Antragsvorlage - A/16/2767-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung einer finanziellen Zuwendung nach der Gemeindeordnung NRW § 56.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Nowak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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03.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, dem parteilosen Stadtverordneten Werner Nowak die jährliche finanzielle Zuwendung nach GO NRW § 56 bis zum Ende der Legislaturperiode zu gewähren.
Die Zuwendung wird jedoch nicht in voller Höhe des gesetzlichen Rahmens (50% der Zuwendungen für eine Gruppe) gewährt, sondern auf den Differenzbetrag zwischen den Zuwendungen einer Gruppe und einer Fraktion begrenzt. Die Verwaltung wird gebeten, die genaue Summe darzulegen.
Sachverhalt
Begründung
Viel ist in den vergangenen drei Jahren gesprochen worden über Bürgerbeteiligung und Chancengleichheit, über eine Politik auf Augenhöhe, über einen Wechsel im Umgang mit Bürgern aber auch untereinander in der politischen Auseinandersetzung.
Einige wichtige und gute Schritte sind von uns allen in diese Richtung unternommen worden, um zu zeigen, dass wir Beteiligung ernst meinen. So haben wir im Rat beschlossen, die Gremien so zu erweitern, dass nicht nur Fraktionen, sondern auch Gruppen dort mit einem Sitz vertreten sein können.
Wir haben ebenso beschlossen, die Zuwendungen für eine Gruppe in maximaler Höhe zu gewähren, obwohl durchaus Spielräume zwischen 66 und 80 Prozent bestanden haben.
Beide Schritte haben wir unternommen, weil wir miteinander sachlich fair und menschlich umgehen wollen. Und wir erkannt haben, dass die Gewährung des Zugangs zu Gremien und von finanziellen Zuwendungen nicht missbraucht werden dürfen, um die Möglichkeiten des politischen Mitbewerbers einzuschränken. Das stärkt die Glaubwürdigkeit der Politik beim Bürger.
Auch ich habe meinen Teil in der Vergangenheit als Vorsitzender und Motor einer Fraktion dazu beigetragen, dass unsere Stadt lebenswert bleibt und möchte dies als parteiloser Stadtverordneter fortsetzen.
Politische Arbeit ist jedoch ohne eine ausreichende finanzielle Grundlage kaum möglich, ein Bürozimmer mit Computer allein sind noch keine ausreichende Hilfe um Ideen zu entwickeln, Politik zu gestalten, diese in der Öffentlichkeit vorzustellen und sich auch mal professionellen externen Rat einzuholen. Der Landesgesetzgeber hat dies erkannt und in seiner Gemeindeordnung unter § 56 festgelegt, dass der Rat beschließen kann,
„dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.“
Diese Regelung des Landes möchte ich jedoch nicht im vollen Maß beanspruchen. Stattdessen soll die Zuwendung nur in der Höhe gewährt werden, die der Differenz zwischen den Zuwendungen einer Fraktion und einer Gruppe entspricht. Nach meinen Überlegungen handelt es sich dabei um 20 Prozent der Zuwendungen einer Fraktion. Die genaue Summe soll die Verwaltung ermitteln und zur Ratssitzung darlegen.
Wichtig für mich ist: Durch diese Begrenzung der Zuwendung entsteht keine zusätzliche Belastung des Haushalts und des Steuerzahlers, da mit meinem Austritt aus dem Bündnis Oberhausener Bürger die Fraktion den Status einer Gruppe mit den entsprechenden geringeren Zuwendungen von 80 Prozent erhalten hat.
Ich bitte Sie daher, diesem Beschlussvorschlag, der keine zusätzliche Belastung des Haushalts und des Steuerzahlers bedeutet, zuzustimmen.
