Berichtsvorlage - M/16/2600-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Zur kontinuierlichen Erfassung der Luftqualität gibt es in NRW ein Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS) mit ortsfesten Messstationen, an denen die Konzentration vor allem von Feinstaub, Stickstoffdioxid, Benzol und Ozon erfasst wird. Betrieben wird es durch das für die Überwachung der Luftqualität in NRW zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Das LANUV verfügt darüber hinaus über weitere mobile Messeinrichtungen, die insbesondere an Belastungsschwerpunkten des Verkehrs und der Industrie eingesetzt werden.

 

In Oberhausen befindet sich eine Station zur kontinuierlichen Luftqualitätsmessung an der Mülheimer Straße auf der westlichen Seite in Höhe der Hausnummer 117. Hier werden die Konzentrationen von Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (PM10) gemessen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Höhe Hausnummer 116 befindet sich darüber hinaus ein sogenannter Passiv-Sammler zur Messung von NO2.

 

Die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen werden vom LANUV nach Abschluss eines Messjahres zunächst validiert und ausgewertet. Im Anschluss an die Auswertung der Messungen von 2016 erfolgte am 24. März 2017 die Veröffentlichung der Ergebnisse im jährlichen „Bericht zur Luftqualität in NRW“. In einer Pressemitteilung durch Umweltminister Remmel wurden die Ergebnisse am 19. April 2017 kommentiert und Forderungen bzw. Maßnahmen zur Reduzierung insbesondere der hohen NO2-Belastungen angekündigt.

 

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Messungen vorgestellt und die Inhalte des Forderungskatalogs der Landesregierung beschrieben.

 

 

Feinstaub-Belastung 2016

 

Bei der Belastung mit Feinstaub (PM10) betrug der Jahresmittelwert an der Mülheimer Straße 24 µg/m³, so dass der EU-Grenzwert von 40 µg/m³ - wie auch schon in den Vorjahren - eingehalten wurde. Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³ darf an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Eine solche Überschreitung trat an der Mülheimer Straße im Jahr 2016 nur noch an 9 Tagen auf, so dass auch dieser Grenzwert eingehalten wurde.

 

Nach Einschätzung des LANUV hat sich der langfristig erkennbare Trend rückläufiger PM10-Belastungen in NRW auch im Jahr 2016 fortgesetzt. An allen Messstellen in NRW wurden der Grenzwert für den Jahresmittelwert und der Tagesmittelgrenzwert eingehalten. Eine Entwarnung bezüglich der Feinstaubbelastung der Luft kann aber nach Aussage des LANUV nicht ausgesprochen werden, da mögliche ungünstige meteorologische Bedingungen in den kommenden Jahren und die zunehmende Verbrennung von Holz mit erhöhten Feinstaubanteilen im Rauch dem derzeitigen positiven Trend bei den Messungen entgegen laufen.

 


 

Stickstoffdioxid-Belastung 2016

 

An der Mülheimer Straße betrug der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) für 2016 an der kontinuierlichen Messstation und am Passiv-Sammler 48 µg/m³. Gegenüber dem Vorjahr kam es zu einem Rückgang der Belastung an der kontinuierlichen Messstation (2015: 53 µg/m³) und zu einem leichten Anstieg der Belastung am Passiv-Sammler (2015: 47 µg/m³). Der Einfluss der baustellenbedingten Sperrung der Mülheimer Straße in Fahrtrichtung Süden zwischen Essener Straße und Brücktorstraße auf die Schadstoffbelastung konnte durch das LANUV nicht verlässlich bewertet werden. Nach Aussage des Landesamtes ist der Zeitraum von vier Monaten für eine verlässliche Bewertung zu kurz. Die NO2-Luftbelastung an der Mülheimer Straße liegt nach wie vor deutlich über dem Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³.

 

Im Jahr 2016 wurde die Stickstoffdioxid-Belastung an 127 Messstellen in NRW gemessen. Der Grenzwert für das Jahresmittel wurde dabei an 60 Messorten überschritten (Vorjahr 56). Der Kurzzeitgrenzwert (18 erlaubte Überschreitungen des 1-Stunden-Mittelwertes oberhalb 200 µg/m³) wurde im gesamten NRW-Messnetz eingehalten. Wie auch in den vergangenen Jahren traten Grenzwertüberschreitungen des Jahresmittelwertes ausschließlich an verkehrsbelasteten Standorten auf. Nach wie vor sind der Kfz-Verkehr und insbesondere die Dieselfahrzeuge als Hauptverursacher der hohen NO2-Belastung anzusehen. Nach Einschätzung des LANUV ist eine absehbare Einhaltung des Immissionsgrenzwertes ohne Reduktion der Kfz-bedingten Emissionen nicht möglich.

 

 

Entwicklung der Luftqualität an der Mülheimer Straße

 

Zur Veranschaulichung, wie sich die Luftqualität an der Mülheimer Straße im Zeitvergleich entwickelt hat und wie sie im regionalen Vergleich einzuschätzen ist, sind im Anhang zwei Grafiken beigefügt. Darin werden die Messergebnisse für die PM10-Belastung (Anlage Diagramm 1) und die NO2-Belastung (Anlage Diagramm 2) der Oberhausener und auch der Messstationen anderer Städte im Ruhrgebiet im Zeitablauf dargestellt.

 

Bei den Feinstaubwerten im Jahr 2016 wird deutlich, dass an der Messstation an der Mülheimer Straße dem Trend entsprechend weiterhin ein Rückgang gegenüber den Vorjahren ermittelt wurde. Die Grenzwerte wurden hier wie im gesamten Ruhrgebiet eingehalten, und die Belastung an der Mülheimer Straße war im regionalen Vergleich relativ niedrig. Wie bereits in den Vorjahren waren auch im Jahr 2016 die meteorologischen Bedingungen sehr günstig, was sich für die Luftqualität positiv bemerkbar machte. Deshalb wurde vom LANUV wie erwähnt trotz der Einhaltung der Grenzwerte keine Entwarnung ausgesprochen.

 

Bei der Entwicklung der NO2-Belastung kam es an der Mülheimer Straße im Jahr 2016 an den beiden Messstellen zu keinem einheitlichen Bild. Während am Passiv-Sammler dem allgemeinen Trend folgend im Vergleich zum Jahr 2015 ein leichter Anstieg um 1 µg/m³ ermittelt wurde, kam es an der kontinuierlichen Messstation zu einer Reduzierung um 5 µg/m³. Auf Rückfrage beim LANUV zu diesem Sachverhalt konnte keine Antwort zum unterschiedlichen Jahresverlauf an den beiden Stationen gegeben werden.

 

Mit 48 µg/m³ wird der Grenzwert von 40 µg/m³ an beiden Stationen weiterhin nicht eingehalten und es besteht für die Mülheimer Straße nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Im Landesvergleich liegen die beiden Stationen in Oberhausen mit vier weiteren Stationen (Dortmund, Gelsenkirchen, Paderborn, Siegen) an der 23. Stelle. Die höchsten Überschreitungen in NRW wurden in Köln (63 µg/m³), Düren (61 µg/m³) und Düsseldorf (58 und 56 µg/m³) gemessen. Die Tatsache, dass die Überschreitungen in ganz NRW ausschließlich an Verkehrsmessstationen auftreten, zeigt, dass insbesondere weitere Maßnahmen im Bereich des Straßenverkehrs notwendig sind.

 

 

Initiativen des Landesumweltministeriums NRW

 

In einer Pressemitteilung vom 19. April 2017 forderte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel schnelle Konsequenzen aus den weiterhin flächendeckend hohen Grenzwertüberschreitungen für den Luftschadstoff NO2 und dem damit verbundenen EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Er kritisiert die Untätigkeit der Bundesregierung, die bis heute keine Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Automobilindustrie und für die Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ambitionierte Minderungsstrategie erkennen lasse. Aus diesem Grund hat das NRW-Umweltministerium zwei Initiativen in das laufende Beteiligungsverfahren der Bundesländer zum EU-Vertragsverletzungsverfahren eingebracht und einen damit verbundenen Forderungskatalog der Bundesregierung zugeleitet.

 

Die erste Initiative beinhaltet die Forderung nach einem nationalen Ausgleichs- und Entschädigungsfonds für Geschädigte des Diesel-Skandals. Zur Vermeidung von Fahrverboten soll ein Fonds in Höhe von 15 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um den Anspruch der Geschädigten auf Nachbesserung (technische Veränderung bei Hard- und Software) oder - falls eine Reduzierung der NO2-Emissionen technisch nicht möglich ist - die Rückgabe des Pkw zum Sachwert zu gewährleisten. Die Finanzmittel für den Fonds sollen von den Herstellern der Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen eingebracht werden. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen nicht mit den Kosten belastet werden.

 

Die zweite Initiative betrifft ein NO2-Sofortminderungsprogramm in Höhe von 5 Mrd. Euro, welches durch den Bund aufgestellt werden soll. Durch sechs Maßnahmen sollen in den nächsten drei Jahren die NO2-Emissionen nachhaltig gesenkt werden:

 

-            Alle ÖPNV-Dieselbusse sollen mit SCR-Katalysatoren nachgerüstet werden (250 Mio. Euro),

-            Förderung für den Kauf und Einbau von Motoren für Schiffe, die die ab dem Jahr 2020 gültigen Emissionswerte für Binnenschifffahrtsmotoren einhalten (200 Mio. Euro),

-            10.000 neue Elektro-/Erdgasbusse für Deutschland (250 Mio. Euro),

-            Durch die Elekrifizierung der Bahnstrecken sollen bis zum Jahr 2030 alle deutschen Bahnstrecken mit Oberleitungen ausgestattet werden. (1,6 Mrd. Euro),

-            30 neue Oberleitungs-Busnetze für ein Hybrid-O-Bussystem. Ausstattung der Kernstrecken mit Oberleitungen zur mobilen Aufladung der Batterien. (600 Mio Euro),

-            100 wirklich fahrradfreundliche Kommunen (2,1 Mrd. Euro).

 

Das Land wird sich durch folgende Maßnahmen einbringen:

 

-            Förderung der Radverkehrsinfrastruktur (100 Mio. Euro jährlich),

-            Fokussierung der Fördermittel für den ÖPNV und elektrische Antriebe,

-            Ausweitung der Modellvorhaben „Emissionsfreie Städte“,

-            Luftreinhaltung als einer der drei NRW-Schwerpunkte in der nächsten EFRE-Förderperiode (ab dem Jahr 2020).

 

Außerdem soll in einem „Bündnis für saubere Luft“ mit Kommunen, kommunalen Nahverkehrsunternehmen und Energieversorgern, dem Handwerk, dem Einzelhandel, den Pflegedienstleistern, den Taxen, der Logistikwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft vereinbart werden, dass künftig jedes neu angeschaffte Auto emissionsfrei ist, dass An- und Ablieferung zunehmend elektrisch läuft, dass das Pendeln stressfrei und gesund mit dem Fahrrad oder ÖPNV geschieht, dass kommunales und betriebliches Mobilitätsmanagement Normalität wird, und dass der ÖPNV elektrisch fährt.

 

Mit diesen Maßnahmen möchte das Umweltministerium verhindern, dass Ballungsräume dazu gezwungen werden Diesel-Fahrverbote zu verhängen und damit Versäumnisse und Fehlentwicklungen auf Seiten der Gesetzgebung und der Automobilindustrie auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher und von Gewerbebetrieben ausgetragen werden.

 

 

Kurzfassung

 

Der Bericht informiert über die Messergebnisse für Feinstaub und Stickstoffdioxid, die vom LANUV an der Messstation Oberhausen-Mülheimer Straße für das Jahr 2016 erfasst wurden. Da der Grenzwert für die Stickstoffdioxid-Belastung an vielen Messstationen nach wie vor nicht eingehalten wird, hat das MKULNV im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Bundesländer zum EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik zwei Initiativen eingebracht. In denen fordert sie vom Bund Maßnahmen, um die Schadstoffbelastung zu senken und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Ballungsräumen von NRW abzuwenden.

 

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Anlagen

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