Beschlussvorlage - B/16/2632-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fällung städtischer Bäume
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Beschlussfassung
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21.06.2017
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Begründung
Bereisung durch die Baumkommission am 27.04.2017
Die Ersatzforderungen (Erzsatzpflanzung / Ausgleichszahlung) gelten vorbehaltlich der rechtlichen Nachprüfung.
1 Weide Hinter Grundstück Max-Planck-Ring 44
Sachverhalt:
Der Antragsteller leidet unter der starken Verunreinigung seines Grundstückes und sogar dem Inneren seines Hauses durch die Weidenpollen. Er bezeichnet den Baum als „Dreckschleuder“ und bittet um die kurzfristige Entfernung der Weide.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Baum 1 Meter vom Grundstück und ca. 5 Meter von seinem Gebäude entfernt steht. Die Weide zeigt sich in einem vital guten Zustand.
Ergebnis:
Der Antrag auf Fällung der Weide wird einstimmig abgelehnt. Laub- und Fruchtfall sowie Pollenflug sind kein Grund für eine Fällung. Der Abstand der Weide erscheint der Baumkommission als ausreichend und die daher resultierende Belastung als hinzunehmend.
1 Platane Wickstraße 7
Sachverhalt:
Die große Platane vor dem Nachbarhaus Nr. 5 hat einen weit ausladenden Ast in Richtung Dachstuhl des Hauses Nr. 7. Die Antragstellerin sagt aus, dass der Ast bei starkem Sturm das Hausdach berührt. Sie hat Angst vor Schäden. Im Herbst 2015 wurde der Baum einer Kronenpflege durch die OGM GmbH unterzogen.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen fest, dass der Ast derzeit einen Abstand von geschätzt 4 Meter zum Dach aufweist.
Ergebnis:
Der Antrag auf Rückschnitt der Platane wird einstimmig abgelehnt, da kein Handlungsbedarf derzeit erkennbar ist.
1 Platane Behrensstr. gegenüber von Haus Nr. 99
Sachverhalt:
Die städtische Platane steht zwischen den Zufahrten zu den in Reihe stehenden Garagen. Das Flurstück ist ausparzelliert. Der Antragsteller beklagt die Größe des Baumes, angehobenes Pflaster im Bereich seines Garagentores und befürchtet Sturmschäden.
Baumbereisung:
Dem Antragsteller wurde vor Ort die Möglichkeit gegeben, den Mitgliedern der Baumkommission seine Sorgen mitzuteilen. Bei dem Pfingststurm ELA ist ein Teil der Baumkrone herausgebrochen und hat sein Gartenhaus beschädigt. Das angehobene Pflaster stellt eine Stolpergefahr dar.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich die beantragte Fällung ab. Allerdings stimmen sie einem großzügigen Kronenpflegeschnitt zu, der zur Entlastung der Baumkrone dienen und damit die Standsicherheit erhöhen soll. Die OGM GmbH wird die Pflegemaßnahme im Herbst 2017 ausführen. Die Pflegemaßnahme soll auf einen benachbarten Baum ausgeweitet werden.
3 Platanen Möhnestr. 17 und Lennestr. 9 bis 11
Sachverhalt:
Die Antragsteller beklagen die städtische Platane im Gartenbereich des Grundstücks Möhnestr. 17 und die beiden Platanen vor den Grundstücken Lennestraße 9 und 11. Die Verschattung der großen Baumkronen führen zu einer unzumutbaren Härte. Weiterhin sorgen sie sich um Schäden an den Versorgungsleitungen im Boden, da schon der Gehwegbelag in der Vergangenheit angehoben wurde. Weiterhin wurden durch Windbruch Schäden an PKWs hervorgerufen. Nachweise hierfür liegen nicht vor. Sie wünschen sich für den Straßenzug kleinkronigere Bäume.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die in Rede stehenden Bäume sich in einem vital guten Zustand darstellen. Die Sichtkontrollen ergeben derzeit keinen Handlungsbedarf.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab. Der Abstand zu den Gebäuden wird als ausreichend eingeschätzt, sodass das Argument der Verschattung nicht nachvollziehbar scheint. Windbruch ist eine ganz normale Lebensäußerung, die hinzunehmen ist.
2 Schnurrbäume Am Ruhrufer 23
Sachverhalt:
An dem Haus des Antragstellers, welches halb unterkellert ist, sind durch die Wurzeln mindestens eines städtischen Schnurrbaumes die Fundamente beschädigt worden, und dadurch ist es zum Feuchtigkeitsschaden an einer nicht unterkellerten Innenwand gekommen. Weiterhin beklagt er, dass die recht oberflächennahen Wurzeln die noch vorhandenen Gehwegplatten anheben und eine Stolpergefahr darstellen.
Baumbereisung:
Die Mitglieder der Baumkommission stellten vor Ort fest, dass die Baumwurzeln, die aller Wahrscheinlichkeit nach den Schaden verursacht haben, gekappt werden können, ohne die Standsicherheit oder Gesundheit des Baumes erheblich zu beeinträchtigen. Derzeit können sie keine akute Stolpergefahr im Gehwegbereich erkennen.
Ergebnis:
Eine Fällung der beiden Bäume sehen die Mitglieder der Baumkommission in den genannten Gründen nicht legitimiert. Daher empfehlen sie die Ablehnung der beantragten Fällung. Die WBO GmbH soll allerdings den Gehweg insgesamt auf Ebenheit überprüfen.
1 Zierkirsche Hiberniastr. 98
Sachverhalt:
Die OGM GmbH meldet eine abgestorbene Zierkirsche und beantragt formlos die Fällung des toten Baumes.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die Zierkirsche keine Vitalitätsanzeichen mehr aufweist.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, die Zierkirsche zur Fällung freizugeben. Als Ersatz soll eine Zierkirsche „Hillieri Spire“ vor Hiberniastr. 116 gepflanzt werden, da der alte Standort sich derzeit nicht gut für eine Neuanpflanzung eignet. Die Fällung und Pflanzung soll durch die OGM GmbH ausgeführt werden.
5 Zierkirschen Solbadstraße 61 und folgende
Sachverhalt:
Die Verwaltung stellt 5 alte Zierkirschen auf der Solbadstraße vor. Das oberirdische Wurzelwachstum und dadurch bedingte Gehwegschäden sind die Probleme, die auch schon im Jahre 2005 dazu führten, diese Straßenbäume in das „Alleenkonzept“ aufzunehmen. Ein Großteil der damals vorgesehenen Zierkirschen wurde bereits im Rahmen der Umsetzung des Alleenkonzeptes erneuert. Des Weiteren liegen aktuell Aussagen von Anwohnern zu einer massiven Pilzerkrankung vor.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die Wurzeln der 5 Zierkirschen sehr oberflächennah verlaufen. Die Situation wird zukünftig schlechter. Die WBO GmbH hat Mühe, den Gehweg in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die unterschiedlichen Pflanzjahre und Sorten der vorhandenen Zierkirschen geben kein einheitliches Straßenbild ab.
Ergebnis:
Einstimmig befürworten die Mitglieder der Baumkommission die Fällung der 5 alten Zierkirschen der Sorte „Kanzan“ und die Neupflanzung von etwas schlankeren Zierkirschen der Sorte „Hillieri Spire“. Die Leistungen sind durch die OGM GmbH auszuführen. Die WBO GmbH soll im Nachgang den Gehweg regulieren.
1 Mehlbeere Elisabethstr. 3
Sachverhalt:
Die OGM GmbH meldet eine abgestorbene Mehlbeere und beantragt formlos die Fällung des toten Baumes.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die Mehlbeere keine Vitalitätsanzeichen mehr aufweist.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, die Mehlbeere zur Fällung freizugeben. Als Ersatz soll eine Birke auf der Straße Rehmer gepflanzt werden, da der alte Standort sich derzeit nicht gut für eine Neuanpflanzung eignet. Die Fällung und Pflanzung soll durch die OGM GmbH ausgeführt werden.
1 Mehlbeere Lindermannstr. 46
Sachverhalt:
Die OGM GmbH meldet eine abgestorbene Mehlbeere und beantragt formlos die Fällung des toten Baumes.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die Mehlbeere keine Vitalitätsanzeichen mehr aufweist.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig, die Mehlbeere zur Fällung freizugeben. Als Ersatz soll eine Mehlbeere an Ort und Stelle gepflanzt werden. Die Fällung und Pflanzung soll durch die OGM GmbH ausgeführt werden.
1 Weide Danziger Str./Wehrstr.
Sachverhalt:
Die Antragsteller fühlen sich durch die als Zwiesel gewachsene Weide bedroht. Sie befürchten ein hohes Gefahrenpotenzial und beantragen daher die Fällung der mehrstämmigen Weide.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort die zweifelsfreie Verkehrssicherheit der mehrstämmigen Weide fest. Der in Rede stehende Baum wird, wie jeder andere Straßenbaum, im Jahr zweimal (einmal belaubt und einmal unbelaubt) im Rahmen einer Sichtkontrolle auf Verkehrssicherheit kontrolliert. Dabei werden Zuwachs in Bezug auf Stamm und Krone, Ausbildung von Totholz, Stammschäden und Faulstellen, Veränderungen der Rinde usw. dokumentiert und der Baum in eine entsprechende Vitalitätsstufe eingeordnet. Die Weide stellt sich in einem guten Zustand dar. Die Mehrstämmigkeit geht nicht mit kritischen Druckzwieseln überein. Der Antragsteller wurde vor Ort angehört. In dem Gespräch stellte sich heraus, dass seine Fassadenwerbung in belaubtem Zustand der Weide von der Danziger Straße aus stadtauswärtsfahrend nicht ausreichend wahrgenommen wird.
Ergebnis:
Die beantragte Fällung wird aus den oben genannten Gründen einstimmig abgelehnt. Die Werbefläche ist nach Meinung der Mitglieder der Baumkommission ausreichend sichtbar. Gefahr geht von der Weide zum derzeitigen Zeitpunkt nicht aus.
1 Platane Dieckerstr. 49
Sachverhalt:
Im Herbst 2016 hat die EVO GmbH die Fernwärmeleitung im Bereich der Diekerstr. 49 erneuert. Dabei wurden starke Wurzeln freigelegt, die sich in Richtung des Wohnhauses erstrecken. Die Antragstellerin befürchtet zukünftig Schäden an den Ver- und Entsorgungsleitungen. Weiterhin sorgt sie sich um die Standsicherheit der großen Bäume. Nach Kenntnisstand der Verwaltung wurden keine standsicherheitsrelevanten Wurzeln im Rahmen der Baumaßnahme gekappt.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen keine erkennbaren Vitalitätsmängel an der Platane fest.
Ergebnis:
Der Antrag auf Fällung der Platane wird einstimmig abgelehnt. Für den Fall, dass die Platane Vitalitätseinbußen zeigt, soll sie wieder im Rahmen der Baumbereisung vorgestellt werden.
2 Silberahorne Gravestr. 5 bis 7
Sachverhalt:
Eine Wohnungsbaugenossenschaft der Häuser 5 bis 7 in der Gravestraße wurde von einem Baumpflegedienst auf die Pilzerkrankung der beiden städtischen Silberahorne aufmerksam gemacht und stellte einen Antrag auf Fällung der in Rede stehenden Bäume.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass nur an einem der beiden Bäume derzeit ein Pilzkörper zu erkennen ist. Dieser Pilzkörper sowie die leichte Schräglage und das starke oberflächennahe Wachstum der Wurzeln deklarieren die Bäume nicht zu Gefahrenbäumen. Die Vitalität ist für das Alter zufriedenstellend. Schäden am Gehweg sind aktuell nicht festzustellen.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission lehnen gemeinschaftlich den Antrag auf Fällung ab, da sie die angegebenen Gründe im Fällantrag sowie die vor Ort festgestellten Mängel nicht für ausreichend halten. Falls die Vitalität abnimmt, sollen die Bäume erneut vorgestellt werden.
1 Pappel Unterbruch 31
Sachverhalt:
Die Deutsche Bahn Netz AG muss die Eisenbahnbrücke an der Ripshorster Straße sanieren. Die neue Brücke muss vor Ort an mehreren Orten gefertigt werden, da sie nicht transportiert werden kann. Das anliegende Gelände der Deutschen Bahn reicht flächenmäßig nicht aus, sodass vorgesehen ist, vor dem Gebäude auf dem städtischen Grundstück Unterbruch 31 die Brückenteile zu fertigen. Dazu müsste allerdings der Straßenbaum entfernt werden.
Baumbereisung:
Die anwesenden Mitglieder der Baumkommission stellen vor Ort fest, dass die Pappel sich in einem mindervitalen Zustand darstellt. Die Baumaßnahme soll im November 2017 beginnen. Die vorgefundenen Platzverhältnisse stellen sich beengt dar.
Ergebnis:
Die Mitglieder der Baumkommission empfehlen einstimmig die Pappel zu fällen und fordern auf Grund der schlechten Vitalität als Ersatz die Pflanzung von 3 neuen Straßenbäumen auf städtischen Grundstücken. Die Verwaltung wird 3 geeignete Standorte im Rahmen des Genehmigungsbescheides einschließlich der Art festlegen. Die Abweichung von dem vorgelegten landschaftspflegerischen Begleitplan ist mit dem Antragsteller besprochen. Die Leistungen sind durch den Antragsteller auszuführen.
