Berichtsvorlage - M/16/2736-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Controllingbericht: Investitionsmaßnahmen 2017; ggfs. Kompensationen bei Ausfall geplanter Investitionsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Jaqueline Huhn
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Beschlussfassung
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22.06.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Bezug: Drucksache-Nr. A/16/2361-01 vom 13.02.2017
Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Controlling der Verausgabung von Haushaltsmitteln im Investitionshaushalt und Vorhaltung von alternativen Investitionsmaßnahmen bei Ausfall von geplanten Investitionsmaßnamen
Am 06.06.2017 fand erstmals unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz eine Investitionskonferenz statt. Die städtischen Bereiche mit hohen Investitionsbudgets haben in diesem Rahmen über den Fortschritt der einzelnen investiven Projekte sowie der Mittelabflussplanung und -realisierung berichtet. Ebenso wurde dargelegt, wenn aufgrund von Verzögerungen die Umsetzung der Maßnahmen und somit auch der Mittelabfluss gefährdet erscheinen. Grundlage hierfür war die Gesamtinvestitionsliste unter Berücksichtigung der unterjährig bereits erfolgten Um-/Neuplanungen durch entsprechende überplanmäßige bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeichnen sich bei etlichen Projekten, aufgrund von Verzögerungen/Verschiebungen, erhebliche Änderungsbedarfe ab. Dieses gilt insbesondere für
- einige Projekte, deren Finanzierung auf dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW basieren,
- KTE-Einzelmaßnahmen
- Straßenbaumaßnahmen
Diese voraussichtliche Nichtinanspruchnahme bezogen auf die Kassenwirksamkeit hat verschiedene Gründe, u.a.
- Verzögerungen bei Ausschreibungsverfahren,
- fehlende Bewilligungen,
- inhaltliche Überarbeitungen.
Die nach jetzigem Planungsstand freiwerdende Gesamtsumme in Höhe von ca. 5 Mio. EUR steht somit für Kompensationsmaßnahmen im Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Schon jetzt ist darauf hinzuweisen, dass der Haushaltsplanentwurf 2018 -investiv- eine Überplanung ausweist. Durch die Veränderungsnachweisung (im Herbst 2017) kann sich u.a. durch Verschiebungen aus dem Haushaltsjahr 2017 diese Überplanung noch weiter erhöhen. Bei Benennung von Investitionsprojekten zur Kompensation, wäre es dabei zu empfehlen, bereits für 2018 abgebildete Projekte vorzuziehen und somit Folgejahre zu entlasten. Bei der neu zu belegenden Summe in Gesamthöhe von ca. 5 Mio. EUR sind folgende Sachverhalte bereits berücksichtigt:
- noch ausstehende Schlussrechnungen der OGM GmbH für Altmaßnahmen aus 2016, z.B.
- Tennisplätze Mellinghofer Straße
- Sporthallenboden Kiefernstraße
- eventuelle Eigenanteile bei ausstehenden Förderanträgen, z.B.
- LED-Umrüstung in Sporthallen
- Anschaffung von Elektrofahrzeugen für den KOD
- Einzelsachverhalte, die sich aktuell im politischen Entscheidungsprozess befinden, z.B.
- Investitionen Stadtarchiv
- Inspizientenpult Theater
- Schule an der Oranienstr. bzgl. der Zusammenlegung von Verwaltungsbereichen
- Jahresabschlussbuchungen (z.B. Aktivierung von Baumängeln)
Fazit:
Nur bei Festlegung sowie Umsetzung von entsprechenden Kompensationsmaßnahmen ist eine Nutzung des genehmigten Investitionsvolumens zu gewährleisten.
Die detaillierten Abarbeitungsstände und -prognosen können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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13,5 kB
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