Beschlussvorlage - B/16/2678-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Herr Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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Kein Zugriff
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i. V. m. § 101 GO.
Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 (siehe 5.5.2.1 / 6.7.2.1) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 (siehe 5.5.2.2) zu.
Sachverhalt
Begründung
Die Gemeinde hat, gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Gemäß den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Dies umfasst die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Gemäß § 95 Abs. 3 GO wurde der Entwurf des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Entwurfes dargestellt:
Ergebnisrechnung zum 31.12.2016
Der Jahresabschluss 2016 zum Ergebnishaushalt ist gekennzeichnet durch einen Fehlbetrag, der mit 42.289 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Fehlbedarf (= 16.414 TEUR) um 25.874 TEUR höher ausfällt.
Wesentlich für diese Ergebnisverschlechterung waren Mindererträge bei den Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung (8,0 Mio. EUR) und bei der Gewerbesteuer (2,9 Mio. EUR) sowie Mehraufwendungen in den Deckungsringen Jugend (16,6 Mio. EUR) und Soziales (8,0 Mio. EUR), in der Unterhaltung des Kanalvermögens (2,3 Mio. EUR), in der Abfallbeseitigung (10,5 Mio. EUR), im LVZ 1 Instandhaltungsmanagement (2,6 Mio. EUR) sowie in der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (9,1 Mio. EUR).
Diese Ergebnisverschlechterung konnte auch nicht durch Mehrerträge und Minderaufwendungen kompensiert werden, die sich im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten speisen: Erstattungen von verbundenen Unternehmen (14,8 Mio. EUR), Erstattungen vom Land [Notunterkünfte] (7,6 Mio. EUR), Erstattungen vom Land [wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber] (3,3 Mio. EUR), Auflösung von Sonderposten – Gebührenausgleich (2,7 Mio. EUR), Einsparung von Zinsaufwendungen Liquiditätskredite (4,4 Mio. EUR), Einsparungen im LVZ 9 Haustechnischer Dienst (1,4 Mio. EUR).
Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „ordentlichen Ergebnisses“ und des „Finanzergebnisses“. „Außerordentliche Ergebnisse“ werden nicht ausgewiesen, da keine entsprechenden Geschäftsvorfälle im Haushaltsjahr 2016 zu verzeichnen waren. Darüber hinaus sind Detailinformationen dem Entwurf des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Ergebnisrechnung | Plan 2016 (in TEUR) | Ergebnis 2016 (in TEUR) | Abweichung Ergebnis 2016 Plan 2016 |
Ordentliche Erträge | 746.598 | 775.923 | + 29.325 |
Ordentliche Aufwendungen | 725.878 | 786.343 | + 60.465 |
Ordentliches Ergebnis | 20.720 | -10.420 | - 31.140 |
Finanzergebnis | - 37.134 | - 31.869 | + 5.266 |
Jahresergebnis | - 16.414 | - 42.289 | - 25.874 |
(Rundungsdifferenzen)
Finanzrechnung zum 31.12.2016
Der Jahresabschluss 2016 zum Finanzhaushalt ist gekennzeichnet durch einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 41.862 TEUR, der gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Finanzmittelfehlbedarf (= 4.586 TEUR) um 37.276 TEUR höher ausgewiesen wird.
Finanzrechnung | Plan 2016 (in TEUR) | Ergebnis 2016 (in TEUR) | Abweichung Ergebnis 2016 Plan 2016 |
Einzahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 725.328 | 719.220 | - 6.108 |
Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 710.099 | 744.619 | + 34.520 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 15.229 | -25.399 | - 40.628 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 17.383 | 15.884 | - 1.499 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 37.199 | 32.347 | - 4.852 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | - 19.816 | - 16.463 | + 3.352 |
Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag | - 4.586 | - 41.862 | - 37.276 |
(Rundungsdifferenzen)
Bilanz zum 31.12.2016: Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Aktiva | Mio EUR | Passiva | Mio EUR |
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1. Anlagevermögen | 1.671 | 1. Eigenkapital | 0 |
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 1.1 Allgemeine Rücklage | 0 |
1.2 Sachanlagen | 1.459 | 1.2 Ausgleichsrücklage | 0 |
1.3 Finanzanlagen | 212 |
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| 2. Sonderposten | 421 |
2. Umlaufvermögen | 75 | 2.1 für Zuwendungen | 360 |
2.1 Vorräte | 8 | 2.2 für Beiträge | 60 |
2.2 Forderungen und sonstige | 60 | 2.3 für Gebührenausgleich | 1 |
Vermögensgegenstände |
| 2.4 für sonstige | 0 |
2.4 Liquide Mittel | 7 |
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3. Aktive Rechnungsabgrenzung | 20 | 3. Rückstellungen | 483 |
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| 3.1 Pensionsrückstellungen | 420 |
4. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag | 1.121 | 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten | 1 |
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| 3.3 Instandhaltungsrückstellungen | 4 |
Fehlbetrag aus Eröffnungsbilanz | 281 | 3.4 Sonstige Rückstellungen | 58 |
Jahresfehlbetrag 2008 | 122 |
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Jahresfehlbetrag 2009 | 128 | 4. Verbindlichkeiten | 1.961 |
Jahresfehlbetrag 2010 | 156 | 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten | 296 |
Jahresfehlbetrag 2011 | 68 | für Investitionen |
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Jahresfehlbetrag 2012 | 52 | 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten | 1.623 |
Jahresfehlbetrag 2013 | 73 | zur Liquiditätssicherung |
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Verrechnungen 2013 (§ 43 (3) GemHVO) | 84 | 4.5 Verbindlichkeiten aus | 14 |
Jahresfehlbetrag 2014 | 62 | Lieferungen und Leistungen |
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Verrechnungen 2014 (§ 43 (3) GemHVO) | 16 | 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 9 |
Jahresfehlbetrag 2015 | 34 | 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten | 13 |
Verrechnungen 2015 (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus Vj. | -1 | 4.8 Erhaltene Anzahlungen | 6 |
Jahresfehlbetrag 2016 | 42 |
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Verrechnungen 2016 (§ 43 (3) GemHVO) u. Korrektur aus Vj. | 4 | 5. Passive Rechnungsabgrenzung | 22 |
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| 2.887 |
| 2.887 |
(aggregierte Bilanz 2016)
Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.121 Mio. €. Daraus resultiert eine negative Eigenkapitalquote von 38,85 %. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages konnten keine Rücklagen nachgewiesen werden.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2016
Die in § 83 GO NRW enthaltenen Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten für überplanmäßige/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen sind auf Erfordernisse und die Ausführungen des Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsjahres ausgelegt (siehe 5.5.2 /6.7.2).
Anlässlich der Beratungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 im Rat der Stadt Oberhausen wurde darum gebeten, „dass sämtliche Ratsbeschlüsse zu apl. oder üpl. Aufwendungen zukünftig der Vorlage zum Thema „Jahresabschluss“ beigefügt werden sollten.“
Als Anlage 2 beigefügt ist eine Übersicht der im Jahr 2016 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen. Enthalten sind auch die Kenntnisnahmen der durch den Stadtkämmerer bewilligten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen des Rates der Stadt Oberhausen.
Soweit Aufwendungen – auch erhebliche – erst im Rahmen des Jahresabschlusses (d. h. nach dem offiziellen Buchungsschluss) dem abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können, bedarf es nicht des in § 83 GO NRW bestimmten Verfahrens.
Vielmehr können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit
- der Stadtkämmerer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
(siehe 5.5.2.1 / 6.7.2.1),
- der Oberbürgermeister bei der Bestätigung (siehe 5.5.2.1/ 6.7.2.1) und
- der Rat bei der Feststellung (siehe 5.5.2.2),
den erforderlich gewordenen Aufwendungen zustimmen. Zu den Abschlussbuchungen (nicht abschließend) zählen:
- die Rechnungsabgrenzungen
- die Wertberichtigungen
- die Bildung und Auflösung von Rückstellungen.
Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Abschlussbuchungen, die zu überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen geführt haben, dargestellt.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Stadtkämmerer/der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.1/6.7.2.1 dargestellten überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 (2) Satz 1 GO NRW. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bewilligung zur Kenntnis.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Rat der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.5.2.2 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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47,9 kB
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