Beschlussvorlage - B/16/2678-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i. V. m. § 101 GO.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 (siehe 5.5.2.1 / 6.7.2.1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 (siehe 5.5.2.2) zu.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Gemeinde hat, gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Gemäß den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Dies umfasst die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 Abs. 3 GO wurde der Entwurf des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Entwurfes dargestellt:

 

 

Ergebnisrechnung zum 31.12.2016

 

Der Jahresabschluss 2016 zum Ergebnishaushalt ist gekennzeichnet durch einen Fehlbetrag, der mit 42.289 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Fehlbedarf (= 16.414 TEUR) um 25.874 TEUR höher ausfällt.

 

Wesentlich für diese Ergebnisverschlechterung waren Mindererträge bei den Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung (8,0 Mio. EUR) und bei der Gewerbesteuer (2,9 Mio. EUR) sowie Mehraufwendungen  in den Deckungsringen Jugend (16,6 Mio. EUR) und Soziales (8,0 Mio. EUR), in der Unterhaltung des Kanalvermögens (2,3 Mio. EUR), in der Abfallbeseitigung (10,5 Mio. EUR), im LVZ 1 Instandhaltungsmanagement (2,6 Mio. EUR) sowie in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (9,1 Mio. EUR).

 

Diese Ergebnisverschlechterung konnte auch nicht durch Mehrerträge und Minderaufwendungen kompensiert werden, die sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten speisen: Erstattungen von verbundenen Unternehmen (14,8 Mio. EUR), Erstattungen vom Land [Notunterkünfte] (7,6 Mio. EUR), Erstattungen vom Land [wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber] (3,3 Mio. EUR), Auflösung von Sonderposten – Gebührenausgleich (2,7 Mio. EUR), Einsparung von Zinsaufwendungen Liquiditätskredite (4,4 Mio. EUR), Einsparungen im LVZ 9 Haustechnischer Dienst (1,4 Mio. EUR).

 

Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „ordentlichen Ergebnisses“ und des „Finanzergebnisses“. „Außerordentliche Ergebnisse“ werden nicht ausgewiesen, da keine entsprechenden Geschäftsvorfälle im Haushaltsjahr 2016 zu verzeichnen waren. Darüber hinaus sind Detailinformationen dem Entwurf des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Ergebnisrechnung

Plan 2016

(in TEUR)

Ergebnis 2016

(in TEUR)

Abweichung

Ergebnis 2016

Plan 2016

Ordentliche Erträge

746.598

775.923

+ 29.325

Ordentliche Aufwendungen

725.878

786.343

+ 60.465

Ordentliches Ergebnis

20.720

-10.420

- 31.140

Finanzergebnis

- 37.134

- 31.869

+ 5.266

Jahresergebnis

- 16.414

- 42.289

- 25.874

(Rundungsdifferenzen)

 

 

Finanzrechnung zum 31.12.2016

 

Der Jahresabschluss 2016 zum Finanzhaushalt ist gekennzeichnet durch einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 41.862 TEUR, der gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Finanzmittelfehlbedarf (= 4.586 TEUR) um 37.276 TEUR höher ausgewiesen wird.

 

Finanzrechnung

Plan 2016

(in TEUR)

Ergebnis 2016

(in TEUR)

Abweichung

Ergebnis 2016

Plan 2016

Einzahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

725.328

719.220

- 6.108

Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

710.099

744.619

+ 34.520

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

15.229

-25.399

- 40.628

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

17.383

15.884

-   1.499

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

37.199

32.347

-   4.852

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 19.816

- 16.463

+   3.352

Finanzmittelüberschuss/

-fehlbetrag

- 4.586

- 41.862

- 37.276

(Rundungsdifferenzen)

 

 

Bilanz zum 31.12.2016: Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage

 

Aktiva

Mio EUR

Passiva

Mio EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Anlagevermögen

1.671

1. Eigenkapital

0

    1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

0

    1.1 Allgemeine Rücklage

0

    1.2 Sachanlagen

1.459

    1.2 Ausgleichsrücklage

0

    1.3 Finanzanlagen

212

 

 

 

 

2. Sonderposten

421

2. Umlaufvermögen

75

    2.1 für Zuwendungen

360

    2.1 Vorräte

8

    2.2 für Beiträge

60

    2.2 Forderungen und sonstige

60

    2.3 für Gebührenausgleich

1

          Vermögensgegenstände

 

    2.4 für sonstige

0

    2.4 Liquide Mittel

7

 

 

 

 

 

 

3. Aktive Rechnungsabgrenzung

20

3. Rückstellungen

483

 

 

    3.1 Pensionsrückstellungen

420

4. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

1.121

    3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten

1

 

 

    3.3 Instandhaltungsrückstellungen

4

   Fehlbetrag aus Eröffnungsbilanz

281

    3.4 Sonstige Rückstellungen

58

   Jahresfehlbetrag 2008

122

 

 

   Jahresfehlbetrag 2009

128

4. Verbindlichkeiten

1.961

   Jahresfehlbetrag 2010

156

    4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten

296

   Jahresfehlbetrag 2011

68

          für Investitionen

 

   Jahresfehlbetrag 2012

52

    4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten

1.623

   Jahresfehlbetrag 2013

73

          zur Liquiditätssicherung

 

   Verrechnungen 2013  (§ 43 (3) GemHVO)

84

    4.5 Verbindlichkeiten aus

14

   Jahresfehlbetrag 2014

62

          Lieferungen und Leistungen

 

   Verrechnungen 2014  (§ 43 (3) GemHVO)

16

    4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

9

   Jahresfehlbetrag 2015

34

    4.7 Sonstige Verbindlichkeiten

13

   Verrechnungen 2015  (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus

    Vj.

-1

    4.8 Erhaltene Anzahlungen

6

   Jahresfehlbetrag 2016

42

 

 

   Verrechnungen 2016  (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus

    Vj.

4

5. Passive Rechnungsabgrenzung

22

 

 

 

 

 

2.887

 

2.887

(aggregierte Bilanz 2016)

 

Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.121 Mio. €. Daraus resultiert eine negative Eigenkapitalquote von 38,85 %. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages konnten keine Rücklagen nachgewiesen werden.

 

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

 

Die in § 83 GO NRW enthaltenen Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten für überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen sind auf Erfordernisse und die Ausführungen des Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsjahres ausgelegt (siehe 5.5.2 /6.7.2).

 

Anlässlich der Beratungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 im Rat der Stadt Oberhausen wurde darum gebeten, „dass sämtliche Ratsbeschlüsse zu apl. oder üpl. Aufwendungen zukünftig der Vorlage zum Thema „Jahresabschluss“ beigefügt werden sollten.“

Als Anlage 2 beigefügt ist eine Übersicht der im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. Enthalten sind auch die Kenntnisnahmen der durch den Stadtkämmerer bewilligten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen des Rates der Stadt Oberhausen.

 

Soweit Aufwendungen – auch erhebliche – erst im Rahmen des Jahresabschlusses (d. h. nach dem offiziellen Buchungsschluss) dem abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können, bedarf es nicht des in § 83 GO NRW bestimmten Verfahrens.

 

Vielmehr können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit

 

-                 der Stadtkämmerer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

(siehe 5.5.2.1 / 6.7.2.1),

-                 der Oberbürgermeister bei der Bestätigung (siehe 5.5.2.1/ 6.7.2.1) und

-                 der Rat bei der Feststellung (siehe 5.5.2.2),

 

den erforderlich gewordenen Aufwendungen zustimmen. Zu den Abschlussbuchungen (nicht abschließend) zählen:

 

-                 die Rechnungsabgrenzungen

-                 die Wertberichtigungen

-                 die Bildung und Auflösung von Rückstellungen.

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Abschlussbuchungen, die zu überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen geführt haben, dargestellt.

 

Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Stadtkämmerer/der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.1/6.7.2.1 dargestellten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 (2) Satz 1 GO NRW. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bewilligung zur Kenntnis.

 

Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Rat der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.2 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen.

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Anlagen

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