kriterien sind hier Verkehrswege, Betriebe mit externen Notfallplänen und sonstige Objekte, die aus einsatztaktischen Überlegungen bevorzugt behandelt werden sollten. Im ersten Bauabschnitt (Jahr 2018) sollen 22 und im zweiten Bauabschnitt (Jahr 2019) 23 Sirenen installiert werden. Die Auswahl der Standorte ist in dem beigefügten Plan dargestellt.
Die Sirenenplanung liegt im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr. Sofern der Rat der Stadt den Wiederaufbau eines Sirenensystems beschließt, müssen die notwendigen Baumaßnahmen durch den Bereich 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement gem. Leistungsvertrag bei der OGM GmbH beauftragt werden.
Nach der bisherigen Grobplanung der Fa. BE werden für ca. 45 Sirenenstandorte Baukosten in Höhe von ca. 710.000,- € entstehen (Finanzstelle 610002150200000 – Großschadensereignisse, Finanzpositionen 785110 -AiB Hochbau OGM- und 785120 -AiB Hochbau Ing. OGM).
Darüber hinaus werden laut Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros jährliche Betriebs- und Wartungskosten für die einzelnen Sirenenstandorte in Höhe ca. 300,- € je Standort (insgesamt max. ca. 13.500,- € p. a.) anfallen.
Die Investitionskosten wurden durch den Bereich 6-1 bei den Haushaltsplanungen der Jahre 2018 und 2019 berücksichtigt. Die Wartungskosten werden im Rahmen einer Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplan 2018 durch den Bereich 6-1 angemeldet.
In der Ausführungsphase fallen zusätzlichen zu den Investitionskosten noch standortbezogene Planungs- bzw. Projektbetreuungskosten (Leistungsphase 2) sowie HOAI-Kosten der OGM GmbH an. Für die Planungs- bzw. Projektbetreuungskosten (Leistungsphase 2) wurde jedoch bereits eine Rückstellung gebildet, so dass hierfür keine weiteren Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Land NRW hat mit Bescheid vom 24.05.2017 eine weitere Zuwendung zur Alarmierung der Bevölkerung/ zum Wiederaufbau eines Warnsystems in Höhe von 76.061,64 € gewährt. Die weitere Finanzierung muss durch städtische Haushaltsmittel erfolgen, es soll jedoch ein Sponsoringkonzept entwickelt werden. Hierbei sollen insbesondere Betriebe mit Sonderschutzplänen oder/ und Gefährdungspotential angesprochen werden, ob diese sich an den Investitions- und Folgekosten beteiligen.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über den geplanten Wiederaufbau eines Sirenensystems informiert werden. Am 19. und 21.09.2017 werden daher Bürgerinformationsveranstaltungen auf den Feuer- und Rettungswachen 1 und 2 stattfinden. Zudem wird ergänzend eine Presseinformation erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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11,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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326,1 kB
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4
|
(wie Dokument)
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442,4 kB
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