Beschlussvorlage - B/16/2617-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Verein Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. einen Zuschuss für die Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 1.533,00 EUR zu gewähren.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2017 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssports, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531800, Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, zur Verfügung.

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Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Juli 2015 sind der Flugsportverein Oberhausen e. V. und der Flugverein Niederrhein zum Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. verschmolzen. Sitz des neuen Vereins ist Oberhausen und der Werkstattbetrieb (Wartung der Flugzeuge im Winter) findet ebenfalls in Oberhausen statt. Da es im Stadtgebiet von Oberhausen keinen Flugplatz gibt, wird der Flugbetrieb auch weiterhin auf dem Flugplatz Dinslaken Schwarze-Heide durchgeführt, für den auch der Zuschuss beantragt wird. Der Flugsportverein Oberhausen Duisburg e. V. wird nach wie vor an Stadtfesten in Oberhausen teilnehmen und auch Ferienfreizeiten im Rahmen des Action Guides der Stadt Oberhausen anbieten.

 

Im Flugsport, wie auch bei vielen anderen Sportarten, sind das Gewinnen von neuen Mitgliedern und die Bindung von bestehenden Mitgliedern von zentraler Bedeutung. Der Flugsport ist ein kostenintensiver Sport, da sehr teures Sportgerät verwendet wird. Somit ist es für kleine und mittelgroße Vereine notwendig, Kooperationen und/oder Fusionen einzugehen, um kosteneffizient zu sein und so den Mitgliedern ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis für die Durchführung des Sports anbieten zu können. Ein Ziel des Flugsportvereins Oberhausen Duisburg e. V. ist es, insbesondere Jugendlichen das Fliegen kostengünstig zu ermöglichen, aber auch Leistungssport mit wettbewerbsfähigen, teuren Sportgeräten durchzuführen.

 

Seit dem Jahr 1985 ist der Flugplatz Schwarze als Landesleistungsstützpunkt ausgewiesen. Über die Flugsportgemeinschaft Schwarze Heide e. V., deren Mitbegründer der Flugsportverein Oberhausen e. V. ist, sind die am Sportplatz beheimateten Vereine Träger dieses Leistungsstützpunkts. Der Stützpunkt fördert den Leistungsflug und legt zusammen mit den Vereinen bei seinen Jugendlichen Wert auf eine umfangreiche und gute Ausbildung, die insbesondere dem Aspekt Sicherheit allerhöchste Bedeutung beimisst. Im Jahr 2016 wurde darüber hinaus auf Wettbewerben auch in Jena und Klix geflogen.

 

Für die Landegebühren von Segelflugzeugen, die Wartung und jährliche Nachprüfung durch die Prüfstelle der Ausrüstungsgegenstände, anteilige Pacht eines Hallengrundstücks sowie Gebühren, Kosten für Winden- und Flugzeugschlepp, Versicherung und Beförderungskosten der jugendlichen Vereinsmitglieder hat der Verein für das Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.218,53 EUR nachgewiesen.

 

Ausgehend von § 18 Abs. 3 der Landesverfassung des Landes NRW – Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern – ist dem Flugsportverein Oberhausen e.V. der Zuschuss auszuzahlen, da der Verein ansonsten sein Angebot in erheblichem Umfang reduzieren müsste und ggf. extreme Einschnitte in der Jugendarbeit die Folge wären. Somit wäre eine Nichtauszahlung kontraproduktiv zu den gesetzlichen Inhalten des § 11 SGB VIII.

 

Im Einvernehmen mit dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. schlägt die Verwaltung vor, dem Verein wie in den vergangenen Jahren einen Zuschuss in Höhe von 1.533,00 EUR zu gewähren.

 

Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebs und zur Förderung der Jugendarbeit dringend auf die Auszahlung des Zuschusses angewiesen und vertraut auf die bestehenden Richtlinien und deren Einhaltung. Im Übrigen wurden in ähnlich gelagerten Fällen bisher für nicht im Oberhausener Stadtgebiet liegende Sporteinrichtungen ebenfalls Zuschüsse an Vereine gewährt.

 

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