Berichtsvorlage - M/16/2721-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausdehnung der Tempo-30-Zone Rothebusch auf die komplette Rothebuschstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
20.06.2017
|
Sachverhalt
Bezug
B/16/2162-01
Sachdarstellung
Die Bezirksvertretung Osterfeld hat die Verwaltung beauftragt, die Ausdehnung der Tempo-30-Zone auf die komplette Rothebuschstraße zu prüfen, um auch den Abschnitt Michelstraße – Teutoburger Straße miteinzubeziehen.
Zur Klärung des Sachverhaltes sind im Rahmen von E-Mails und eines Gespräches mit dem Mitglied der Bezirksvertretung Osterfeld, Herrn Schucker, mögliche Verbesserungsansätze erörtert worden.
Auf diesem Abschnitt verkehren die Linien SB93 und NE6. Die Linie SB93 wird im Nahverkehrsplan als Linie mit Verbindungsfunktion definiert. Linien mit Verbindungsfunktion sollen die Stadtteile und -zentren beschleunigt verbinden. In Zusammenarbeit mit der STOAG ist die Fahrtverlängerung, die durch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone entstehen, nach der Berechnungsmethode des Lärmaktionsplan ermittelt worden. Danach verlängert sich die Fahrdauer um rund 40 Sekunden. Als im November 2015 die zusätzlich Haltestelle „Katholischer Friedhof Klosterhardt“ auf der Linie SB93 eingerichtet wurde, wurde die Fahrzeit nicht angepasst. Bei der Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle werden nach Erfahrungen der STOAG ca. 30 Sekunden benötigt. Durch den zusätzlichen Halt sind die Fahrzeitreserven auf der Linie SB93 bereits aufgebraucht, sodass die Fahrzeit um eine Minute je Richtung verlängert werden müsste. Dies bedeutet Mehrkosten von knapp 25.000 € pro Jahr. Gleichzeitig verlängert sich die Fahrzeit der Busse, sodass die Verbindung weniger attraktiv wird.
Der Schulweg zur Jacobischule führt gemäß dem Schulwegplan an beiden Seiten der Rothebuschstraße entlang bis zur Teutoburger Straße. Dort kann die Teutoburger Straße entweder über die Ampel an der Jacobischule oder über die Mittelinsel zwischen Rothebuschstraße und Heimstraße gequert werden. Eine Querungshilfe auf der Rothebuschstraße ist daher nicht erforderlich.
Bei Straßen in Tempo-30-Zonen soll der Durchgangsverkehr eine geringe Rolle spielen. Der Abschnitt der Rothebuschstraße dient dazu, der Verkehr der einmündenden Straßen aufzunehmen und in Richtung Teutoburger Straße abzuleiten. Dies dient dazu, dass Autofahrerinnen und Autofahrern in angemessener Zeit einen Tempo-30-Zone verlassen können und dadurch die geschützten Bereiche respektieren. Daher ist auf der Rothebuschstraße im Vergleich zu den anderen Straßen in diesem Quartier mit einem erhöhten Aufkommen an Durchgangsverkehr zu rechnen, was einer Tempo-30-Zone widerspricht.
