Beschlussvorlage - B/16/2657-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Musikschule Oberhausen: Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kulturausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
20.06.2017
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Anhörung
|
|
|
|
22.06.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
03.07.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordung für die Städtische Musikschule.
Der § 5 der Benutzungsordnung wird um den neuen Punkt 7 erweitert:
(7) „Die Instrumentenmiete entfällt für Kinder bis zum Ende der Primarstufe.“
Die Entgeltordnung wird unter Punkt 2 ebenfalls entsprechend ergänzt.
Sachverhalt
Begründung
Das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi) wurde im Schuljahr 2015/16 durch das Programm „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ (JeKits) abgelöst. Bezog sich „JeKi“ auf die gesamte vierjährige Grundschulzeit, ist „JeKits“ auf zwei Jahre angelegt (als Übergangsregelung teilweise dreijährig).
Die Städtische Musikschule hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen interessierten Kindern nach Ablauf des Landesprogramm „JeKits“ auch weiterhin kostengünstigen Unterricht wohnortnah in ausgewählten, über das Stadtgebiet verteilten Grundschulen, anzubieten.
Der Elternbeitrag beläuft sich bei „JeKits“ auf 23,-- EUR monatlich für eine Instrumental-Gruppenstunde mit einer zusätzlichen Ensemblestunde sowie die Gestellung eines Instrumentes. Die Städtische Musikschule kann gemäß ihrer Benutzungs- und Entgeltordnung Instrumentalunterricht für 25,30 EUR bei Gruppenunterricht anbieten. (2 Kinder, 30 Minuten/Woche oder 3 bis 6 Kinder, 45 Minuten/Woche). Mögliche Ensembleteilnahmen sind kostenfrei. Jedoch müssten gemäß der Entgeltordnung für die Instrumentenmiete 18,15 EUR zusätzlich monatlich erhoben werden.
Allerdings stehen Instrumente in ausreichendem Maße zur Verfügung, deren Wert eine monatliche Miete in der genannten Höhe nicht rechtfertigen würde.
Die Verwaltung des Bereichs 0-6/ Musische Bildung und Kulturarbeit schlägt daher vor, entsprechende Instrumente kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Insofern kann eine Fortführung des Instrumentalunterrichts jedem Kind bei einer maßvollen Steigerung des Elternbeitrags von 23,-- EUR auf 25,30 EUR monatlich angeboten werden. Um eine Gleichbehandlung sicher zu stellen, soll sich diese Regelung auf alle Kinder bis zum Ende der Primarstufe beziehen, unabhängig davon, ob sie am „JeKits“ – Schwerpunkt Instrumente teilgenommen haben.
Daher soll die Benutzungs- und Entgeltordnung in der Fassung vom 14.12.2015 entsprechend geändert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,7 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
26,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
8,2 kB
|
