Berichtsvorlage - M/16/2756-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Begründung:

 

  1. Ausgangslage

 

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken beantragte die Koalition aus der SPD Fraktion, der Fraktion die Grünen sowie der FDP im Rat die Verwaltung zu beauftragen den Bedarf der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten (Randzeitenbetreuung) in Oberhausener Kindertageseinrichtungen per Umfrage zu ermitteln (vgl. Drucksache A/16/1307-01 sowie die Niederschriften des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 9. Dezember 2015 und vom Rat der Stadt vom 14. Dezember 2015).

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2017 (vgl. Drucksache A/16/2589-01) wurden die Eckpunkte für eine modellhafte Implementierung flexibler Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen konkretisiert.

 

Mit der Veröffentlichung des Entwicklungsplanes Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung am 29. Juni 2016, nachfolgend Entwicklungsplan genannt (Drucksache – Nr. M/16/1799-01, Seite 47 ff), beschrieb der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung die zu beachtenden Aspekte für eine Flexibilisierung in der Kinderbetreuung.

 

„Bei dem Stichwort Vereinbarkeit von Beruf und Familie fällt auf, dass häufig die mangelnde Flexibilität in der Kinderbetreuung beklagt wird. Flexibilität in der Kinderbetreuung ist grundsätzlich möglich, aber hat seinen Preis und ggf. auch seine Grenzen. Grenzen müssen dann definiert werden, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Je jünger die Kinder desto zwingender benötigen sie verlässliche Bezugspersonen und Kontinuität. Sie benötigen außerdem Kontinuität zu ihren Peers, aber auch Kontinuität und Überschaubarkeit innerhalb ihrer täglichen Tagesabläufe. Sogenannte „Bahnhofssituationen“ müssen zur Sicherung einer gesunden Entwicklung der Kinder vermieden werden. Das bedeutet, dass ständig wechselnde Betreuungspersonen auch unter den Bezugspersonen der Gleichaltrigen die Bildungsprozesse eines Kindes deutlich hemmen können. …

Bedingt durch diesen Wandel des Arbeitsmarktes und die damit einhergehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten sowie durch die Zunahme an Alleinerziehenden und Pendlerfamilien, ist es notwendig, die dadurch aufkommenden Bedürfnisse der erwerbstätigen Frauen zu berücksichtigen und Strukturen zu schaffen, welche die Frage der Vereinbarkeit von Arbeitszeiten und Kinderbetreuung zufriedenstellend klären. …

Die regulären Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen können nicht immer alle individuellen Familienbedürfnisse treffen und berücksichtigen. Erweiterte Angebote außerhalb der regulären Öffnungs-/ Betreuungszeiten werden daher bedarfsgerecht aufgestellt, sofern dies mit den kindgerechten Bedürfnissen einhergeht und ein gesellschaftlicher und familiärer Strukturwandel dies erfordert. …

Kind und Beruf dürfen sich somit nicht gegeneinander ausspielen. Was also tun? Was bedeutet Sicherung des Kindeswohls und Vereinbarkeit von Familie und Beruf für insbesondere alleinerziehende Mütter und Väter im Einzelhandel oder im Gesundheitswesen. Um dieser Fragestellung näher zu kommen haben die Fraktionen im Rat der Stadt am 9.12.2015 eine Befragung zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Auftrag gegeben (vgl. Drucksache Nr. A 16/1307-01).“

 

 

  1. Betreuungszeiten in Oberhausener KTE

 

Ein großer Teil der Oberhausener Kindertageseinrichtungen bieten Betreuungszeiten von montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr an.

 

Seit 2012 besteht im Stadtteil Alt-Oberhausen in der Nähe des Berocenters das Angebot der Kindertageseinrichtung Löwenzahn, Standort Rombacherstraße. In zwei Gruppen wird dort eine erweiterte Öffnungszeit angeboten.

Bei Bedarf haben Eltern in Oberhausen die Möglichkeiten ergänzende Kindertagespflege zur Betreuung in der Kindertageseinrichtung zu buchen, das sogenannte Kombimodell (vgl. Entwicklungsplan, Seite 53).

 

 

  1. Umfrage zur Flexibilisierung von Öffnungszeiten in 2016

 

Der Bereich 4-5/ Statistik hat im Jahr 2016 die vom Rat der Stadt beauftragte Umfrage zur Flexibilisierung von Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Auswertung der Umfrage wurde dem Jugendhilfeausschuss am 26.10.2016 vorgestellt (vgl. Drucksache-Nr. M/16/2002-01).

Im Anschluss daran informierte der Bereich 4-5/ Statistik die Arbeitsgruppe Kindertageseinrichtung/ Kindertagespflege nach § 78 SGB VIII (AG KTE/ KTP) über die Ergebnisse der Umfrage.

 

 

  1. Pilotprojekt zur Flexibilisierung von Randzeiten

 

Die AG KTE/ KTP hat sich mit der Auswertung der Befragung befasst und nach eingehender Beratung vereinbart, aufgrund der besonderen Bedarfslage für den Stadtteil Sterkrade ein Pilotprojekt in Kindertageseinrichtungen mit mind. 4 Gruppen und dem Status Familienzentrum (FZ) zu starten. Die Piloteinrichtung sollte Öffnungszeiten von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr anbieten.

Die Auswahl ist nach weiterer Beratung in der AG KTE/ KTP sowie nach Rücksprache mit den KTE-Leitungen auf das Kath. FZ St. Clemens, Standort Eugen-zur-Nieden-Ring und das integrative FZ Alsbachtal gefallen. Beide Häuser erfüllen die o. g. Kriterien.

 

Eine Projektgruppe, bestehend aus, He. Lösken (Kita Zweckverband), Frau Steinings (FZ Alsbachtal) sowie Frau Schleuter und Frau Scholz (Fachbereich 3-1-10/ Planung, Steuerung, Investitionen) hat bislang folgendes Konzept entwickelt:

 

Grundsätzlich muss die Kontinuität innerhalb der betreffenden Kindergruppe zur Sicherung der Betreuung und Bildung gewährleistet sein. Ausgangspunkt ist eine Gruppe mit der Grundbuchungszeit von 45 Stunden/ Woche.

Eine Betreuungszeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00 bis 18.00 Uhr umfasst eine Betreuungszeit von insgesamt 60 Wochenstunden. Dieses bedeutet zusätzlichen Personalbedarf und somit zusätzlichen Aufwand außerhalb der Regelfinanzierung des Kinderbildungsgesetzes.

 

Die Projektgruppe entwickelte daher die Idee, in einer Einrichtung eine Gruppe von 6.00 bis 15.00 Uhr pro Tag und in der zweiten Einrichtung in einer Gruppe eine Betreuungszeit von 9.00 bis 18.00 Uhr täglich anzubieten.

 

Das Kath. FZ St. Clemens, Eugen-zur-Nieden-Ring hat die Übernahme einer „frühen“ Gruppe ab 6.00 Uhr für 20 Kinder und das Integrative FZ Alsbachtal die „späte“ Gruppe bis 18.00 Uhr für 17 Kinder anvisiert. Die 45-Stunden-Gruppe des Kath. FZ St. Clemens bietet derzeit eine Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr, die Gruppe vom Integrativen FZ Alsbachtal von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr.

 

Beide Einrichtungen werden die Eltern hinsichtlich der geplanten veränderten Öffnungszeiten informieren und sie zu einer möglichen Inanspruchnahme befragen.

 

Die Kostenneutralität des Projektes ist gesichert, wenn eine komplette Gruppe einen ähnlichen zeitlichen Bedarf hat, so dass die frühe Gruppe auf 6.00 Uhr nach vorne bzw. in der späten Gruppe auf 18.00 Uhr nach hinten verschoben werden kann.

 

Der LVR sieht bei einer Verschiebung der Öffnungszeiten in einer Gruppe keine Veränderung der Betriebserlaubnis und wird auch kein zusätzliches Personal fordern.

 

 

 

 

 

 

 

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