Antragsvorlage - A/16/2764-01
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag DIE LINKE.LISTE FraktionSachstandsbericht zu Hausordnungen in Gemeinschaftsunterkünften
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- David Driever
- Beteiligt:
- Stadtkanzlei
- Verantwortung:
- Yusuf Karacelik
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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03.07.2017
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Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
In den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete hängen seit 14.06.2017 Hausordnungen aus. So findet sich in der Unterkunft an der Gabelstraße eine auf Deutsch und in einfacher Sprache verfasste Hausordnung.
Diese Hausordnung
- ist weder in anderen Sprachen als Deutsch ausgehängt
- untersagt den Besuch nach 20:00 Uhr, was gerade während des Ramadans für viele Betroffene schwer nachvollziehbar ist
- untersagt private Möbel, obwohl die Grundausstattung keine Stühle, Tische, Pfannen und dergleichen vorsieht
- erlaubt es der Verwaltung und dem Wachdienst jederzeit die Unterkünfte zu kontrollieren, ob sich Personen unberechtigt aufhalten und die Sauberkeit zu überprüfen
- erlaubt Fernsehen und Radio nur, wenn die Geräte beim Beitragsservice angemeldet sind
- klärt darüber auf, dass die Mitarbeiter der Stadt Oberhausen zu jederzeit neue Verbote aussprechen können, wenn sie es für nötig halten.
Im „Gewaltschutzkonzept für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Oberhausen“ beschließt der Rat der Stadt Oberhausen am 03.07.2017, dass die Hausordnungen die Regeln des Miteinanders in der Unterkunft dokumentieren und auf das Leben im privaten Wohnraum vorbereiten. Es ist in leichter Sprache und in mehreren Sprachen zu verfassen und regelmäßig in Informationsveranstaltungen zu themasieren.
Wir bitten daher die Verwaltung zu berichten, wie es bereits im Juli dazu kommen konnte, dass Hausordnungen in Gemeinschaftsunterkünften ausgehangen worden sind, die inhaltlich dem zu fällenden Beschluss des Gewaltschutzkonzeptes eklatant widersprechen.
