Beschlussvorlage - B/16/2620-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Bürger-Schützen-Vereins Waidmannsheil 1956 e. V. (BSV Waidmannsheil) für Sportinvestitionen (Erwerb Lasergewehr)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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01.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, dem Bürger-Schützen-Verein Waidmannsheil 1956 e. V. einen Zuschuss für den Erwerb eines Lasergewehrs in Höhe von 350,00 EUR zu gewähren.
Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2017 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Der BSV Waidmannsheil hat einen Zuschussantrag für den Erwerb eines Lasergewehrs gestellt. Dieses Gewehr ist gemäß des Waffengesetzes keine Waffe und kann somit von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden.
Der BSV Waidmannsheil möchte in diesem Jahr ein U12-Prinzenschießen mit Gastkindern durchführen, um den Nachwuchs im Verein zu halten und auf spätere Wettkämpfe vorzubereiten. Jüngere Mitglieder sollen durch interessante Angebote geworben werden, um die Jugendarbeit weiter zu fördern. Dies ist bereits auf dem zurückliegenden Sterkrader Spiel- und Sportwochenende im April 2017 geschehen.
Die Gesamtkosten betragen nach Angaben des Vereins 1.088,00 EUR. Folgende Finanzierung ist vorgesehen:
Gesamtkosten: 1.088,00 EUR
Barmittel, Selbsthilfe: 738,00 EUR
beantragter Zuschuss: 350,00 EUR
Der BSV Waidmannsheil ist auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen. Der Stadtsportbund Oberhausen e. V. unterstützt den Zuschussantrag.
