Beschlussvorlage - B/16/2545-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklungvon Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren zum Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Meta Lengsfeld
- Verantwortung:
- Dez 3 Frau Münich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
10.05.2017
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindertageseinrichtungsjahr 2017/ 2018 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) – wird folgende Oberhausener Kindertageseinrichtung benannt:
Ev. Kindertageseinrichtung „Karibu Sana“,
Stubbenbaum 6,
- Sozialraum 73 Alstaden-Lirich -
Im Produkt 060101 – Kinderbetreuung - Auftrag 310006010103 „Familienzentren“ sind für die Sachkonten 414101 „Zuwendungen vom Land-Familienzentren“ sowie 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche- Familienzentren“ im Haushaltsplan 2017 Mittel von 13.000,- Euro veranschlagt. Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 21 Abs. 5 und 6 Kinderbildungsgesetz NRW.
Sachverhalt
Begründung
Seit dem Kindergartenjahr 2006/07 werden Kindertageseinrichtungen (KTE) mittels eines Zertifizierungsverfahrens auf den Weg gebracht, sich zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Ziel dabei ist es, neben den drei Säulen Bildung, Erziehung und Betreuung in KTE kinder- und familienunterstützende Angebote zu bündeln und niederschwellig in der Institution anzubieten, zu der Familien in der Regel den frühesten Kontakt haben. Über die konzeptionelle Grundausrichtung von Familienzentren hat die Verwaltung bereits ausführlich in mehreren Sitzungen des Jugendhilfeausschusses berichtet.
Mit Rundschreiben vom 4. Januar 2017 teilte das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW mit, dass zu den bestehenden 27 Familienzentren in Oberhausen für das Kindergartenjahr 2017/18 ein weiterer Standort ausgewählt werden kann. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf örtlicher Ebene durch eine entsprechende Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses. Das Land erwartet eine Mitteilung über die örtliche Entscheidung bis zum 15.06.2017.
Seit 2012 fordert das Land von den Kommunen einen Ausbau unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe. Sozialräume, in denen die Kinder ein höheres Armutsrisiko tragen bzw. einen stärkeren Bedarf zur Bildungsförderung aufweisen, sollen gezielt in den Focus genommen werden. Die Berücksichtigung sozialräumlicher Erfordernisse war in Oberhausen war bereits vor 2012 wesentliches Entscheidungskriterium für die Standortfestlegung von Familienzentren, so dass die Fachverwaltung sich in ihrem bisherigen Handeln durch das Land bestätigt sieht.
Nach Überprüfung der aktuellen Datenlage durch den Bereich 3-1/ Kinder, Jugend, Bildung (Besondere Lebenssituation - wie Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, Kinderreiche Familien, Kinder von Alleinerziehenden, Wirtschaftliche Lebenssituation sowie Daten zur Gesundheit – im Verhältnis zur Anzahl der FZ) besteht aktuell in den Sozialräumen Oberhausen-Ost (SR 72) sowie Alstaden/ Lirich (SR 73) ein Ausbaubedarf an Familienzentren.
Die Verwaltung schlägt vor, nach einstimmiger Beratung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII vom 16. Februar 2017,
die Ev Kindertageseinrichtung „Karibu Sana“, Stubbenbaum 6,
- im Sozialraum Alstaden-Lirich -
mit der Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindertageseinrichtungsjahr 2017/18 zu betrauen.
Von dem o. g. Familienzentrum wird seitens des Landes NRW erwartet, sich innerhalb des kommenden Kindergartenjahres - orientiert an dem vorgegebenen Gütesiegelkatalog - zu zertifizieren.
Die Landesförderung für das Familienzentrum beträgt 13.000 Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
37,5 kB
|
