Beschlussvorlage - B/16/2596-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen:

 

1.verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse;

 

2.beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310006010100900

KTE

Königshardt

785110

Anlage im Bau

Hochbau OGM

181.000,00

310006010100900

KTE

Königshardt

785210

Anlage im Bau
Tiefbau OGM

78.500,00

310006010100900

KTE

Königshardt

785220

Anlage im Bau

Tiefbau Ing.-

Leist. OGM

  5.500,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die verbindliche Kreditvorgabe 2017 der Bezirksregierung Düsseldorf wird eingehalten.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/0408-01 vom 17.11.2014

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Wie in der o. g. Drucksache-Nr. B/16/0408-01 bereits dargestellt, musste aufgrund der Fortschreibung der KTE-Entwicklungsplanung eine Erweiterung der KTE Königshardt vorgesehen werden. Zur Umsetzung und Erweiterung dieser KTE um eine weitere Gruppe wurden seinerzeit Baukosten einschließlich HOAI-Kosten sowie Kosten für die Außenanlage einschließlich HOAI-Kosten in Höhe von insgesamt 300.000,00 EUR ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt ging man davon aus, diese Maßnahme als Nichtzuschussmaßnahme durchzuführen.

 

Nachdem im Februar 2015 durch den Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung Fördermittel beantragt werden konnten, erging am 09.06.2015 ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 90.000,00 EUR für die Erweiterung der KTE Königshardt zur Schaffung von 5 neuen U3-Plätzen. Auf Basis dieses Zuwendungsbescheides mussten die weiteren Arbeiten unter Berücksichtigung einer Zuwendung als Zuschussmaßnahme berücksichtigt werden. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgte daher unter Einhaltung der Vergaberichtlinien für Zuwendungsmaßnahmen.

 

Die Leistungen zur Errichtung des Erweiterungsgebäudes wurden öffentlich ausgeschrieben und Submissionen für verschiedene Gewerke durchgeführt. Die Gesamtkosten belaufen sich somit - vorbehaltlich der Abrechnung - auf ca. 420.000,00 EUR zzgl. des bisher bereits veranschlagten Honorars in Höhe von 49.500,00 EUR (jeweils Bruttobeträge).

Die weiteren Mehrkosten werden durch die OGM GmbH wie folgt begründet:

 

●Aufgrund eines mehrmonatigen Prüf- und Genehmigungsverfahrens konnte mit den Bauarbeiten erst im Herbst 2016 begonnen werden. Die schlechten Witterungsbedingungen führten zu einer Bauzeitenverzögerung und hiermit verbundenen erhöhten Vorhaltekosten.

 

●Bei Beginn der Erdarbeiten wurde festgestellt, dass aufgrund der vorherrschenden Situation eine konstruktive Änderung der geplanten Gründung erforderlich ist, welche in dieser Form nicht zu erwarten war. Dies hatte zur Folge, dass die Baugrube zu den Seiten vergrößert, tiefer ausgehoben und befestigt werden musste. Verbunden hiermit waren große Mehraufwendungen im Bereich der Erd- und Rodungsarbeiten.

 

●Aus statischen Gründen musste die Decke des Neubaus ein Gleitlager erhalten. Hierfür waren Änderungen an der Dach- und Wandkonstruktion erforderlich.

 

●Nachträgliche Notwendigkeiten, die seitens der künftigen Nutzer geäußert wurden, führten zu Erhöhungen der Kosten beim Innenausbau.

 

Bei den Außenanlagen war zunächst geplant, lediglich Rasen einzusäen und die vorhandene Umzäunung weiterhin zu nutzen. Die jetzt für das Erweiterungsgebäude sowie die Außenanlagen genutzte Fläche war über viele Jahre hinweg an einen Nachbarn vermietet worden. Im Zuge der Nutzung (Vermietung) dieses Grundstücks konnte die Zufahrt zum Außengelände der KTE Königshardt über die Zufahrt des Grundstücks dieses Nachbarn erfolgen. Jegliche Arbeiten im Außenbereich erfolgten somit über diese Zuwegung. Im Zuge der Kündigung des Grundstücks erwartete der Nachbar dann auch, dass durch die veränderte Situation die Zuwegung der Außenanlage der KTE Königshardt über das städtische Grundstück zu erfolgen hat, da jetzt eine unmittelbare Zufahrt von der Königshardter Straße aus möglich ist, die entgegen der bisherigen Situation auch mit größeren Lieferfahrzeugen genutzt werden kann. Auch hieraus ergaben sich höhere Kosten, die wie folgt aufgeschlüsselt werden:

 

●Neuanlage der Rasenflächen inkl. Bodenanlieferung und Aufbau infolge nötiger Höhenanpassungen im Außenbereich.

 

●Pflasterarbeiten zwischen Neubau und Bestandsgebäude.

 

●Erforderliche Schaffung einer Einfahrt für die Feuerwehr und Anlieferungen für den Kindergarten und den damit verbundenen hohen Anforderungen an den Unterbau und die Pflasterflächen.

 

●Erforderliche Pflasterarbeiten straßenseitig am Neubau und zur Schaffung einer neuen Zuwegung zum Kindergarten.

 

●Schaffung einer Entwässerung der Pflasterflächen incl. Anschluss an die Entwässerung des Neubaus.

 

●Ausbesserung der Pflasterung der bestehenden notwendigen Stellplätze für die gesamte KTE Königshardt.

 

●Einbau eines notwendigen Sandkastens im Bereich des Erweiterungsgebäudes.

 

 

Hierfür belaufen sich - vorbehaltlich der Abrechnung - die Kosten auf 88.500,00 EUR zzgl. eines Honorars von 7.000,00 EUR (jeweils Bruttobeträge).

 

Die umfänglich dargestellten Einzelmaßnahmen wurden durch die OGM GmbH erstellt und der Stadt Oberhausen als Begründung der Mehrkosten übermittelt.

 

 

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