Beschlussvorlage - B/16/2766-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer zusätzlichen Klasse im Jahrgang 7 zur Sicherung der Aufnahme von Schulformwechslern der Gymnasien und Realschulen zum Schuljahr 2017/18.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Herr Gohlke , Frau Scholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung
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27.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Anhörung
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03.07.2017
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Sachverhalt
Begründung
1. Bildungslandschaft
Der Schulträger Stadt Oberhausen ist gemäß § 80 SchulG gehalten, eine Schulentwicklungsplanung zur Sicherung eines bedarfsgerechten Schulangebotes zu betreiben.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.
Sie hat ebenfalls die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen und den damit zusammenhängenden Raumbedarf zu ermitteln.
Unter Berücksichtigung des Elternwahlverhaltens und der Mindestgrößenverordnung des Landes hält der Schulträger Stadt Oberhausen aktuell
32 Grundschulen
4 Gesamtschulen
3 Realschulen
5 Gymnasien
3 Berufskollegs
2 Förderschulen vor.
Die Zahl der Schulplätze ist in allen Schulformen gemessen am Schüleraufkommen im Stadtgebiet auskömmlich.
Alle Grundschüler, die einen Schulplatz benötigen, erhalten einen Schulplatz.
Nach der Grundschule kann allen Schülern ein Platz in der Schulform angeboten werden, der von den Eltern gewählt wird.
Allerdings kann in nicht allen Fällen ein Platz in der von Eltern gewählten Wunschschule angeboten werden, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Eine Schieflage hinsichtlich der benötigten Schulplätze ergibt sich bei den Schulformwechslern nach Klasse 6. Während die Schulplätze im 5. Jahrgang auskömmlich sind, ergeben sich Platzbedarfe nach der 6. Klasse an den Schulformen Realschule und Gesamtschule.
2. Parallele Entwicklungen und Herausforderungen
Durch einen verstärkten Zuzug von EU Zuwanderern und Flüchtlingsfamilien seit 2014 ist der Bedarf zur Einrichtung von Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) in allen Schulformen gestiegen. Zurzeit werden knapp über 1000 Schüler und Schülerinnen (SuS) in den IVK unterrichtet, die nach maximal 2 Jahren in die Regelklassen der Schulen wechseln (vgl. regelmäßige Berichte im SchuA). Dies führt dazu, dass die Klassenstärken anwachsen.
Zudem steigt dadurch der Raumbedarf in den Schulen. Jede IVK benötigt einen Klassenraum. Dies konnte bislang gewährleistet werden.
Auch die Zunahme des gemeinsamen Lernens (GL) an den Regelschulen hat Einfluss auf die Schulentwicklungsplanung. Die Klassen des GL haben – pädagogisch nachvollziehbar – eine geringere Klassenstärke als die übrigen Klassen.
Dies führt zu einer Reduktion der Schulplätze in den jeweiligen Jahrgängen an den einzelnen Schulen.
3. Ursachen für den Anstieg der Schulformwechsler
Im Sinne des Kindes wäre es aus Sicht der Pädagogen am besten, wenn die am Begabungspotential orientierte gewählte Schulform zu dem gewünschten Schulabschluss führen könnte und ein Schulformwechsel für das Kind nicht erforderlich wird. Die weiterführende Schule, die das Kind nach der 4. Klasse aufnimmt, würde den Schüler bis zum Ende seiner Schulzeit behalten. Das gegliederte Schulsystem in NRW beinhaltet jedoch Schulformwechsler.
3.1 Abweichen von der Schulformempfehlung
Das Elternwahlrecht hat in NRW einen sehr hohen Stellenwert. Dies bezieht sich sowohl auf die Schulformwahl als auch auf das gemeinsame Lernen.
Eltern können abweichend von der Schulformempfehlung der Grundschulen, die zum Halbjahreszeugnis der 4. Klassen erstellt werden, entscheiden, an welcher weiterführenden Schule sie ihr Kind anmelden.
Die Schulleitung der weiterführenden Schule entscheidet über die Aufnahme des Kindes im Rahmen der verfügbaren Plätze der Schule, die der Schulträger auf der Basis von Zügigkeiten festlegt.
Dr. Rösner hat in seinem Gutachten zum Bildungsplan bereits darauf hingewiesen, dass Eltern für ihre Kinder den höchstmöglichen Schulabschluss anstreben, um ihrem Kind bestmögliche berufliche Perspektiven zu ermöglichen.
Dieser nachvollziehbare Wunsch führt bei einem Teil der Eltern dazu, dass sie bei der Schulformwahl nicht der Grundschulempfehlung folgen.
Schulleitungen von Realschulen und Gymnasien beschreiben, dass der Anteil von Eltern, die nicht der Schulformempfehlung der Grundschulen folgen, nicht unerheblich sei. Ein Oberhausener Gymnasium spricht von ca. 10 % des zukünftigen Jahrgangs der Klasse 5 zum Schuljahr 2017/18, an den anderen 4 Gymnasien sei dieser Anteil möglicherweise höher.
Um ein genaues Bild in dieser Fragestellung zu erhalten, arbeiten die Stadt Oberhausen, die Schulaufsicht und die Schulen seit 2016 in einem Projekt mit Frau Professor Dr. Bellenberg zusammen, in dem die Schulformempfehlungen der Grundschulen ausgewertet werden. Erste Ergebnisse können voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.
Zudem haben die Schulleitungen der weiterführenden Schulen am 23.06.2017 zugesagt, dass sie die Schulformempfehlung der Grundschulen, die die Schulformwechsler seinerzeit erhalten haben, dem Schulträger zur Auswertung zur Verfügung stellen werden.
3.2 Auslaufende Schließung der Hauptschulen
Ein Teil der Schulleitungen vermisst das Angebot der Hauptschulen in Oberhausen und weist darauf hin, dass in Verbindung mit dem Elternwahlrecht ein Teil der Schulformwechsler darauf zurückzuführen sei. Hier ist anzumerken, dass die Hauptschulen in Oberhausen auslaufend geschlossen worden sind, weil Eltern diese Schulform nicht mehr in dem Umfang nachgefragt haben, wie es zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes auf Dauer notwendig gewesen wäre. Die Schüler mit einer Hauptschulempfehlung werden heute in Oberhausen überwiegend an den 4 Oberhausener Gesamtschulen beschult.
3.3 gemeinsame Verantwortung für Kinder aus Zuwanderungsfamilien
Alle Oberhausener Schulen haben sich bereit erklärt, IVK Klassen einzurichten, um die zugewanderten Kinder zu beschulen. Da die Zahl der zu beschulenden SuS in IVK im Zuge der Flüchtlingsentwicklung innerhalb kürzester Zeit stark angestiegen ist, sollte eine Konzentration der IVK auf bestimmte Schulen in der SEK I/II vermieden werden. Die Gymnasien und die Realschulen haben sich in diesem Zusammenhang daher bereit erklärt, auch SuS in IVK zu beschulen, die aller Voraussicht nach nicht in die Regelklassen ihrer Schulen wechseln können. Diese SuS machen ebenfalls einen Teil der Schulformwechsler aus.
4. Lösungsansätze
4.1 Reaktivierungen von Hauptschulen
Dieser von einzelnen Schulleitungen immer wieder vorgebrachte Lösungsvorschlag wäre nur möglich, wenn die nachweislich für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße vorhanden wäre. Bei der Errichtung muss die Schule für mindestens 5 Jahre gesichert sein und mindestens 2 Parallelklassen vorweisen.
Dieser Nachweis ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu erbringen, damit entfällt dieser Lösungsansatz für Oberhausen und widerspricht der politischen Beschlusslage (vgl. 3.2).
4.2 Errichtung einer Sekundarschule
Dieser Vorschlag wäre in Oberhausen nur umsetzbar, wenn eine der 3 Realschulen in Oberhausen geschlossen und in eine Sekundarschule umgewandelt würde. Der Rat der Stadt Oberhausen hat sich in seiner Sitzung am 04.07.2016 mit Mehrheit gegen die Errichtung einer Sekundarschule in Oberhausen ausgesprochen. Damit entfällt auch dieser aus Sicht von einzelnen Schulleitungen genannte Lösungsansatz.
4.3 Begrenzungen von Zügigkeiten
Das Instrument, das einem Schulträger zur Steuerung von Schülerströmen zur Verfügung steht, ist – neben der Errichtung und Schließung von Schulen – die Steuerung über Zügigkeiten an den einzelnen Schulen. Er kann in Abhängigkeit der Nachfrage nach Schulplätzen Zügigkeiten erweitern oder reduzieren.
Da die Zahl der am 21.06.2017 im Koordinierungsgespräch unter Leitung der Bezirksregierung genannten Schulformwechsler, die die Oberhausener Realschulen und Gymnasien verlassen, einen Umfang von 5-6 Klassen hat, ist der Gedanke naheliegend zu überlegen, ob die Zahl der Züge an den Realschulen und Gymnasien reduziert werden könnten.
Mit dieser Frage hatte sich Dr. Rösner bereits mit Erstellung seines Gutachtens auseinander gesetzt. Zwar sind die Schülerzahlen an den Realschulen innerhalb von 10 Jahren um rd. 23% zurückgegangen, aber die 3 Realschulen sind immer noch starke Systeme, deren Bestand in den kommenden Jahren nicht gefährdet ist.
Als strukturell stabil hat Dr. Rösner in seinem Gutachten die 5 Gymnasien bezeichnet, deren Anzahl bedarfsgerecht ist. Er geht in seinem Gutachten davon aus, dass aufgrund des Elternwahlverhaltens die Zahl der Züge zukünftig tendenziell eher zu gering sein könnte.
Hinsichtlich der gesamtstädtischen Anmeldezahlen werden alle Züge der Oberhausener Realschulen und Gymnasien in den Klassen 5 benötigt. Eine Reduktion der Zügigkeiten ist aus Sicht der Schulverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht möglich.
4.4 Kultur des Behaltens
Von Seiten der unteren und oberen Schulaufsicht wird die Kultur des Behaltens gefördert. Die Stadt Oberhausen unterstützt die Schulen dabei mit Angeboten des Bildungsbüros und des Kommunalen Integrationszentrums.
Die Gesamtschulen und die Förderschulen behalten i. d. R. die SuS, die sie aufnehmen bis zum Erreichen eines Schulabschlusses.
Die Realschulen und Gymnasien in Oberhausen haben den sogenannten „Erprobungsstufenerlass“ zu beachten. Vor Abschluss der Erprobungsstufe nach Klasse 6 prüft die Erprobungsstufenkonferenz unter Berücksichtigung des Leistungsstandes der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung des SuS, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll.
Dieser Erlass schränkt die Kultur des Behaltens an den Realschulen und Gymnasien nach Auskunft der Schulleiter ein.
4.5 Ausweitung der Zügigkeiten in Klasse 7
Da die freien Kapazitäten für die diesjährigen Schulformwechsler in den Klassen 7 an den Realschulen nicht ausreicht, ist ein Zug wie weiter unten ausgeführt zusätzlich einzurichten.
4.6 Weiterentwicklungen der Oberhausener Bildungslandschaft
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 04.07.2016 eine AG Bildungsplanung eingerichtet, die im Dezember 2016 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Arbeitsgruppe wird extern moderiert und hat die Aufgabe, Vorschläge zur Weiterentwicklung der Bildungslandschaft zu entwickeln.
Die AG Bildungsplanung wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten und danach ihre Ergebnisse vorstellen.
Der Lenkungskreis der Regionalen Bildungslandschaft ist ebenfalls mit der Weiterentwicklung der Oberhausener Bildungslandschaft befasst. Durch eine enge Rückkopplung wird vermieden, dass Themen in entgegengesetzte Richtungen bearbeitet werden.
Die Themen „Schulformwechsler“ und „Steuerung über Zügigkeiten“ wurden bereits aufgegriffen, aber bisher ohne abschließendes Ergebnis.
5. Schulformwechsler zum Schuljahr 2017/18
Die Oberhausener Realschulen und Gymnasien haben zur vereinbarten Frist am 02.06.2017 dem Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung eine Aufstellung der voraussichtlichen Schulformwechsler zugesandt und zum 20.06.2017 sowie 26.06.2017 erneut aktualisiert. Wie bereits in der Mai-Sitzung des Schulausschusses angekündigt, ist die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse erforderlich, um einer adäquaten Beschulung nachkommen zu können.
Die rechtlich verbindliche Zahl der Schulformwechsler wird nach den Zeugniskonferenzen Anfang Juli feststehen. Die unten dargestellten Zahlen sind somit voraussichtlich und können sich noch reduzieren.
5.1 Schulformwechsler von den Gymnasien auf eine Realschule:
Die Anzahl der Schulformwechsler, die ein Gymnasium voraussichtlich verlassen, beläuft sich insgesamt auf 92 Schüler/-innen (Stand vom 26.06.2017). Hiervon sollen 60 im Schuljahr 2017/18 eine 7. Klasse besuchen und benötigen somit einen Platz im Jahrgang 7 an einer Realschule oder Gesamtschule.
In den Regelklassen an den Oberhausener Realschulen sind derzeit 16 Plätze nicht besetzt. Hinzukommen 20 Plätze derer, die ihrerseits den 7. Jahrgang der Realschule verlassen. Diesen 36 freien Plätzen stehen die 60 Schulformwechsler gegenüber (s. Tab. 1).
Zur schulischen Versorgung der Schulformwechsler ist es daher notwendig, im Jahrgang 7 des Schuljahres 2017/18 einen zusätzlichen Zug an einer Realschule einzurichten.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse wird an der Theodor-Heuss-Realschule vorgenommen. Zur räumlichen Entlastung werden der Theodor-Heuss-Realschule die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung an der auslaufenden Albert-Schweitzer-Hauptschule zur Verfügung gestellt.
Tab. 1: Schulformwechsler von Gymnasien (Stand: 26.06.2017)
Jg. in 2017/ 2018 | Kapazität an Realschulen
| Schulform-wechsler von Realschulen | Kapazitäten insgesamt (freie Plätze) | Schulform-wechsler von Gymnasien | Differenz Kapazität - Schulformwechsler | Fazit |
7. | 16 | 20 | 36 | 60 | -24 | Einrichtung einer weiteren Klasse im 7. Jg. der THR (Zügigkeitserweiterung auf 6 Züge) |
5.2 Schulformwechsler von den Realschulen auf eine Gesamtschule:
Die Anzahl der Schulformwechsler, die eine Realschule verlassen beläuft sich insgesamt auf 36 Schüler/-innen. Hiervon sollen 20 im Schuljahr 2017/18 eine 7. Klasse besuchen.
In den Regelklassen an den Oberhausener Gesamtschulen sind in Jahrgang 7 durch den nicht besetzten 8. Zug in Jahrgang 7 an der Gesamtschule Osterfeld sowie 1 freien Platz in einer bestehenden Klasse derzeit 30 Plätze nicht besetzt (s. Tab. 2).
Tab. 2: Schulformwechsler von Realschulen (Stand: 26.06.2017)
Jg. in 2017/ 2018 | Kapazitäten an Gesamt-schulen (freie Plätze) | Schulform-wechsler von Realschulen | Differenz Kapazität – Schulform-wechsle | Fazit |
7. | 30 (1 Platz in bereits bestehenden Klassen sowie 29 nicht genutzte im unbesetzten 8. Zug in Jg. 7 der GSO) | 20 | +10
| kein Beschluss notwendig, da der zusätzliche Zug im Jg. 7 der GSO innerhalb der regulären Zügigkeit liegt (= 8 Züge) |
Die Regionalkonferenz unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf hat die Datenlage am 13.06.2017 beraten und den Rahmen für eine Koordinierung beschlossen. Die Beratungen zur Koordinierung der Verteilung der Schulformwechsler fand am 21. sowie am 23.06.2017 unter Einbindung der Schulleitungen und des Schulträgers Stadt Oberhausen statt. Ziel ist es, dass alle Schulformwechsler spätestens vor Ferienbeginn über ihren zukünftigen Schulort informiert sind. Die endgültige Anzahl der Schulformwechsler wird erst mit Beginn des Schuljahres 2017/18 feststehen. Dann zeigt sich erst der konkrete Bedarf in Jahrgang 7 und 8.
Im Jahrgang 9 ist kein Schulformwechsel innerhalb der Sekundarstufe I vorgesehen. Betroffene SuS wiederholen den Jahrgang und haben somit ihre Pflichtschulzeit von 10 Jahren erfüllt (§ 37 SchulG). Im Anschluss wechseln sie zum Berufskolleg.
Da die Einrichtung eines zusätzlichen Zuges organisatorische Vorlaufzeit erfordert und die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern und die Schulen Planungssicherheit benötigen, empfiehlt die Schulverwaltung diesen Beschluss zur Einrichtung eines zusätzlichen Zuges in Jahrgang 7 an der Theodor-Heuss-Realschule vorzunehmen, unabhängig davon, ob die Klassen zu Beginn des neuen Schuljahres tatsächlich benötigt wird.
