Beschlussvorlage - B/16/2804-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 93.794,03 EUR beim Auftrag 310003010100 – Grundschulen,

Kostenart: 523100 – Erstattungen an das Land für das Haushaltsjahr 2017, zu.

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 93.794,03 EUR.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Jahre 2014 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Unterlagen und die Prüfpraxis für die Förderprogramme „Geld oder Stelle“ (Drucksache B/16/2382-01) und „Offener Ganztag“ der Stadt Oberhausen beanstandet. Im Rahmen der Gespräche mit der Bezirksregierung 2014 wurde verabredet, dass zuerst das Förderprogramm „Geld oder Stelle“ und dann das Programm „Offener Ganztag“ erneut geprüft werden sollen.

 

Für das Förderprogramm „Geld oder Stelle“ sollte der Schulträger Stadt Oberhausen mit den Schuljahren

 

  • 2011/2012
  • 2012/2013
  • 2013/2014

 

beginnen.

 

Die Bezirksregierung hat der Stadt Oberhausen die Möglichkeit gegeben, in den Jahren 2015 und 2016 die Rahmenbedingungen für eine förderkonforme Abrechnung zu schaffen und eine sachgemäße Abrechnung mit Zwischenverwendungsnachweisen im Februar 2014 / 2015 und folgende durchzuführen.

Auf Grundlage dieser Verabredung mit der Bezirksregierung wurde eine Prüfung des Programms „Offener Ganztag“ von Seiten der Bezirksregierung angeordnet. In einem Gespräch mit der Bezirksregierung wurde festgelegt, für die Schuljahre 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013 und 2013/2014 neue Verwendungsnachweise zu erstellen.

 

Für die Schuljahre 2010/2011 bis zum Schuljahr 2013/2014 lagen der Bezirksregierung nur die vereinfachten Verwendungsnachweise (siehe Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften in NRW, BASS 11-02 Nr. 19) vor. Verabredet wurde mit der Bezirksregierung, dass die Stadt Oberhausen zunächst die Schuljahre 2010/11 und 2013/14 erneut prüft. Alle prüffähigen Abrechnungsunterlagen mussten bei den Trägern des Offenen Ganztages angefordert werden. Die letzten Belege wurden Ende Februar 2017 beim Fachbereich 3-1-80 eingereicht.

Der Schulträger hat eine Einzelbelegprüfung durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung stellte sich heraus, dass nicht alle Fördermittel förderkonform verausgabt wurden. Zum Beispiel wurden Rücklagen gebildet, Personalkosten wurden nicht vollständig nachgewiesen, Sachgegenstände wurden beschafft.

 

Nach jetziger Prüfung unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien sind für die Schuljahre 2010/2011 und für das Schuljahr 2013/2014 Rückerstattungen in Höhe von 93.794,03 Euro zu leisten.

 

In Absprache mit der Bezirksregierung am 29.03.2017 können die noch fehlenden Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 durch den Schulträger stichprobenartig geprüft werden. Auch für diese Prüfung müssen die kompletten Unterlagen von den Trägern des Offenen Ganztages zur Verfügung gestellt werden. Für diese Prüfung gibt es keine zeitliche Vorgabe der Bezirksregierung. Ob und ggfs in welchem Umfang weitere Mittel zurückgezahlt werden müssen, steht erst nach Abschluss der Prüfung fest.

 

Durch die Übertragung der Vergabe und Prüfung der Fördermittel in den Fachbereich 3-1-80, die Besetzung einer 0,5 Stelle (Verwaltung Offener Ganztag und Geld oder Stelle) sowie eine intensive Beratung durch die Bezirksregierung führen zu dem Ergebnis, dass seit dem Schuljahr 2014/2015 die Abrechnungen des Programms „Offener Ganztag“ förderkonform erfolgen. Ab dem Schuljahr 2017/2018 kann nach Rücksprache mit der Bezirksregierung die Abrechnung wieder über den vereinfachten Verwendungsnachweis, wie er in der BASS 11-02 Nr. 19 vorgesehen ist, erfolgen.

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