Beschlussvorlage - B/16/2618-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Vereins Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. (RBSG Königshardt) für die Benutzung von Sportstätten (Kegelbahnanlage)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Sport
- Bearbeitung:
- Sigrid Kramp
- Verantwortung:
- H.-B. Reuschenbach
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Beschlussfassung
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01.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Rehabilitations- und Behinderten-Sport-Gemeinschaft Königshardt e. V. für die regelmäßige Benutzung einer Kegelanlage einen Zuschuss Höhe von 400,00 EUR zu gewähren.
Sachverhalt
Begründung
Der Verein RBSG Königshardt betreibt das Kegeln als Leistungssport und nimmt seit dem Jahr 2003 an den Rundenspielen des Behinderten- und Rehabilitationssportverbands Nordrhein-Westfalen (BRSNW) teil. Der Klub kann unter anderem auf Landesmeistertitel und die Deutschen Meisterschaften mit der Mannschaft in den Jahren 2015 und 2016 zurückblicken.
Da in Oberhausen keine geeignete und erforderliche Vier-Bahnen-Kegelanlage existiert, trainiert und bestreitet der Verein seine Wettkämpfe von Anfang an in Dinslaken, Am Stadtbad 1, 46537 Dinslaken. Unterhalb der dortigen Eishalle wird eine Acht-Bahnen-Sportkegelanlage vom Verein Dinslakener Sportkegler 1923 e. V. betrieben.
Bei 26 aktiven Keglerinnen und Keglern entstehen dem Verein jährliche Trainingskosten in Form von Entgelten für die Benutzung der Kegelbahnen in Höhe von 1.560,00 EUR. Dazu entstehen ebensolche Benutzungsentgelte für Wettkämpfe von insgesamt 432,00 EUR/Jahr. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 2.000,00 EUR kann der Verein durch Beiträge, Spenden und/oder Zuschüsse alleine nicht mehr aufbringen. Deshalb beantragt er einen angemessenen städtischen Zuschuss für das zurückliegende Jahr 2016.
In einem vergleichbaren Fall wurde in der Vergangenheit ebenfalls einem Sportkeglerverein für die Benutzung und Unterhaltung einer angemieteten Kegelbahn ein Zuschuss gewährt. Die Sportverwaltung schlägt in analoger Anwendung vor, auch hier einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten zu gewähren.
Der Stadtsportbund Oberhausen unterstützt den Zuschussantrag des Vereins RBSG Königshardt.
