Berichtsvorlage - M/16/2524-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die nachfolgenden Ausführungen behandeln den Vollzug der Baumschutzsatzung. Die Ausführungen sind auf das gesamte Stadtgebiet bezogen.

 

 

Bezirksübergreifende Betrachtungen

 

Im Aufgabengebiet Baumschutz führten die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches im Jahr 2016 eine qualifizierte Bürger­beratung zum Thema ”Baumschutz” durch. In etwa 2.300 Telefonaten wurden diesbe­züglich Auskünfte, Hilfestellungen und Anregungen gegeben, die nicht zuletzt dem Ziel dienten, einen vorhandenen Baumstandort zu erhalten.

 

Nach Beratungsleistung wurden noch insgesamt 526 Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Fällung bzw. zum Rückschnitt gestellt. Davon wurden insgesamt 459 Genehmigungen erteilt, also 87 % aller Anträge. Von den Genehmigungen betroffen waren bei den Anträgen auf Fällung 964 Bäume und bei den Anträgen auf Rückschnitt 91 Bäume.

 

Die häufigsten Gründe für die Beantragung einer Fällgenehmigung waren:

Krankheit oder Schädigung des Baumes bzw. Gefahr für Leib und Leben / Sachen (ca. 51 %)

Bauvorhaben (ca. 37 %)

 

Die in 2016 eingegangenen Fällanträge betrafen zu ca. 34 % Harthölzer und zu ca. 66 % Weichhölzer. Etwa 27 % der Bäume, für die eine Fäll­genehmigung beantragt wurde, waren Nadelhölzer, etwa 73 % Laubgehölze.

 

 

Wegen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

 

 

Im Nachfolgenden sind die Zahlen bezogen auf die einzelnen Bezirke Osterfeld, Alt-Oberhausen und Sterkrade tabellarisch zusammengefasst.

 


 

Osterfeld

Alt-Oberhausen

Sterkrade

Gesamt

Anzahl der zur Fällung beantragten Bäume

 

205

363

570

1.138

davon wurden genehmigt

 

160

324

480

964

in %

78,1

89,3

84,2

84,7

 

 

 

 

 

Anzahl der zum Rückschnitt beantragten Bäume

 

23

31

37

91

davon wurden genehmigt

 

21

19

31

71

in %

91,3

61,3

83,8

78,0

 

 

 

 

 

Gesamtanzahl der eingegangen Anträge (Fällung und Rückschnitt)

91

181

254

526

 

 

 

 

 

Ausgleichszahlung*

9.200,00 €

14.490,00 €

23.460,00 €

47.150,00 €

 

 

 

 

 

geforderte Ersatzpflanzungen

209

372

629

1.210

 

 

 

 

* Die Summe der Ausgleichszahlungen zum Stand der Vorlagenerstellung

 

 

 

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