Beschlussvorlage - B/16/2743-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

den Anregungen des Herrn Hasan Dagdelen hinsichtlich der Errichtung eines sechszügigen Schulneubaus für die Fasia-Jansen-Gesamtschule unter Inanspruchnahme der Finanzierungsmaßnahme „Gute Schule 2020“ nicht zu folgen. Das Ergebnis ist Herrn Dagdelen bekanntzugeben.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksachen-Nr. B/16/2698-01:

Durchführung des Finanzierungsprogramms „Gute Schule 2020“

 

 

Konsequenzen

 

Finanzielle       keine

 

Sonstige          keine

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Aktuell befindet sich die für den Rat der Stadt vorgesehene Beschlussvorlage bezüglich der Umsetzung von 59 Einzelmaßnahmen an Schulen im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ in der Vorberatung; Drucksachen-Nr. B/16/2698-01.

 

Die dort aufgeführte Maßnahmenliste berücksichtigt zum einen die im Bildungsplan dargestellten Bedarfe und existierende Beschlüsse des Rates und zum anderen die notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs an verschiedenen Schulstandorten sowie weitere Indikatoren.

 

Hierbei konnten neben denen der Fasia-Jansen-Gesamtschule auch vordringliche Bedarfe an den anderen Oberhausener Schulen Berücksichtigung finden. Trotz der hier aus dem Finanzierungsprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von rund 30,6 Mio. EUR kann ein Teil der notwendigen Maßnahmen aus finanziellen Gründen derzeit nicht umgesetzt werden.

 

Mit Blick auf gegebenenfalls zukünftige weitere Fördermaßnahmen ist darüber hinaus festzuhalten, dass aufgrund der noch abzuarbeitenden Prüfaufträge der Verwaltung aus dem Bildungsplan im Falle etwaiger Neubaubedarfe (z. B. bei Zusammenlegung von Schulen) diese Neubaumaßnahmen Priorität genießen.

 

Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen verfügt die Stadt – anders als bei der als Referenzprojekt angeführten Schulneubaumaßnahme der Stadt Essen (Gustav-Heinemann-Gesamtschule; ca. 1.300 Schüler; Investitionssumme ca. 40 Mio. EUR) – weder angrenzend noch im weiteren Umfeld über ein auch aus bau- und planungsrechtlicher Sicht geeignetes Alternativgrundstück.

 

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Anlagen

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