Berichtsvorlage - M/16/2682-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Partnerschaften für Demokratie
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Verantwortung:
- Dr. Vogt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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20.06.2017
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Sachverhalt
Sachdarstellung
Zum 15. Juni 2015 hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Programmbereich begründet wurde, im Programmbereich „Partnerschaften für Demokratie“ in Oberhausen seine Arbeit aufgenommen. Zustande gekommen war dies nach einem längeren Planungs- und Antragsverfahren. Dazu zählte u.a. der Beschluss des Verwaltungsvorstands vom 9.3.2015, dem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung zuzustimmen, die stadtinternen Voraussetzungen für eine Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren und zur Umsetzung des Bundesprogramms in Oberhausen zu schaffen.
Das Bundesministerium forderte die Stadt Oberhausen in der Folge auf, bis Mitte Mai 2015 ihren Antrag einzureichen. Der Zuwendungsbescheid des Ministeriums erging am 29.5.2015 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Als Programmbeginn wurde der 15.6.2015 festgelegt, das voraussichtliche Programmende wird am 31.12.2019 sein.
In einem Bericht zum Kulturausschuss am 9.6.2015, zum Hauptausschuss am 15.6.2015 sowie zur Sitzung des Rates der Stadt am 22.6.2015 wurde ausführlich über das Projekt, seine Ziele sowie die Verpflichtungen, die die Stadt mit der Teilnahme eingeht, informiert. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein zentraler Baustein der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Es wurde mit dem Ziel begründet, Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürgern in ganz Deutschland zu unterstützen, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. „Zu den Zielgruppen des Bundesprogramms gehören insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure.“ (Zitat: Homepage „Demokratie leben!“) Mehr dazu unter http://www.demokratie-leben.de/startseite.html. Oberhausen hatte in seinem Antrag u.a. darzulegen die Problemlage vor Ort, den aktuellen Handlungsbedarf, die Frage nach einer gelingenden Einbindung lokaler Akteure in die "Partnerschaft für Demokratie", die Benennung der zu erreichenden Zielgruppen und die inhaltlichen Ziele zur Verbesserung der Verhältnisse vor Ort.
Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt
„Demokratie leben!“ wird aus dem Bundeshaushalt per anno pro Kommune gefördert, die Fördermittel werden dabei in folgende vorgegebene Töpfe gesplittet:
Topf 1: Kosten für die Externe Koordinierungs- und Fachstelle (bedarfsgerecht)
Topf 2: Aktions- und Initiativfonds (für Projekte) = 20.000 €
Topf 3: Jugendfonds = 5.000 €
Topf 4: Partizipations-, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit = 5.000 €
Topf 5: Maßnahmen im Themenfeld gewaltorientierter Islamismus/Salafismus = 10.000 €.
Topf 5 wurde nur im Jahr 2015 separat veranschlagt und ist in den folgenden Jahren inhaltlich, aber nicht finanziell in den Aktions- und Initiativfonds überführt worden.
Finanzielle Konsequenzen für die Stadt
Die Stadt ist verpflichtet, mit Ausnahme des Jahres 2015 Eigenanteile in das Förderprogramm einzubringen. 2016 und 2017 sind dies jeweils je 5.000 €, 2018 und 2019 jeweils 10.000 €. Diese Mittel ergänzen die Fördermittel aus dem Bundesprogramm, so dass die Fördersumme dadurch bis 2019 insgesamt vergrößert wird. Im Jahr 2016 bedeutete dies konkret, dass die Eigenanteile zu einer Erhöhung der Fördermittel im Bereich des Aktions- und Initiativfonds (für Projekte) auf 24.000 € führte, während der Jugendfonds von 5.000 € auf 6.000 € erhöht wurde.
Strukturen des Bundesprogramms vor Ort
Die Kommune trägt die Verantwortung für die lokale „Partnerschaft für Demokratie“. Als federführendes Amt, das das Bundesprogramm seitens der Stadt durchführt, wurde die Gedenkhalle benannt. Das federführende Amt ist verantwortlicher Zuwendungsempfänger auf Seiten der Stadtverwaltung und leitet Fördermittel an Projekte weiter, die im Rahmen eines Antragsverfahrens eine Projektförderung erhalten haben. Das federführende Amt erhält dafür personelle Unterstützung bei Bearbeitung der Finanzen durch eine Fachkraft aus dem Bereich 0-8, Kunst. Jährlich sind die Fördermittel neu zu beantragen, nach Ablauf eines Förderjahres ist ein rechnerischer und sachlicher Verwendungsnachweis über die verausgabten Mittel zu führen, der über das Rechnungsprüfungsamt der Stadt vorgeprüft wird.
In Ergänzung des federführenden Amtes wurde, den Vorgaben des Programms entsprechend, eine extern bei der Arbeiterwohlfahrt angesiedelte Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet. Die Stelle wird über das Bundesprogramm finanziert und dient vor allem dazu, Kontakte zu engagierten Personen oder Institutionen in der Stadt herzustellen, die Netzwerkarbeit anzuregen und zu fördern, Anträge auf Fördermittel zu beraten und den Begleitausschuss (s. unten) zusammen mit dem federführenden Amt zu koordinieren. In einer Reihe von Projekten wurden diese auch während ihrer Laufphase von der Koordinierungs- und Fachstelle begleitet und aktiv unterstützt.
Die Koordinierungs- und Fachstelle nahm an vier Modulen einer Weiterbildungsmaßnahme bei der Regiestelle des Ministeriums teil, ebenso an Fachtagungen des Bundesprogramms und der Bundeszentrale für politische Bildung zum Themenkomplex. Regelmäßige Vernetzungstreffen mit anderen Koordinierungs- und Fachstellen in NRW ermöglichen der Koordinierungs- und Fachstelle einen qualifizierten und regelmäßigen fachlichen Austausch sowie eine gegenseitige Unterstützung bei der sachgerechten Umsetzung des Bundesprogramms.
Von Projektbeginn an wurde dem federführenden Amt und der Koordinierungs- und Fachstelle die Unterstützung durch einen Coach ermöglicht, der den Prozess der Entwicklung des Programms vor Ort konzeptionell und in Form einer Supervision begleiten sollte. Nachdem sich das Programm verfestigt und etabliert hatte, brauchte ab Mitte des Jahres 2016 auf die fachliche Unterstützung des Coachs, die seitens des Bundesministeriums nicht verpflichtend war, nicht mehr zurückgegriffen werden.
Als eigenständiges Gremium zu bilden war ein Jugendforum, das von den Jugendlichen selbst organisiert und geleitet wird. Hier müssen unterschiedliche lokale Jugendszenen, die den zivilgesellschaftlichen Normen von Demokratie, Gewaltfreiheit, Respekt etc. verpflichtet sind, repräsentativ vertreten sein. Die separat bereitgestellten Mittel aus dem Jugendfonds können eigenständig vergeben werden, d.h. es ist keine Antragstellung beim Begleitausschuss erforderlich. Das Jugendforum wurde in Oberhausen an die bestehenden Strukturen des Jugendparlaments angeschlossen, um keine unnötigen, weil zeitlich unnötig belastenden Doppelstrukturen aufzubauen. Mit Hilfe des Jugendforums soll die Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen an der „Partnerschaft für Demokratie“ gelingen.
Der Begleitausschuss ist ein Gremium, das aus Akteuren in der Zivilgesellschaft und Akteuren in der Stadtverwaltung besteht, die sich in besonderer Weise für politische Bildung und gegen Rechtsextremismus in der Stadt engagieren. Mitglieder des Oberhausener Begleitausschusses sind das Sozialamt, die Gleichstellungsstelle, die Volkshochschule, die AG der Wohlfahrtsverbände, das Netzwerk der Oberhausener Flüchtlingsinitiativen, die Schulleiterkonferenz der weiterführenden Schulen, SJD Die Falken, Paroli e.V., VVN/BdA, die katholische Kirche, die evangelische Kirche, der DGB, der Stadtsportbund, das Jugendparlament, das „Antifaschistische Bündnis. Oberhausen für Demokratie und Toleranz“ (auch Runder Tisch genannt), der Integrationsrat, die Friedensinitiative Oberhausen und die im Rat der Stadt vertretenden Parteien (außer BOB). Der Begleitausschuss soll damit ein größtmögliches Spektrum der Stadtgesellschaft abbilden und somit die Breitenwirkung des Programms sicherstellen. Der Begleitausschuss entscheidet über die Vergabe der Fördermittel an die Antragsteller. Federführendes Amt und Koordinierungs- und Fachstelle sind bei der Vergabe der Fördermittel beratend tätig, aber nicht stimmberechtigt. Der Begleitausschuss ist zugleich das Gremium, das die Arbeit des Bundesprogramms inhaltlich prägen kann, indem es auf Vorkommnisse oder Entwicklungen in der Stadt Bezug nimmt und Vorschläge für Reaktionsmöglichkeiten entwickelt, wenn es dies für erforderlich hält.
Eine noch breitere Form der Bürgerbeteiligung bietet die sog. Demokratiekonferenz, die mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden muss, wie vom Ministerium verbindlich vorgegeben. Unter einer besonderen, stadtspezifischen Fragestellung kommen nach einer offenen Einladung, adressiert an Engagierte, Akteure und die allgemeine Öffentlichkeit, Interessierte zusammen, um die Zielstellung des Programms zu überprüfen und daraus etwaige Schlüsse für die weitere Entwicklung des Programms zu ziehen. Die Demokratiekonferenz ist insofern als ein kritisches Regulativ zu verstehen, das auf der Basis eines Jahresrückblicks und Rechenschaftsberichts zur Bewertung der bisherigen Praxis kommt und Empfehlungen für die nächste Zukunft ausspricht. Eine Ausschlussklausel ermöglicht es, ohne die Störung durch Rechtsextreme und Rechtspopulisten die Strategie für den Umgang mit gerade diesen Personengruppen und Einstellungen zu besprechen.
Der Verlauf des Projekts wird durch eine externe Institution, das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS-Frankfurt a.M.), regelmäßig evaluiert. Die Teilnahme an der Evaluation ist verpflichtend.
Die Empfänger der Fördermittel sind verpflichtet, ihr Projekt umfassend zu dokumentieren und einen Verwendungsnachweis zu führen. Die umfangreichen Vorgaben seitens des Bundesministeriums stehen leider nicht in allen Fällen in einem günstigen Verhältnis zu den Fördermitteln und den personellen Verhältnissen der Antragsteller, so dass zu befürchten ist, dass nicht alle Antragsteller auch zukünftig Projektmittelanträge stellen werden.
Förderjahr 2015
Im Förderjahr 2015, das erst am 15. Juni begann, wurden die zugewiesenen Fördermittel in Höhe von 54.583 € weitgehend ausgeschöpft, lediglich 4.334 € mussten zurückgegeben werden. Mit 6 Projekten von 5 verschiedenen Projektträgern wurden ca. 840 Teilnehmer erreicht, davon ca. 700 Jugendliche und junge Erwachsene (gerechnet bis zu einem Alter von 27 Jahren). Der Begleitausschuss tagte drei Mal, am 28. November 2015 fand die 1. Demokratiekonferenz statt. Daraus hat sich das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bei fast allen relevanten Organisationen, entweder im Vorstand oder auf einer Mitgliederversammlung, vorgestellt und über die Möglichkeiten einer Projektförderung informiert. Durch regelmäßige Pressegespräche mit den örtlichen Lokal-Redaktionen wurde „Demokratie leben!“ in Oberhausen weithin bekannt gemacht. Insgesamt ist festzuhalten, dass in dem politisch interessierten Teil der Oberhausener Bürgerschaft das Programm schon bald einen hohen Bekanntheitsgrad erreichte und damit auch zur weiteren Verbreitung des Anliegens des Programms beitrug.
Förderjahr 2016
Im ersten vollumfänglich laufenden Förderjahr wurden Oberhausen 80.000 € aus dem Bundeshaushalt zugewiesen. Einzubringen waren weitere 5.000 € Eigenanteil. Im Förderzeitraum konnten 18 Projekte von 16 verschiedenen Trägern mit insgesamt 2.886 Teilnehmern, davon über 2.200 Jugendlichen, unterstützt werden, darunter ein Filmabend, Vortragsveranstaltungen, Videoprojekte mit jungen Flüchtlingen, Theater-Workshops, ein Kunstprojekt, eine Anne-Frank-Ausstellung, eine Gedenkstättenfahrt, die Verlegung von „Stolpersteinen“, eine Bustour für geflüchtete Menschen, ein Workshop gegen Salafismus, die Einrichtung einer (Sitz-)“Bank des Dialogs“ in der Fußgängerzone, Aktivitäten zum Tag der Menschenrechte sowie sog. „Toleranztage“. Alle diese Aktionen wurden selbständig von Akteuren der Stadtgesellschaft entwickelt und durchgeführt. Damit haben sie einen relativ großen Wirkungsgrad in der Stadt erreicht und deutlich gemacht, dass der gesellschaftliche Diskurs in der Stadt nicht von rechtsextremen und populistischen Ansichten geprägt wird. Dazu zählt auch, dass Gegendemos der Zivilgesellschaft gegen die rechtsextremen „Bürger gegen Politikwahnsinn“ durchgeführt wurden und dass bei Bürgerversammlungen, in denen es um die Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften ging, öffentlich gegen fremdenfeindliche Aussagen Stellung bezogen wurde.
Der Begleitausschuss wurde in diesem Jahr um das Netzwerk der Flüchtlingsinitiativen erweitert, um damit auf die verschärfte Problemlage zu reagieren. Der Begleitausschuss prüfte in 4 Sitzungen die vorgelegten Förderanträge. Am 4.10.2016 fand die insgesamt 2. Demokratiekonferenz statt. An der Demokratiekonferenz nahmen mit 50 Personen mehr Akteure als im Vorjahr teil, ebenso die Vernetzung der Akteure untereinander. Auch konnten vereinzelt, wenn auch noch nicht im gewünschten Umfang, neue Akteure gewonnen werden.
Die NPD Oberhausen agitierte in diesem Jahr im Internet gegen das Bundesprogramm und diffamierte den Verantwortlichen in der Koordinierungs- und Fachstelle persönlich. Dem Bundesprogramm wurde wahrheitswidrig vorgeworfen, es fördere Maßnahmen, die zu „Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl, Verstöße[n] gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch usw.“ führten.
Förderjahr 2017 (Stand: Ende Mai 2017)
Im zweiten Förderjahr wurden dieselben Fördermittel wie 2016 bewilligt, jedoch wurde der Aktions- und Initiativfonds von 20.000 € auf 40.000 € aufgestockt. Der Eigenanteil der Stadt blieb jedoch gleich. Bislang wurden bei 3 Sitzungen des Begleitausschusses 15 Projekte von 13 Trägern gefördert. Die Anzahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer sind derzeit noch nicht erfasst. Für das Restjahr 2017 stehen noch 27.987 € zur Verfügung, die noch für Projekte, die dem Ziel des Bundesprogramms entsprechen, eingesetzt werden können. Davon wird u.a. finanziert die Einrichtung einer eigenen Homepage, um nicht nur besser über das Bundesprogramm zu informieren, sondern auch eine auf ein Intranet gestützte bessere Kommunikation der Akteure zu erreichen. Perspektivisch ist daher von einer erhöhten Ausnutzung der Fördermittel auszugehen.
Neue Probleme gibt es aufgrund der Entwicklungen in der Türkei zwischen türkischstämmigen, aber auch mit deutschen Jugendlichen. Die Politisierung und Zuspitzung der Konflikte führte dazu, dass zwischen Schulen, Stadtverwaltung und Integrationsrat Gespräche geführt wurden, um zu prüfen, welche Angebote für Schulen, andere Konflikträume, betroffene Gruppen oder Einzelpersonen zur Befriedung der Diskurse entwickelt werden könnten. Das Bundesprogramm hat diese Gespräche initiiert, war in sie eingebunden und kann Maßnahmen und Projekte unterstützen, die geeignet erscheinen, einen positiven Einfluss auf die Auseinandersetzungen auszuüben.
Zwischenfazit (Mai 2017)
Nach etwa zwei Jahren Laufzeit des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Partnerschaften für Demokratie in Oberhausen ist festzuhalten, dass auf eine Etablierungsphase eine Phase der Akzeptanz des Programms bei den Akteuren der Zivilgesellschaft und der produktiven sachlichen Zusammenarbeit aller Mitwirkenden folgte, die nach wie vor anhält. Die kommunale Willkommenskultur und die städtische Planung haben im Verbund fremdenfeindliche Übergriffe verhindert. Auch wurden Vortragsveranstaltungen und Workshops zur Qualifizierung des eigenen Handelns angeboten. Manche Projekte zeichneten sich durch Niedrigschwelligkeit aus. Eine enge Kooperation an Flüchtlingsstandorten mit Initiativen und Vertretern Zivilgesellschaft half, Konflikte im Vorfeld anzusprechen und bestmöglich zu lösen.
Die Schwerpunkte des laufenden Förderjahres kann man unter den Aspekten der strukturellen Stärkung der bestehenden partizipativen Strukturen einerseits und dem präventiven oder auch auf Ereignisse reagierenden Engagement in die Öffentlichkeit hinein andererseits zusammenfassen.
Leitziele zur positiven Entwicklung der Oberhausener Stadtgesellschaft können auch in der Zukunft nur sein die Entwicklung eines ethisch und historisch basierten Bewusstseins für den Umgang mit Neonazismus und anderen Erscheinungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie die Herstellung und Bewahrung eines mehrheitlichen gesellschaftlichen Konsenses für die Anerkennung egalitärer Menschenrechte, der Verbindlichkeit der Grundsätze des Grundgesetzes und der Wahrung und Entwicklung demokratischer Partizipationsformen an der Ausgestaltung der (Stadt-)Gesellschaft. Das Bundesprogramm ermöglicht es den Akteuren vor Ort, diese Ziele sukzessive zu verfolgen und bestmöglich jeder neu aufwachsenden Generation zu vermitteln, da weder Demokratie noch Menschenrechte als Selbstverständlichkeiten im Bewusstsein der Menschen verankert sind.
