Beschlussvorlage - B/16/2658-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW (SchulG) ab dem Schuljahr 2017/2018 die Erhöhung der Zügigkeit des Bildungsgangs „Drogistinnen/Drogisten“ am Hans-Böckler-Berufskolleg von zwei auf drei Züge.

 

 

 

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ x ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Ausbildungsunternehmen „DM“ (Drogeriemarkt) beabsichtigt im kommenden
Schuljahr 69 Auszubildende am Hans-Böckler-Beruskolleg anzumelden.

 

Seit Jahren wird der dreijährige Bildungsgang der Drogistinnen/Drogisten zweizügig am Hans-Böckler-Berufskolleg angeboten. Für die Beschulung dieser Auszubildenden muss eine dritte Klasse eingerichtet werden, damit alle Schülerinnen
und Schüler beschult werden können. Daher erfolgt dieser Antrag zur Erhöhung der Zügigkeit zum Schuljahr 2017/2018.

 

Das Hans-Böckler-Berufskolleg verfügt über die für den Bildungsgang notwendigen Ressourcen.

 

Da es sich hier um eine Erhöhung der Zügigkeit eines bereits vorhandenen Bildungsgangs handelt, ist keine Stundentafel beigefügt.

 

 

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