Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/2589-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, unter Einbindung der AG § 78 SGB VIII den entsprechenden Bedarf der Eltern nach Randzeitenbetreuung abzurufen und ein umsetzbares Konzept vorzubereiten, damit zunächst modellhaft für eine Einrichtung – vorzugweise ein Familienzentrum – je Stadtteil, aber mindestens für Sterkrade passgenaue Angebote entwickelt werden können.

Das Konzept sieht vor, dass sich mittelfristig die bedarfsgerechten Betreuungszeiträume innerhalb der gebuchten Zeitkontingente (nach KiBiz) nach vorne bzw. nach hinten verschieben, sodass Gruppen mit Randzeitenbetreuung früher, wie um 6 Uhr öffnen bzw. später, wie um 19 Uhr schließen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Ein Ergebnis der o. g. Elternbefragung zur Ausweitung von Betreuungszeiten im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zeigt, dass 291 Familien der Befragten angaben, eine Randzeitenbetreuung vor 7 Uhr und/oder nach 17 Uhr zu benötigen.

Eltern, die eine Randzeitenbetreuung anmelden, erklären sich dazu bereit, ihren Bedarf zu belegen. Ferner soll eine Taubenschlagpädagogik vermieden werden, sodass die Betreuungszeiten je Kind nicht variabel sind.

Die Ergebnisse sprechen für sich, sodass ein Bedarf klar angezeigt ist und nun ermittelt werden soll, in welcher Einrichtung ein vermehrter Bedarf besteht, um darin modellhaft die Randzeitenbetreuung für das Kindergarten Jahr 2017/18 pro Stadtteil in einer Kindertageseinrichtung zu implementieren.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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