Beschlussvorlage - B/16/2705-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Duisburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Jehn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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03.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt schlägt für die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 folgende Personen vor:
Herrn/Frau ____________________________
Herrn/Frau ____________________________
Sachverhalt
Begründung
1. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 13 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 4 SGG werden dabei die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken, von den Kreisen und den kreisfreien Städten aufgestellt.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach den Bestimmungen des § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Es ist zulässig und erwünscht, Personen vorzuschlagen, die bereits als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig gewesen sind. Folgende amtierende ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus Oberhausen verbleiben bis zum 31.12.2020 im Amt: Guntram Großenbrink, Anja Kösling, und Walter Paßgang.
Bis zu seinem Tode war auch Herr Hans-Jürgen Nagels ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Duisburg.
2. Wählbarkeitsvoraussetzungen/Ausschluss vom Amt/Ablehnungsrecht
Die entsprechenden Bestimmungen des SGG und der VwGO sind als Anlage beigefügt.
3. Anzahl der vorzuschlagenden Personen
Die Zahl der für die Stadt Oberhausen in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen für die Amtszeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 ist auf zwei (doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richter) festgesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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