Beschlussvorlage - B/16/2413-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds im Programmgebiet Innenstadt Sterkrade im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/1159-01 „Festlegung der Konkretisierung des integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade als Handlungsrahmen im Sinne des § 171 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie Entscheidung über die Vergrößerung des Projektgebietes“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

keine[ ]

 

ja [ x ]

 

Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 setzt sich der Verfügungsfonds zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung inkl. Eigenanteil der Kommune und zu 50 % aus Mitteln der privaten Akteure vor Ort zusammen. Es fanden bereits erste Gespräche mit der Sterkrader Interessengemeinschaft e.V., lokalen Unternehmen und weiteren Stadtteilakteuren statt, um den privaten Anteil des Fonds sicherzustellen. Die öffentlichen Mittel werden ausschließlich für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet.

 

Die Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden. Die Stadt Oberhausen hat einen Eigenanteil von 20 % der jährlich zu beantragenden Fördermittel für den Verfügungsfonds in Oberhausen Sterkrade zu tragen. Mit dem Förderantrag für das STEP 2017 wurde ein Zuwendungsvolumen von 30.000 € für das Jahr 2017 beantragt. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf wird in den kommenden Wochen erwartet. Für die folgenden Jahre soll weiterhin ein jährliches Zuwendungsvolumen beantragt werden.

 

 

b) Sonstige

 

keine [ x ]

 

ja [    ]

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 15.09.2014 wurde die Festlegung der Innenstadt von Sterkrade als städtebauliches Programmgebiet „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Sinne des § 171 b (1) Baugesetzbuch und des „Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtteilzentrum Oberhausen Sterkrade“ als Handlungsrahmen und Diskussionsgrundlage beschlossen.

 

Für die Umsetzung und Fortführung des im Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes für das Stadtteilzentrum Oberhausen-Sterkrade wurde als Folgemaßnahme das Citymanagement Sterkrade installiert. Dieses nahm am 01.07.2015 seine Arbeit im Stadtteilbüro Sterkrade auf. Das Citymanagement tritt als Mittlerin zwischen Anwohnenden, Anliegern, Gewerbetreibenden, Politik und Verwaltung auf.

 

Die Richtlinie der Stadt Oberhausen zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds im Programmgebiet Innenstadt Sterkrade wurde bereits dem im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes eingerichteten Beirat Sterkrade vorgelegt und von diesem ohne Änderungsvorschläge zur Kenntnis genommen. Der Beirat Sterkrade entscheidet künftig anhand der Richtlinie über die Bewilligung der Finanzmittel aus dem Verfügungsfonds und stellt damit das notwendige Vergabegremium dar. Bei den Sitzungen wird über die Mittelvergabe in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.

 

Ziele

 

Auf der Grundlage der Förderziffer 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW beabsichtigt die Stadt Oberhausen mit Unterstützung des Citymanagements Sterkrade innerhalb des Stadterneuerungsgebietes Oberhausen Sterkrade einen Verfügungsfonds zur Aufwertung und Attraktivierung der Sterkrader Innenstadt einzurichten. Die Stadt Oberhausen verfolgt dabei im Wesentlichen die folgenden Ziele:

 

  • Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel
  • Belebung und Stärkung der Innenstadt
  • Belebung des Einzelhandels und Stärkung der lokalen Ökonomie
  • Qualitätssicherung und Aufwertung von Wohn- und Arbeitsumfeld
  • Schaffung von Identität und Imagebildung
  • Stärkung der Stadtteilkultur
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Mitmachaktionen/Festivitäten in der Innenstadt von Sterkrade

 

Projekte, die im Rahmen des Verfügungsfonds umgesetzt werden, zielen im Wesentlichen darauf ab, die weiteren Projekte des Integrierten Handlungskonzeptes Sterkrade sinnvoll zu ergänzen und in besonderem Maße die Mitwirkung der Stadtteilakteure sowie der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstützen.

 

 

 

Umsetzung

 

Über die Vergabe der Mittel des Verfügungsfonds entscheidet der Beirat Sterkrade auf der Grundlage der zu beschließenden Richtlinie. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung der Stadt Oberhausen die in der Anlage zur Beschlussfassung beigefügte Richtlinie erarbeitet. Die Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Oberhausen in Kraft. Vor einem ersten Mittelabruf ist die Richtlinie der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen.

 

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