Beschlussvorlage - B/16/2654-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Beschlussfassung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung durch die Baumkommission am 16.05.2017
Die Ersatzforderungen (Erzsatzpflanzung / Ausgleichszahlung) gelten vorbehaltlich der rechtlichen Nachprüfung.
13 Rosskastanien Teutstraße
Sachverhalt:
Die Emschergenossenschaft plant den Abwasserkanal zu erneuern. In dem Entwurfsplan ist vorgesehen, dass der neue Kanal parallel auf der westlichen Seite zu dem vorhandenen Kanal gebaut werden soll. Hierfür müssten die Bäume weichen, da der Abstand des Kanals zu den Stämmen der vorhandenen Rosskastanien zu gering ist, um sie zu erhalten. Die erforderlichen Erdarbeiten würden zu sehr den Wurzelbereich in Mitleidenschaft ziehen.
Baumbereisung:
Der Bauingenieur des Planungsbüros, welches die Ausführungsplanung erstellt, hat vor Ort den Mitgliedern der Baumkommission erläutert, dass aus technischer Sicht die Variante, den neuen Kanal abweichend von der Entwurfsplanung, in der Trasse des alten Kanals zu bauen, zum einen kostengünstiger in der Herstellung ist und dass die vorhandenen Straßenbäume erhalten bleiben können. Der Beginn der Baumaßnahme ist für 2018 vorgesehen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission freuten sich über den neuen Sachverhalt und empfehlen einstimmig der Fällung der 13 Rosskastanien nicht zuzustimmen. Falls aus besonderen Gründen die Planung wie vor Ort vorgestellt, doch nicht umsetzbar ist, soll der Sachverhalt noch einmal vorgestellt werden.
1 Platane Fahnhorststraße 24
Sachverhalt:
Die Antragstellerin teilte mit, dass der in Rede stehende Baum vor der linken Garage, die Zufahrt für PKW verhindert. Somit ist die Garage ist nicht mehr für PKW nutzbar. Jedoch wird dieser Stellplatz dringend gebraucht.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass der Baum die Zufahrt zur Garage für PKW nicht zulässt. Die Antragstellerin teilte den Mitgliedern mit, dass die Garage älter sei, als der Baum und sie könne das auch anhand eines Fotos belegen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig der Fällung der Platane vorbehaltlich eines Nachweises, dass die Garage älter ist, als der Baum, zu und fordern einen Ersatz von drei Sommerlinden in der Richard-Wagner-Allee. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die WBO GmbH soll die Gehwegplatten in dem Bereich der Hausnummer 24 regulieren.
Nachweise wurden bis zur Vorlagenerstellung nicht eingereicht. Mehrmalige Versuche der Kontaktaufnahme blieben erfolglos.
1 Platane Fahnhorststraße 32
Sachverhalt:
Die vorhandene Platane steht in der geplanten Zufahrt zu der sich im Bau befindlichen Moschee der bosnisch-islamischen-Kultur-Gemeinschaft. Die geplante Zufahrt befindet sich allerdings auf dem Grundstück der KFO Katholisches-Ferienwerk Oberhausen e.V.
Baumbereisung:
Der Antragsteller teilt vor Ort mit, dass die bosnisch-islamische-Kultur-Gemeinschaft ein Wegerecht auf dem Flurstück 199 hat. Er bietet auch an, dass wenn der Baum entfernt werden darf, er eine Ersatzpflanzung von 4 Bäumen ermöglicht. Der planende Architekt kam später hinzu, nachdem der Antragsteller nicht mehr vor Ort war. Er war verwundert darüber, dass ein Wegerecht vorhanden sein sollte, da es zwischen den beiden Parteien wohl Differenzen gäbe. Auf die Frage ob die Grundstückszufahrt nicht über die linke Zufahrt erfolgen kann, teilte der Architekt mit, dass es ungünstig und schlecht einzusehen sei. Er wolle das Wegerecht überprüfen und einen neuen Sachstand per E-Mail zeitnah übermitteln.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab, da sie die angegebenen Gründe im Fällantrag nicht für ausreichend halten. Die Platane zeigt sich in einem vitalen Zustand.
Bis zur Vorlagenerstellung hat der Antragsteller keine neuen Nachweise eingereicht.
1 Linde Gisbertstr. 2
Sachverhalt:
Der Antragsteller baut an das vorhandene Wohnhaus an. Die Garage wird gemäß Planung an die äußere Grundstücksgrenze in Richtung Malzstraße verschoben. Die vorhandene Linde würde einer direkten Zufahrt zur Garage im Weg stehen. Der Antragsteller war in dem Glauben, es handle sich um einen privaten Baum. Nach Prüfung der Grundstücksverhältnisse ist festzuhalten, dass der Baum mittig auf der Grenze zwischen dem privaten und dem öffentlichen Grundstück steht.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort die Position des Baumes fest. Der Antragsteller erläutert, dass die geplante Garage weiter nach hinten versetzt wird und nicht bündig mit dem Anbau abschließt.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich die Fällung der Linde ab. Sie begründen Ihre Empfehlung damit, dass die Linde sich in einem zufriedenstellenden vitalen Zustand befindet und dass sie auf dem privaten Grundstück gut umfahren werden könne. Des Weiteren könnte eine Zufahrt zu der Garage auch von der Malzstraße aus ermöglicht werden. Jedoch soll eine Kronenpflegemaßnahme an der für die Straße gestalterisch wertvollen Linde durchgeführt werden.
1 Eiche Rübekampstraße 31
Sachverhalt:
Der Antragsteller beanstandet, dass die Gehwegplatten durch die Wurzeln angehoben werden und eine Stolpergefahr für Passanten darstellen. Weiterhin überragt die Baumkrone das Dach. Der Vorgarten und die Wohnräume zur Straße seien derart verschattet, dass der Rasen beeinträchtigt ist und im Haus künstliches Licht erforderlich sei.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass am Gehweg geringfügige Anhebungen sind. Der Rasen im Vorgarten zeigte sich in einem ungepflegten Zustand. Die Verschattung vor dem Fenster zur Straße ist größtenteils auf die private Trauerbirke direkt vor dem Fenster zurückzuführen. Der Baum zeigt sich in einem vital guten Zustand. In der Baumscheibe ist ein oberflächennahes Wurzelwachstum zu erkennen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab. Die OGM GmbH wird in diesem Jahr eine Kronenpflegemaßnahme an den Bäumen der Rübekampstraße durchführen.
1 Platane Mergelstraße 1
Sachverhalt:
Der Antragsteller beanstandet, dass die Gehwegplatten durch die Wurzeln angehoben werden und eine Stolpergefahr für Passanten darstellen. Weiterhin überragt die Baumkrone das Dach. Die oberflächlichen Wurzeln verhindern die Umgestaltung des Eingangsbereiches und Hofzugangs. Sie befürchten darüber hinaus Schäden an dem Gebäudefundament.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass am Gehweg keine Anhebungen sind. Der Baum zeigt sich in einem vital zufriedenstellenden Zustand.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab.
2 Baumhasel Schleifmühlenstraße 8 und 14
Sachverhalt:
Die OGM GmbH hat bei ihrer halbjährlichen Baumkontrolle zwei absterbende Baumhasel festgestellt.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass beide Bäume fast nicht mehr ausgetrieben sind.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, der Fällung beider Bäume zuzustimmen und schlagen vor, an Ort und Stelle jeweils eine neue Baumhasel zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
1 Platane Elpenbachstr. 100
Sachverhalt:
Der Antragsteller beklagt, dass die Wurzeln der Platane schon mehrfach in die Entsorgungsleitungen eingewachsen sind. Dieses wird anhand vorgelegter Rechnungen nachgewiesen. Weiterhin sei der Zaun im Vorgarten aus der Flucht gedrückt worden sowie der Plattenbelag angehoben. Darüber hinaus verläuft eine Gashausanschlussleitung in der Nähe und der Antragsteller befürchtet, dass davon eine Gefahr ausgeht.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Gehweg leichte Unebenheiten aufweist. Die Gasleitung verläuft in einem Abstand von ca. 3 Metern zum Stamm auf das Haus zu. Der in Rede stehende Baum ist Bestandteil einer nach § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) geschützten Allee. Der Baum zeigt sich in einem vital zufriedenstellenden Zustand.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen einstimmig die beantragte Fällung der Platane ab. Die WBO GmbH soll den Gehweg regulieren. Eine Gefährdung der Gasleitung ist höchst unwahrscheinlich, da die Wurzeln der Bäume nicht in die Gasleitungen einwachsen können. Gasleitungen sind in der Regel aus hochfesten Materialien hergestellt, nach Rücksprache mit der EVO sind es druckfeste Kunststoffrohre (PE-HD-Leitungen) und Stahlrohre. Diese werden beim Verlegen miteinander verschweißt. Es gibt kein Steckmuffensystem mit Gummiabdichtungen, wie bei den herkömmlichen Entwässerungsleitungen. Das sind die Schwachstellen der Entsorgungsleitungen. Im Laufe der vielen Jahre werden die Gummiabdichtungen porös. Dadurch ergeben sich Undichtigkeiten. In den Entwässerungsleitungen befinden sich Sauerstoff und Wasser. Das „wittern“ die Wurzeln und sie versuchen daran zukommen. Die Gasleitungen führen jedoch weder Wasser noch Luft und sollten auch keine Undichtigkeiten aufweisen. Es gibt Gaswächter, die die Leitungen kontrollieren.
1 Ahorn Schwarzwaldstraße Höhe Hausnummer 55
Sachverhalt:
Die OGM GmbH hat bei ihrer halbjährlichen Baumkontrolle einen absterbenden Ahorn festgestellt.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Baum im oberen Bereich der Terminale die Rinde großflächig verliert. Er bildet vermehrt Totholz aus und treibt kaum aus.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, der Fällung des Ahorns zuzustimmen und schlagen vor, auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Spitzahorn nördlich der Zufahrt zu dem Landschaftsschutzgebiet zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
1 Ahorn Leutweinstraße 35/38
Sachverhalt:
Die OGM GmbH hat bei ihrer halbjährlichen Baumkontrolle einen absterbenden Ahorn festgestellt.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Baum fast nicht mehr ausgetrieben ist.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, der Fällung des Ahorns zuzustimmen und schlagen vor, an Ort und Stelle einen Spitzahorn zu pflanzen. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen.
Pappeln Baustraße Höhe Renate-Weckwerth-Straße 1
Sachverhalt:
Der Antragsteller leidet unter der starken Verschattung durch die Bäume. Des Weiteren ruinieren die klebrigen Knospen die Gartenmöbel und die Terrasse. Sie haften an der Kleidung an, sodass sie sogar den Möbeln im Haus Schaden zufügen.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die Pappeln sich in erstaunlich guter Vitalität zeigen. Ein Mitarbeiter der OGM GmbH teilt mit, dass aus Sicht der Unterhaltung die Bäume äußerst unauffällig sind.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab. Die Belastung durch die Bäume ist in Ihren Augen hinzunehmen und zuzumuten.
1 Hainbuche Greenstraße 13
Sachverhalt:
Die OGM GmbH hat einen kürzlich abgebrannten Straßenbaum vorgestellt.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Baum im Stammbereich massive Brandschäden aufweist. Der Baum hat bis in die Krone gebrannt. Gebrochene Äste hängen herab.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission stimmen einstimmig dem Vorschlag zu, die Hainbuche kurzfristig aus verkehrssicherungstechnischen Gründen zu fällen. An Ort und Stelle soll eine Hainbuche als Ersatz gepflanzt werden. Die Leistungen sollen durch die OGM GmbH ausgeführt werden.
