Beschlussvorlage - B/16/2701-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse für Renovierung / Erneuerung an Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Klaus Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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28.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Zur Durchführung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit erhalten
Evangelische Luther-Kirchengemeinde Oberhausen 1.816,75 EUR
(Jugendhaus Goethestraße)
Evangelische Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm 7.500,00 EUR
Produkt: 060503 Jugendarbeit
Auftrag: 310006050300 Jugendarbeit/Jugendschutz
Sachkonto: 531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit). Es stehen für das Jahr 2017 noch 11.472,95 EUR zur Verfügung
Sachverhalt
Begründung
Auf Basis des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Oberhausen stehen im Haushalt 2017, Produkt: 060503 Jugendarbeit, Auftrag: 310006050300 Jugendarbeit/Jugendschutz, Sachkonto: 531814 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche (hier: freie Träger der offenen Jugendarbeit) noch 11.472,95 EUR für Zuschüsse an freie Träger zur Verfügung.
Diese Mittel sind für dringende Erneuerungsbedarfe in Kinder- und Jugendeinrichtungen freier Träger als Zuschuss zu verwenden.
Bezuschussungsfähig sind:
- Erneuerung und zusätzlicher Einbau oder die Verbesserung von Installationen und betriebstechnischen Anlagen
- Erst-, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen
- andere investive Kosten im Zusammenhang mit innovativen Projekten
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.01.2017 wurde angeregt, dass zukünftig einheitlich gestaltete Antragsformulare für diese Zuschüsse genutzt werden sollten. Diese Formulare werden zurzeit noch entwickelt. Im Rahmen dieser Vorlage konnten die freien Träger noch nicht darauf zurückgreifen, so dass hier die bestehende Form genutzt wurde.
Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge vor:
Evangelische Luther- Kirchengemeinde
(Jugendhaus Goethestraße)
Das Ev. Jugendhaus in der Goethestraße ist ein Treff für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene von 6-26 Jahren und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, von denen einige schon älter als 26 sind. Es steht allen Nationalitäten und Religionen offen. Gruppen - und Offene Arbeit, sowie Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule, ergänzen sich gegenseitig.
Dort befindet sich im „Medienraum“ seit mehreren Jahrzehnten eine Holzvertäfelung an den Wänden. Aufgrund des Verschleißes dieser Vertäfelung haben sich mittlerweile Holzabsplitterungen und herausstehende Nägel gebildet, wodurch Verletzungsgefahr besteht. Daher muss diese Vertäfelung entfernt werden.
Die Gesamtkosten belaufen sich laut Antrag auf 2.595,35 EUR. Der Träger beantragt einen Zuschuss in Höhe von 1.816,75 EUR. Ein Betrag von 778,35 EUR wird als Eigenanteil übernommen.
Der Antrag wurde in der AG Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII am 11.01.2017 beraten und befürwortet.
Evangelische Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm
Das Evangelische Jugend- und Kulturzentrum Emscherdamm wurde durch die Emschergenossenschaft im Rahmen der Emscherkunst errichtet und an die Stadt Oberhausen übergeben. Dazu gehören auch ein Spielplatz und eine Skateranlage.
Um die Lärmbelästigung, die durch die Skateranlage und den Betrieb der Einrichtung entsteht, für Anwohner/innen auf der Bahnstraße zu reduzieren, soll eine begrünte Holzwand auf der Lärmschutzwand errichtet werden. Diese ist so konstruiert, dass sie eine durchgängige Fläche bildet. Die der Straße zugewandten Seite soll mit immergrünen Ranken begrünt werden. Die Planung und Errichtung des Zaunes wird als Beteiligungsprojekt von jugendlichen Besucher/innen des Emscherdamms in Eigenleistung ausgeführt. Ein Architekt wird die Planung und Konstruktion im Auftrag der Evangelischen Kirchengemeinde Königshardt-Schmachtendorf erstellen und begleiten. Des Weiteren werden die Planung und der Ausschluss weiterer Lärmschutzforderungen mit den Nachbarn auf der Bahnstraße verbindlich abgestimmt. Für die Maßnahme wird ein Bauantrag gestellt und es findet eine abschließende Abnahme durch die Baubehörde statt. Die Wand bleibt vertraglich im Besitz der Ev. Kirchengemeinde. Die Pflege und Instandhaltung wird ebenfalls durch die Evangelische Kirchengemeinde übernommen. Da es sich bei dem Gelände um einen städtischen Spielplatz handelt, werden die oben genannten Aspekte durch einen Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Oberhausen und der Ev. Kirchengemeinde vereinbart.
Der Träger beantragt einen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 EUR. Als Eigenleistungen wird die Wand im Rahmen eines Beteiligungsprojekts mit Jugendlichen, unter fachlicher Anleitung, aufgebaut.
Der Antrag wurde in der AG Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII am 23.03.2017 beraten und befürwortet.
Eine Auszahlung der Mittel ist an die obengenannten Voraussetzungen gebunden und steht somit unter diesem Vorbehalt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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