Berichtsvorlage - M/16/2730-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zusammenfassung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seinen Sitzungen am 15. September 2014 und am 16. November 2015 auf der Grundlage des § 171e BauGB das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Gesamtmaßnahme für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil Osterfeld beschlossen (vgl. Drucksache Nr. B/16/1145-01).

 

Das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ (IHK) als Gesamtmaßnahme beinhaltet in der derzeitigen, durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen und auf Fortschreibung angelegten Fassung 41 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes mit einem geplanten Kostenvolumen von ca. 22 Mio. Euro. Auf dieser Basis stellte die Verwaltung zum 01.12.2015 einen Grundförderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zur Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Soziale Stadt NRW“. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt NRW“ kann die Umsetzung der Gesamtmaßnahme mit bis zu 80 % finanziell gefördert werden. Eine Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt NRW“ ist mit Berücksichtigung innerhalb der Programmveröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2016 (STEP 2016) sowie durch Zuwendungsbescheid vom 22.09.2016 (Az. 04/058/16) erfolgt.

 

Seitdem erfolgt eine konsequente Abarbeitung und Umsetzung der über das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ definierten Gesamtmaßnahme. Hierzu sind u.a. jährlich neue Einzelförderanträge für bewilligungsreif vorbereitete und vorgeplante Teilmaßnahmen des Handlungskonzeptes zu stellen.

 

In diesem Jahr plant die Verwaltung für das STEP 2018 im baulich-investiven Bereich bewilligungsreif vorbereitete Einzelförderanträge für folgende zwei Teilmaßnahmen des Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld“ (Baumaßnahmen i.S.v. § 148 BauGB, bei denen der Stadt Oberhausen gem. § 148 (1) Satz 1 Nr. 2 die Durchführung als Bauherr obliegt) bei der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen:

 

Umgestaltung Schulhof Erich-Kästner Schule (IHK-Teilmaßnahme Nr. 8)

Ausbau Spielplatz Ziegelstraße (IHK-Teilmaßnahme Nr. 10)

 

Zusätzlich befindet sich mit der Umgestaltung Kirchplatz St. Pankratius (IHK-Teilmaßnahme Nr. 16) eine weitere bauliche Teilmaßnahme (Baumaßnahme i.S.v. § 148 BauGB) in derVorbereitung für eine bewilligungsreife Einzelförderantragstellung. Hier obliegt die Durchführung nicht der Stadt Oberhausen, sondern i.S.v. § 148 (1) Satz 1 BauGB der katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius als Flächeneigentümerin und Bauherrin. Die erforderlichen Eigenanteile zur Ko-Finanzierung des geförderten Finanzierungsanteils der Teilmaßnahme sollen durch die Kirchengemeinde als außergemeindlichen Dritten getragen werden.

 

Ebenso sollen weitere Einzelförderanträge auf den Weg gebracht werden, um die Vor-Ort-Präsenz des Stadtteilmanagements / Stadtteilbüros weiterhin zu gewährleisten und die Fortführung des Fassaden- und Innenhofprogramms sowie des Verfügungsfonds sicherzustellen.

 

 

Erläuterung

 

Als weitergehende Untersuchungen für das städtebauliche Programmgebiet „Soziale Stadt Osterfeld“ hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Oberhausen im Dezember 2015 u.a. Finanzmittel für die Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzeptes bewilligt. Die Erstellung dieser (freiraum)planerischen Konzeption wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltung an ein externes Landschaftsplanungsbüro vergeben und befindet sich in der Umsetzung. Die Fertigstellung der Planungskonzeption ist für Ende 2017 mit einem ortspolitischen Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 (6) Nr. 11 BauGB vorgesehen.

 

Durch das Freiraumentwicklungskonzept wird in einem partizipativen Ansatz eine umsetzungsorientierte Konzeption für ein nachhaltiges, ökologisch und mikroklimatisch leistungsfähiges, den Ansprüchen der Bewohnerinnen und Bewohner entsprechendes und optimal vernetztes Grün- und Freiraumsystem innerhalb des Programmgebiets „Soziale Stadt Osterfeld“ entwickelt. Die konzeptionellen Schwerpunkte liegen dabei neben der Vernetzung aller Grün- und Freiräume untereinander sowie mit den angrenzenden Wohnsiedlungsbereichen und dem Außenbereich auch in der nutzungsspezifischen, ökologischen und klimaangepassten Qualifizierung dieser Bereiche. Insgesamt wird unter Berücksichtigung der Ziele, Handlungsfelder und Teilmaßnahmen des IHK „Soziale Stadt Osterfeld“ eine städtebauliche und landschaftsarchitektonische Aufwertung und Qualifizierung angestrebt und diese planerisch-konzeptionell durch das extern beauftragte Landschaftsarchitekturbüro in enger Abstimmung mit der Verwaltung der Stadt Oberhausen vorgedacht.

 

IHK-Teilmaßnahmen Nr. 8 und 10

Als zusätzlichen, umsetzungsorientierten Baustein des Freiraumentwicklungskonzeptes hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen im Rahmen der Ausschreibung konkretisierende Rahmen- und Vorplanungen (Impulsprojekte und Realisierungsvorbilder) für verschiedene Teilmaßnahmen des IHK „Soziale Stadt Osterfeld“ innerhalb des Programmgebietes an das extern beauftragte Landschaftsarchitekturbüro vergeben. Hierdurch wird neben einer eher abstrakten Planungskonzeption auch eine konkret umsetzungsorientierte Komponente Konzeptbestandteil, die u.a. die enge Verzahnung und wechselseitige Abhängigkeit von Freiraumentwicklungskonzept und IHK dokumentiert. Angestrebtes Ziel der Verwaltung ist es – vorbehaltlich einer im weiteren Verfahren folgenden, entsprechenden politischen Beschlussfassung – durch diese konkretisierenden Rahmen- und Vorplanungen gleichzeitig wichtige Bausteine für eine bewilligungsreife Förderantragstellung von IHK-Teilmaßnahmen erarbeiten zu lassen, damit den planerischen Konzeptionen in einem nächsten Arbeitsschritt die konkrete (bauliche) Umsetzung folgen kann.

 

Im Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes Osterfeld wurden in enger Abstimmung der Bereiche 5-1 Regional-, Stadt- und Quartiersplanung, 2-2 Umweltschutz, 5-6 Verkehrsplanung und Tiefbau sowie 3-1 Kinder, Jugend, Bildung folgende IHK-Teilmaßnahmen / Flächen für konkrete Rahmen- und Vorplanungen ausgewählt:

 

Konzeptionelle Rahmenplanungen:

Garten Osterfeld (OLGA-Park) (IHK-Teilmaßnahme Nr. 27)

Revierpark Vonderort (IHK-Teilmaßnahme Nr. 28)

 

Konkrete Vorplanungen:

Schulhof Erich-Kästner Grundschule (IHK-Teilmaßnahme Nr. 8),

Spielplatz Ziegelstraße inkl. Freifläche am Freitagsfeld (IHK-Teilmaßnahme Nr. 10)

Vestische Straße zw. Bottroper Str./Rheinische Str. (IHK-Teilmaßnahme Nr. 18)

 

Zur inhaltlichen Konkretisierung der Rahmen- und Vorplanungen haben bereits umfangreiche Bürgerbeteiligungsaktionen in unterschiedlichen Formaten stattgefunden. Dazu zählen u.a. zwei große Beteiligungsworkshops, die im Januar und April 2017 jeweils in der Aula der Gesamtschule Osterfeld stattgefunden haben, aufsuchende Beteiligung in der Fläche (April 2017 u.a. auf dem Spielplatz Ziegelstraße und in der angrenzenden Grünfläche des Freitagsfeldes) sowie eine Schülerinnen- und Schülerbeteiligung zum Nutzungsverhalten des Schulhofes an der Erich-Kästner-Grundschule (März 2017).

 

Für die IHK-Teilmaßnahmen Nr. 8 und 10 wird vor diesem Hintergrund eine Einzelförderantragsstellung als Baumaßnahmen i.S.v. § 148 BauGB, bei denen der Stadt Oberhausen gem. § 148 (1) Satz 1 Nr. 2 die Durchführung als Bauherr obliegt, im Dezember 2017 zum STEP 2018 angestrebt, um nach einer in 2018 zu erwartenden Bewilligung durch den Fördergeber die bauliche Umsetzung vorantreiben zu können.

 

Der Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Osterfeld“ wurde in seiner Sitzung vom 18.05.2017 über das geplante Vorgehen bezüglich der IHK-Teilmaßnahmen Nr. 8 und 10 informiert und hat den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

IHK-Teilmaßnahme Nr. 16

Des Weiteren strebt die die katholische Kirchengemeinde St. Pankratius zeitnah eine Umgestaltung der Freifläche neben dem denkmalgeschützten Kirchschiff an der Vikariestraße / Ecke Kirchstraße an (IHK-Teilmaßnahme Nr. 16). Hier soll gemäß dem IHK-Maßnahmensteckbrief die Herrichtung und Gestaltung eines städtebaulich und landschaftsplanerisch attraktiven Quartiersplatzes angestrengt werden. Derzeit laufen diesbzgl. erste Abstimmungen zwischen der Verwaltung (Fachbereiche 5-1-30 Quartiersplanung, 5-1-20 Städtebau, 5-4-10 untere Denkmalbehörde und 2-2-10 ökologische Planung) und der Kirchengemeinde, um gemeinsam die weiteren Schritte zu einer erfolgreichen Förderantragstellung auf den Weg zu bringen. Bei der erforderlichen Maßnahmenkonkretisierung für die Aufwertung und Qualifizierung dieser Freifläche spielen die Analyseergebnisse im Rahmen des Freiraumentwicklungskonzeptes Osterfeld ebenfalls eine wichtige Rolle und sollen bereits jetzt in wechselseitiger Abstimmung auch in diese Maßnahmenplanung mit eingebracht werden.

 

Seitens der katholischen Kirchengemeinde sind im Laufe der zweiten Jahreshälfte ebenfalls Bürgerbeteiligungsaktionen zur konkreten Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger des Programmgebietes „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie zur Gewährleistung eines transparenten Planungsprozesses vorgesehen.

 

Der Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Osterfeld“ wurde in seiner Sitzung vom 18.05.2017 ebenfalls über das geplante Vorgehen bezüglich der IHK-Teilmaßnahmen Nr. 16 informiert und hat den Bericht des Projektträgers zur Kenntnis genommen.

 

Insgesamt zeigt sich durch die schon zum jetzigen Zeitpunkt konsequente, wechselseitige Verzahnung und Ergänzung zwischen dem integrierten Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ und dem derzeit noch in der Erarbeitung befindlichen Freiraumentwicklungskonzept Osterfeld die strategische und umsetzungsorientierte Einbindung der beiden Planungskonzepte in den Stadterneuerungsprozess. Auf dieser Basis sollen durch belastbare Planungsgrundlagen in den nächsten Arbeitsschritten erste Umsetzungsmaßnahmen im Stadtteil sichtbar gemacht werden.

 

Kostenrahmen IHK-Teilmaßnahmen Nr. 8,10 und 16

Hinsichtlich der Planungs- und Umsetzungskosten der IHK-Teilmaßnahmen Nr. 8, 10 und 16 haben sich die derzeit in der Erarbeitung befindlichen Konkretisierungen und Vorplanungen an den überschlägigen Kostenschätzungen im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes zu orientieren und den so festgelegten Kostenrahmen als Obergrenze zu beachten. Die Verwaltung wird die zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen zu gegebener Zeit über die Einzelförderantragsstellung zum STEP 2018 und die in diesem Zusammenhang auf Basis der konkretisierten Vorplanungen anzumeldenden Kostengrößen der jeweiligen Einzelförderanträge informieren. Auf den Grundlagenbeschluss des Rates der Stadt Oberhausen zum Stadterneuerungsprozess „Soziale Stadt Osterfeld“ und den in diesem Zusammenhang beschlossenen Gesamtkostenrahmen vom 16.11.2015 (Drucksache Nr. B/16/1145-01) wird verwiesen.

 

IHK-Teilmaßnahmen Nr. 32, 37 und 38

Zur Fortführung der Vor-Ort-Präsenz des Stadtteilmanagements / Stadtteilbüros sowie des Fassaden- und Innenhofprogramms und des Verfügungsfonds werden zum STEP 2018 turnusmäßig ebenfalls weitere Einzelförderanträge durch die Verwaltung vorbereitet.

 

Kostenrahmen IHK-Teilmaßnahmen Nr. 32, 37 und 38

Die im Rahmen des STEP 2018 für die IHK-Teilmaßnahmen Nr. 32, 37 und 38 anzumeldenden Kostengrößen leiten sich aus der Kosten- und Finanzierungsplanung des Integrierten Handlungskonzeptes sowie aus den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Für das Fassaden- und Innenhofprogramm sowie für den Verfügungsfonds ergeben sich demnach festgelegte jährliche Antragssummen. Für die Fortführung des Stadtteilmanagements / Stadtteilbüros ist in den folgenden Einzelförderanträgen zunächst jener Kostenrahmen auszuschöpfen, der über das Integrierte Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ vorgezeichnet ist. Auf den Grundlagenbeschluss des Rates der Stadt Oberhausen zum Stadterneuerungsprozess „Soziale Stadt Osterfeld“ und den in diesem Zusammenhang beschlossenen Gesamtkostenrahmen vom 16.11.2015 (Drucksache Nr. B/16/1145-01) wird verwiesen.

 

Sachstand IHK-Teilmaßnahme Nr. 2

Am Standort der Gesamtschule Osterfeld (GSO), Ecke Westfälische Straße / Heinestraße (kleines Projekthaus) ist im Rahmen der Integrierten Handlungskonzept „Soziale Stadt Osterfeld“ die Errichtung eines Jugendzentrums durch Umbau / Anbau an die vorhandene Bausubstanz vorgesehen (IHK-Teilmaßnahme Nr. 2).

 

Als neue, erweiterte Projektidee wird zwischenzeitlich diskutiert, die Planungen am Standort GSO zu einem „Multifunktionskomplex der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur“ (Arbeitstitel) hin zu erweitern und fortzuentwickeln. Die Fortentwicklungsidee ergibt sich aus folgenden, im Vergleich zur IHK-Teilmaßnahme Nr. 2, zusätzlichen Argumenten:

 

      Verlagerungswunsch der Stadtteilbibliothek an einen besser sichtbaren Standort in Kombination mit einer inhaltlichen Neuausrichtung des Bibliothekskonzeptes („Bibliothek der Kulturen“)

      hoher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie Anpassungsbedarf an die aktuellen Erforderlichkeiten eines multifunktional-nutzbaren Veranstaltungsortes für den Stadtteil in Bezug auf die derzeitige Schulaula

      Potenziale, die Schulverwaltung innerhalb der GSO an einem zentraler gelegenen Standort zu etablieren

 

Die Konkretisierung basiert auf der Idee, den Gebäudetrakt an der Westfälischen Straße / Ecke Heine Straße, in dem derzeit die Schulverwaltung, die Schulaula und die Räumlichkeiten des ehemaligen kinderpädagogischen Dienstes untergebracht sind und der einen starken Sanierungsbedarf aufweist, rückzubauen und an diesem Standort eine kombinierte bauliche Lösung zu denken, die eine Stadtteilbibliothek, einen neuen Multifunktionssaal und ein Jugendzentrum (mit allen bisher in den Stadterneuerungsprozess Osterfeld eingeplanten Bestandteilen) beinhaltet. Der Multifunktionssaal soll dabei sowohl durch die GSO genutzt werden als auch bedarfsmäßig durch die Stadtteilbibliothek und das Jugendzentrum sowie gleichzeitig als „Ort für den Stadtteil“ auch für weitere Veranstaltungen und Events in Osterfeld nutzbar sein.

 

Der Standort würde sich aufgrund seiner zentralen Lage in Osterfeld Mitte und auch innerhalb des Programmgebietes „Soziale Stadt Osterfeld“ sowie aufgrund der guten verkehrsinfrastrukturellen Anbindung u.a. auch an den öffentlichen Personennahverkehr für eine Entwicklung im geplanten Umfang anbieten. Mit der parallel verlaufenden Entwicklung des gegenüberliegenden, ehemaligen Hallenbadgeländes zu einem Wohn- und Gesundheitsstandort sowie im Zusammenhang mit der perspektivisch im Rahmen der Stadterneuerungsgesamtmaßnahme „Soziale Stadt Osterfeld“ vorgesehenen Straßenraumumgestaltung und -aufwertung der Westfälischen Straße (IHK-Teilmaßnahme Nr. 17) in diesem Bereich und der Umgestaltung des Schulhofes der Gesamtschule Osterfeld (IHK-Teilmaßnahme Nr. 4), würde sich die Chance bieten, eine neue, nachhaltige und stadtbildprägende städtebauliche Gestalt an diesem Standort zu etablieren.

 

Die Verwaltung prüft derzeit gemeinsam mit der OGM GmbH die Realisierungschancen, die planungs-, bauordnungs- und förderrechtliche sowie hochbauliche Machbarkeit dieser Projektidee sowie zusätzlich die Erarbeitung eines ersten groben Kostenrahmens, um auf dieser Basis in einem nächsten Arbeitsschritt zu einer belastbaren Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Fortentwicklung und Erweiterung der Projektidee gelangen zu können. Durch die neueren Prüferfordernisse und die damit verbundenen zusätzlichen Arbeits-, Abstimmungs- und Planungsschritte verzögert sich die ursprünglich vorgesehene und über die Berichtsvorlage M/16/2119-01 im November / Dezember 2016 gegenüber dem Jugendhilfeausschuss und der Bezirksvertretung Osterfeld kommunizierte  Einzelförderantragsstellung für ein „Jugendzentrum Osterfeld“ zum Dezember 2017 um voraussichtlich ein Jahr. Dabei sind die Erwägungen in den Überlegungen der Verwaltung berücksichtigt worden, dass die erweiterte Projektidee inkl. neuer Stadtteilbibliothek und Multifunktionssaal grundsätzlich keine Realisierungschance hätte, wenn das Jugendzentrum Osterfeld solitär – wie ursprünglich über die IHK-Teilmaßnahme Nr. 2 vorgesehen – an die derzeit bestehende Gebäudesubstanz der Gesamtschule Osterfeld angebaut würde. Von dieser Verzögerung unberührt bleibt die Absicht der Verwaltung, ein Jugendzentrum in Osterfeld an dem über die Beschlussvorlage B/16/2007-01 im Oktober 2016 beschlossenen Standort errichten zu wollen. Die Etablierung eines „Jugendzentrums Osterfeld“ am Standort der Gesamtschule Osterfeld stellt fortwährend einen zentralen Baustein der Gesamtmaßnahme des Integrierten Handlungskonzeptes „Soziale Stadt Osterfeld“ dar.

 

In das weitere Verfahren der Projektentwicklung bis zu einer perspektivischen Förderantragstellung wird auch eine intensive Bürgerbeteiligung eingebunden.

 

Der Beirat des Stadterneuerungsprojektes „Soziale Stadt Osterfeld“ hat in seiner Sitzung vom 06.04.2017 über die Fortentwicklungsoptionen der IHK-Teilmaßnahme Nr. 2 hin zu der Projektidee eines „Multifunktionskomplex der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur“ (Arbeitstitel) diskutiert und der Verwaltung empfohlen, diese Idee zu prüfen und bei einem positiven Prüfergebnis weiter zu verfolgen.

 

 

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