Beschlussvorlage - B/16/2650-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2017/2018 die Erhöhung der Zügigkeit des vollzeitschulischen Bildungsgangs „Dreijährige Berufsfachschule mit Berufsabschluss nach Landesrecht im Fachbereich Technik und Fachhochschulreife“ am Hans-Sachs-Berufskolleg von einem Zug auf zwei Züge.

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Wenn die Schülerinnen/Schüler keine Lehrstelle erhalten und nicht in eine Berufs-
fachschule wechseln können, müssen die Schülerinnen und Schüler ihrer Berufs-
schulpflicht nachkommen.

 

Bei den Schülerzahlen in den vergangenen Jahren und den gegenwärtigen Schü-
lerzahlen müsste das Hans-Sachs-Berufskolleg Schülerinnen und Schüler im Rah-
men eines Losverfahrens abweisen und zur formalen Erfüllung der Berufsschulpflicht
in die Ausbildungsvorbereitung einschulen. In diesem Bildungsangebot haben sie
keine Chance auf die Verbesserung ihres schulischen Abschlusses.

 

Der Antrag zur Erhöhung der Zügigkeit erfolgt auf Anforderung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.04.2017. In den beiden letzten Jahren hat das Hans-Sachs-Berufskolleg jeweils zwei Züge nach mündlicher Absprache mit der Schulaufsicht eingerichtet. Damit diese mündliche Abstimmung künftig nicht mehr notwendig ist, erfolgt dieser Antrag.

 

Zum Schuljahr 2016/2017 wurden 50 maschinenbautechnische Assistentinnen und Assistenten eingeschult. Für das kommende Schuljahr liegen 73 Anmeldungen vor. Erfahrungsgemäß erwartet das Hans-Sachs-Berufskolleg bis zum Schuljahresbeginn nur wenige Absagen durch die Schülerinnen und Schüler. Dies würde bedeuten, dass einige Schülerinnen und Schüler nicht aufgenommen werden können.

Das Hans-Sachs-Berufskolleg verfügt über die für den Bildungsgang notwendigen Ressourcen. Personal und Raumressourcen sind durch den Schülerrückgang im Fachschulbereich vorhanden, bzw. durch die Alternative (Erfüllung der Berufsschulpflicht in der Ausbildungsvorbereitung) würden diese Ressourcen ohnehin in gleichem Umfang gebraucht werden.

 

Da es sich hier um eine Erhöhung der Zügigkeit eines bereits vorhandenen Bildungsgangs handelt, ist keine Stundentafel beigefügt.

 

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