Beschlussvorlage - B/16/2712-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neustrukturierung des Bereichs 3-1/Kinder, Jugend, BildungEinrichtung von zwei Planstellen zur Umsetzung der Neustrukturierung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Beate Hemm
- Verantwortung:
- Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.06.2017
| |||
|
●
Geplant
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
06.09.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.09.2017
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.09.2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
25.09.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1.Der Rat der Stadt nimmt die beabsichtigte Neuorganisation des bisherigen Bereichs 3-1/Kinder, Jugend, Bildung in den Bereich Kinder, Jugend und den Bereich Schule zur Kenntnis.
2.Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von zwei Planstellen innerhalb des neu zu gründenden Bereichs „Schule“ wie folgt:
1 PlanstelleBereichsleitung „Schule“ (A 15 LBesG tg EG 15 TVöD vorbeh. BWK),
1 PlanstelleVorzimmer „Schule“ (EG 5 + Zulage EG 8 TVöD vorbeh. BWK).
Zur Kompensation werden folgende Stellen genutzt:
1 Planstelle Fachbereich 3-1-80/Lehrkräfte, Sekretariate (EG 6 TVöD)
1 Planstelle Bereich 4-1/Personal und Organisation (A 13 h.D. LBesG)
3.Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ergänzend ein Rahmenkonzept zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule zu entwickeln.
Sachverhalt
Begründung
Aufgrund der Organisationsuntersuchung im Jahre 2013 durch die Firma con_sens wurden zum damaligen Zeitpunkt die Bereiche Jugend, Kinderpädagogischer Dienst und Schule zu einem Bereich zusammengefasst. Ziel war es seinerzeit, dass wesentliche Aufgaben in diesem Bereich wahrgenommen werden sollen, die sich auf junge Menschen, ihre Familien und den Bereich Schule beziehen. Durch diese Zusammenlegung sollten die Ressourcen der Verwaltung, die sich auf die Lebenslagen von jungen Menschen beziehen, weitestgehend gebündelt und optimiert werden.
Zum damaligen Zeitpunkt war vor dem Hintergrund der großen Leitungsspanne die Herausforderung abzusehen, eine adäquate Balance zwischen den Aufgaben der Bereichsleitung und den Fachbereichsleitungen zu finden.
Grundlegend sollte, laut con_sens Gutachten, so viel Verantwortung wie möglich auf die Fachbereichsleitungen übertragen werden. Der Leitgedanke hierbei war, dass die Bereichsleitung in erster Linie für die strategische Steuerung verantwortlich ist und die Schnittstelle zu Ratsgremien bzw. übergeordneten Gremien bildet.
Die Fachbereichsleitungen sollten für die operative Steuerung des Fachbereichs verantwortlich sein und den Fachbereich bezüglich der dort jeweils verankerten Leistungen und Aufgaben in Fachgremien u. Ä. repräsentieren.
Ist-Situation:
Die o. a. Zielsetzung konnte in der Realität aufgrund diverser Faktoren nicht 1 : 1 umgesetzt werden. Aufgrund bevorstehender Vakanzen in der Führungsebene wurde der jetzige Zeitpunkt als besonders geeignet angesehen, eine Neustrukturierung zu prüfen und durchzuführen.
Dabei musste auch berücksichtigt werden, dass sich seit der damaligen Neustrukturierung die Rahmenbedingungen erheblich verändert haben.
Neben der ausgeprägten Aufgabenstellung der Schulentwicklungsplanung und der umfänglichen Schulbauprogramme sind hier u. a. die kontinuierlich steigenden Fallzahlen der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung und wirtschaftliche Jugendhilfe) zu nennen.
Die Aufgabenstellungen in den einzelnen Fachbereichen sind gestiegen und somit der Koordinierungs- und Steuerungsaufwand für die Bereichsleitung.
Die jetzige Struktur des Bereichs 3-1/Kinder, Jugend, Bildung wurde nicht in Kenntnis dieser Entwicklungen geschaffen.
Im Fokus steht damit die Thematik der Steuerbarkeit eines so großen Bereichs mit rund 520 Planstellen.
Die Praxis in den letzten Jahren hat gezeigt, dass die Belastung für die Bereichsleitung in einem so großen Bereich erheblich ist und alle Bedürfnisse z. B. von Dritten nicht abgedeckt werden können.
Beispielhaft sind hier unter anderem auch die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Ausschüssen zu nennen (auf der einen Seite der Jugendhilfeausschuss und auf der anderen Seite der Schulausschuss) sowie die Zusammenarbeit mit übergeordneten Stellen wie der Bezirksregierung und dem Landesjugendamt.
Um eine angemessene Mitarbeiter/innenbeteiligung sicherzustellen und von den Mitarbeitern/innen des Bereichs 3-1/Kinder, Jugend, Bildung ein Feedback bzgl. der Neustrukturierung zu erhalten, wurde ein Workshop mit einem Teil der Mitarbeiter/innen (Leitungsebenen, zzgl. einzelne Fachkräfte aus den Fachbereichen) durchgeführt. Dieser wurde ebenfalls von der Firma con_sens moderiert, da diese mit der derzeitigen Struktur des Bereichs 3-1/Kinder, Jugend Bildung sehr vertraut ist.
Vorgestellt und diskutiert wurden zwei mögliche Varianten der Neustruktur:
Alternative 1
Organigramm nur Bereich Schule und Organigramm Jugend und Kindertageseinrichtungen (Anlage 1 und 2)
Alternative 2
Organigramm Bereich Schule und Kindertageseinrichtungen und Organigramm nur Jugend (Anlage 3 und 4)
Bei der Alternative 1 sollen nur die Aufgabenbereiche „Schule“ ausgegliedert und zu einem eigenen Bereich zusammengefasst werden. Dies betrifft in erster Linie die derzeitigen Fachbereiche 3-1-20/Verwaltung und 3-1-80/Lehrkräfte, Sekretariate sowie einzelne Planstellen aus den anderen Fachbereichen.
Anzumerken ist, dass das Sachgebiet „Elternbeiträge“ aus Aufgaben für den offenen Ganztag (Schule) und Kindertageseinrichtungen (Jugend) besteht. Eine Aufsplittung der Aufgaben wäre aus Sicht der Fachleute unvorteilhaft. Von daher soll das Aufgabengebiet „Elternbeiträge“ OGS und Kita in einem Bereich verbleiben und organisatorisch im Bereich Schule verortet werden. Somit ist eine gemeinsame Anlaufstelle für die Eltern gesichert. Beide nutzen ein Abrechnungsprogramm. Die internen Arbeitsabläufe können besser strukturiert werden und die bisher erreichten Synergieeffekte werden somit auch zukünftig genutzt.
Die Koordination der Schulsozialarbeit ist derzeit im Fachbereich 3-1-80/Lehrkräfte, Sekretariate verortet. Auch zukünftig soll das Themengebiet im Bereich Schule verbleiben.
Dies wird wie folgt begründet:
Festzuhalten ist zunächst, dass Jugendhilfe und Schule grundsätzlich einen gemeinsamen Auftrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen haben.
Während die Schule sowohl einen Bildungsauftrag als auch einen Erziehungsauftrag hat und damit den Focus auf die bestmögliche Förderung der Kinder und Jugendlichen legt, bietet die Schulsozialarbeit neben der engen Organisation des schulischen Alltags sowohl eigenständige als auch ergänzende, flexible Beratungs- und Unterstützungsleistungen, um das Wohl des Kindes und das Recht auf Erziehung abzusichern.
Schulsozialarbeit bildet hier eine zentrale Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe und bietet prinzipiell ein unverzichtbares Handlungsfeld im Rahmen einer kommunalen Handlungsstrategie.
Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule wurde in den vergangenen Jahren intensiviert und strukturell abgesichert. Zu erwähnen sind z. B. die Rahmenkonzepte Schulsozialarbeit und Offener Ganztag, die verbindliche Grundlagen der Zusammenarbeit von Kräften im Jugendhilfebereich und Schule beinhalten. Auch die Arbeitsgruppe Jugendhilfe/Schule nach § 78 SGB VIII mit spezifischen Unterarbeitsgruppen sichert die gemeinsame Themenbearbeitung und die Abstimmung von Kräften aus Jugendhilfe und Schule (Übergang KTE und Grundschule, Schulabsentismus etc.).
Um auch nach der beabsichtigten Neustrukturierung des bisherigen Bereichs Kinder, Jugend, Bildung einen zielorientierten Austausch sowie eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule zu gewährleisten, sollen die bisher gewonnenen Erkenntnisse, die im Workshop mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeiteten Ergebnisse sowie die ersten Erfahrungen nach Umsetzung der organisatorischen Änderungen in einem Rahmenkonzept zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule beschrieben werden.
Die Schulpsychologische Beratungsstelle soll ebenfalls dem Bereich Schule zugeordnet werden. Unabhängig von der organisatorischen Zuordnung ist zwingend sicherzustellen, dass die Kooperation Schule und Jugend an dieser Stelle bestehen bleibt.
Die Schnittpunkte zur psychologischen Beratungsstelle sind durch regelmäßige Leitungs- bzw. Teamtreffen sichergestellt.
Im Rahmen der Diskussionen zu einer Neustrukturierung wurden auch die bisher der Dezernatsleitung zugeordneten Stabsstellen betrachtet. Im Ergebnis soll auch das Bildungsbüro organisatorisch im zukünftigen Bereich Schule verortet werden.
Die Aufgaben des Bildungsbüros lassen sich u.a. wie folgt beschreiben:
- Bündelung aller kommunalen und gesellschaftlichen Kräfte vor Ort zur Unterstützung von Schulen
- Schaffung von Informations- und Kommunikationsplattformen für Schulen in Form von regionalen Bildungsnetzwerken
- Entwicklung eines ganzheitlichen Bildungskonzeptes durch flächendeckende Kooperation von Land, Städten und Kreisen.
Das Land fördert das Bildungsbüro mit einer pädagogischen Fachkraftstelle. Die Stadt Oberhausen erbringt als Eigenleistung die Wahrnehmung der verwaltungsfachlichen Aufgaben mit einer Planstelle.
Auch die Aufgaben des Landesprojektes „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) sollten bei einer Neustruktur dem Bereich Schule zugeordnet werden.
Die Aufgaben von KAoA lassen sich u. a. wie folgt beschreiben:
- Förderung eines nachhaltigen und systematischen Übergang Schule-Beruf (bzw. Schule-Studium)
- Organisation von Abstimmungsprozessen zwischen den Akteuren (Standards einführen)
- unübersichtliche Maßnahmenvielfalt systematisieren.
Das Projekt sieht vor, dass vier Planstellen vorgehalten werden müssen, welche zu 50 % vom Land NRW gefördert werden.
Die Vorteile der Alternative 1 sind insbesondere und auch darin erkennbar, dass im Bereich Schule sowie im Bereich Kinder und Jugend jeweils nur noch ein Ausschuss zuständig ist (Schulausschuss / Jugendhilfeausschuss). Aufgrund der dann gegebenen Struktur der Bereiche sind diese besser steuerbar sowohl in personeller Hinsicht als auch im Hinblick auf die fiskalische Steuerung (die Aufgabengebiete „Schule“ und „Jugend“ haben eine hohe Budgetverantwortung).
Das „Schulamt der Stadt Oberhausen“ kann bei dieser Alternative in seiner Außendarstellung sachgerecht dargestellt werden.
Dies gilt auch für die Darstellung des „Jugendamtes der Stadt Oberhausen“.
Bei der Alternative 2 werden die oben beschriebenen Fachbereiche und Aufgabenfelder der Alternative 1 ebenfalls dem Bereich Schule zugeordnet. Hinzu käme noch der Fachbereich 3-1-30/Kindertagesbetreuung. Bei dieser Variante würden alle Aufgaben, die übergreifend zum Thema „Bildung“ gehören, ausgegliedert. Auch einzelne Planstellen aus dem Fachbereich 3-1-10/Planung, Steuerung, Investitionen wären von einer Ausgliederung betroffen.
Die bei der Alternative 1 gegebenen Vorteile sind hier nicht erkennbar. Bei dieser Alternative wären weiter zwei Fachausschüsse zuständig und eine klare Erkennbarkeit des „Jugendamtes“ und des „Schulamtes“ wäre hier nicht vorhanden.
Ein Vorteil der Alternative 2 läge darin, dass die Bildungskette der Kinder in einem Bereich strukturell abgebildet werden kann.
Die am Workshop beteiligten Mitarbeiter/innen tendierten zur Umsetzung der Variante 1.
Die Einrichtung einer Planstelle zur Abwicklung der Haushaltsangelegenheiten/Controlling wird zurückgestellt. Vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse sollen die Aufgaben vorerst vom Bereich 3-1/Kinder, Jugend weiterhin übernommen werden.
Die Einrichtung der Planstelle „Schulentwicklungsplanung“ wurde bereits durch den Rat der Stadt im Rahmen des con_sens Prozesses in der Ratssitzung am 15.07.2013 (B/15/2901‑01) beschlossen.
Den Mitarbeitern/innen des Bereichs 3-1/Kinder, Jugend, Bildung wurden die Alternativen in einer Mitarbeiterversammlung am 17.05.2017 vorgestellt, mit dem Ergebnis, dass die überwiegende Tendenz zur Umsetzung der Alternative 1 geht.
Die Abfrage bei den Mitarbeitern/innen in der Mitarbeiterversammlung in diese Richtung war als eindeutig positiv zu bezeichnen.
Fazit:
Zur besseren Steuerbarkeit der Aufgabenfelder „Schule“ und „Jugend“ sollten beide Aufgabenfelder organisatorisch getrennt werden.
Die Trennung in zwei Bereiche hat zur Folge, dass zwei zusätzliche Stellen eingerichtet werden müssen, die durch die Einsparung von zwei Stellen kompensiert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
71,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
74,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
91,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
69,9 kB
|
