Berichtsvorlage - M/16/2636-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Im Rahmen des Lärmaktionsplanes der zweiten Stufe hat das Büro LK Argus im Auftrag des Fachbereiches 2-2-10/Ökologische Planung Straßen im Stadtgebiet aufgenommen. Die Straßen sind vom Büro LK Argus auf Straßenzustand und Lärmsituation bewertet worden.

 

Aus dieser Auswertung hat das Büro LK Argus und der Fachbereich 2-2-10 eine Prioritäten­liste mit insgesamt 18 Straßen, die bis 2020 mit lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausge­baut werden sollen, erarbeitet. Die Baumaßnahmen werden vom Land NRW aufgrund des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KlnvFG) gefördert.

 

Die Prioritätenliste ist mit dem Fachbereich 5-6-20/Städtebauliche Sondermaßnahmen und dem Fachbereich 5-6-10/Verkehrsplanung, Signalwesen abgestimmt worden und wird auch so mitgetragen. In diesem Jahr werden in Alt-Oberhausen die Buschhausener Straße und die Hermann-Albertz-Straße mit dem lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut.

 

1)   Die Buschhausener Straße wird in der Zeit von Juli bis August mit dem  lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut.

 

 Des Weiteren müssen insgesamt an 3 Senken Anschlussleitungen erneuert werden.               Es ist vor­gesehen, den gesamten Bauabschnitt halbseitig unter einer Einbahnstraße               in Fahrtrichtung Buschhausen zu bauen.

 

Die Umleitung erfolgt über die Katharinen-/Wilmsstraße bis Duisburger Straße weiter               über die Concordiastraße oder Hansastraße. Die Seitenstraßen werden für die               Durchfahrt ge­sperrt. Anlieger können dann über die Hansastraße bzw.               Concordiastraße die Baumaß­nahme umfahren. Die Anlieger werden vor Baubeginn               über die Baumaßnahme informiert. Die Baumaßnahme ist mit den Versorgungs-              unternehmen und der STOAG abgestimmt.

 

2) Die Deckenerneuerung Hermann-Albertz-Straße wird in der Zeit von August bis  September mit dem lärmoptimierten Splittmastixasphalt ausgebaut. Die genaue               Terminierung steht noch nicht fest, da die Ergebnisse der Senkenuntersuchung               durch die WBO noch fehlen.

 

 Auch hier ist eine halbseitige Sperrung vorgesehen.

 

 Die Einbahnstraße führt von der Mülheimer Straße in Richtung Wörthstraße. Die  Umleitung erfolgt über die Grenzstraße und der Helmholtzstraße.

 

Die Seitenstraßen werden für die Durchfahrt gesperrt. Die Anlieger können über die Grenz­straße bzw. Helmholtzstraße die Baumaßnahme umfahren.

 

 Die Anlieger werden vor Baubeginn über die Baumaßnahme informiert.

 

 Die Baumaßnahme ist mit den Versorgungsunternehmen und der STOAG  abgestimmt.

 

Ob Beiträge nach KAG-NRW erhoben werden können, wird zurzeit vom Fachbereich 5-6-30 /Erschließungsbeiträge geprüft.

 

Vor Beginn der Maßnahmen werden die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gewerbe-treibenden informiert.

 

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Anlagen

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