Beschlussvorlage - B/16/2691-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt

 

  1. den Umbau des Verwaltungsbereiches der zukünftigen Schule an der Oranienstraße;

 

  1. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in €

310003010100000

Schule an der Oranienstraße

785110

Anlage im Bau

Hochbau OGM

230.000,00

 

 

 

 

 

310003010100000

Schule an der Oranienstraße

785120

Anlage im Bau
Hochbau Ing.-Leist. OGM

23.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf wird einbehalten.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: Bildungsplan 2016 - 2020

 

Drucksache-Nr.: B/16/2429-01: „Ergebnis des Bestimmungsverfahrens zur Schulart der neu zu errichtenden Grundschule an der Oranienstraße“

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Beschlussfassungen zum Bildungsplan 2016 - 2020 hat der Rat der Stadt Oberhausen unter Drucksache B/16/1642-01 am 04.07.2016 den Beschluss gefasst, die Dunkelschlagschule und die Gemeinschaftsgrundschule Schmachtendorf aufzulösen und zu einer neu zu gründenden Grundschule zusammenzuführen.

 

Mit Ratsbeschluss vom 27.03.2017 wurde festgelegt, dass die Neugründung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Schule an der Oranienstraße zum 01.02.2018 erfolgt.

 

Der Verwaltungsbereich ist bisher getrennt. Die offizielle Zusammenlegung ist zwar erst im Februar 2018, jedoch sind die Umbaumaßnahmen nur in Ferien ohne Auslagerung möglich. Damit zum Zeitpunkt der Neugründung ein einheitlicher Verwaltungsbereich vorhanden ist, sollen die Umbaumaßnahmen bereits in den Sommerferien 2017 erfolgen. Die Winterferien 2017/2018 hingegen bieten nicht genügend Werktage, so dass eine Umsetzung in diesem Zeitraum nicht möglich ist.

 

Vorteilhaft an der frühzeitigen Vereinigung des Verwaltungsbereiches ist zudem die Außendarstellung für die Schüler- und Elternschaft, die ein Zusammenwachsen der Schulen bereits sichtbar macht und auch die Kollegialität der Lehrerinnen und Lehrer der unterschiedlichen Schulen fördert. Die internen Abläufe werden somit für den Start und die Zukunft erleichtert.

 

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