Beschlussvorlage - B/16/2624-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

1.  Der Rat der Stadt stellt gemäß § 26 Abs. 2 Eigenbetriebsverordnung den aus

 

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagennachweis

und Anhang

 

bestehenden Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht 2016 der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen, wie aus dem Auszug aus dem Prüfungsbericht ersichtlich, fest.

 

2.  Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 217.705,85 Euro auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro für die Maßnahme 134 des Haushaltssanierungsplanes zur Verfügung zu stellen.

 

3. Der Rat der Stadt beschließt, dem Betriebsleiter der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschluss des Sozialausschusses als Betriebsausschuss ASO vom 02.11.2016 “Bestellung eines Wirtschaftsprüfers”, Drucksache-Nr. B/16/2049-01 sowie § 26 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 12 Betriebssatzung ASO.

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[X]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung NW in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung der ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht aufzustellen und über den Oberbürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen, der die Vorlage nach Vorberatung an den Rat zur Feststellung weiterleitet.

 

Nach § 106 GO NW ist auch der Jahresabschluss einer Einrichtung nach § 107 Abs. 2 GO NW unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts vom Gemeindeprüfungsamt zu prüfen.

 

Entsprechend dem Beschluss des Betriebsausschusses – Sitzung am 02.11.2016, Drucksache-Nr. B/16/2049-01 – wurde mit der Prüfung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH, Münster, vom Gemeindeprüfungsamt beauftragt.

 

Der Jahresabschluss ist durch die HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH  im Rahmen der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 09.03.1991 (SGV NW 611) in der Zeit ab dem 27. März 2017 vor Ort geprüft worden.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 07. April 2017 erteilt.

 

Nachdem das Ergebnis der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt, kann der Rat den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht 2016 gemäß § 26 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung nach erfolgter Vorberatung durch den Betriebsausschuss feststellen.

Da das Wirtschaftsjahr 2016 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 217.705,85 Euro abgeschlossen wurde, regt die Betriebsleitung an, den Jahresüberschuss 2016 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

 

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Anlagen

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