Beschlussvorlage - B/16/2536-01
Grunddaten
- Betreff:
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Neueinrichtung von 1,0 Stellen im Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung (Fachbereich 3-1-50/Jugend-förderung, Jugendgerichtshilfe)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Marion Riesener
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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10.05.2017
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.05.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von einer Planstelle innerhalb des Fachbereiches 3‑1‑50/Jugendförderung, hier: Jugendgerichtshilfe (S 12 TVöD SuE) zur unmittelbaren Entlastung und zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung der derzeit durch den Caritasverband nicht mehr bewirtschafteten Planstelle.
Sachverhalt
Begründung
Seit vielen Jahren wird die Jugendgerichtshilfe (JGH) in Oberhausen durch die Stadt Oberhausen in Kooperation mit dem Caritasverband Oberhausen e.V. und dem Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenkreises Oberhausen e. V. wahrgenommen.
Die Beteiligung der beiden Träger an der Erledigung der „anderen Aufgabe“ Jugendgerichtshilfe wird über öffentlich-rechtliche Verträge sichergestellt, die ursprünglich zum 31.12.2016 endeten. Mit beiden Trägern wurde zunächst eine bis zum 31.12.2017 laufende Verlängerungsvereinbarung abgeschlossen. Derzeit erfolgt eine rechtliche Prüfung inwieweit ein ausschreibungspflichtiges Verfahren eröffnet werden muss.
Beide Träger erhalten zur Sicherstellung der Aufgaben eine Förderung für jeweils 2 Planstellen, so dass hier ein Stellenvolumen von 4 VZÄ durch die Träger eingebracht wird.
Im Vorgriff auf die noch ausstehende Entscheidung über eine Ausschreibung hat der Caritasverband, bislang nominell mit zwei Vollzeitstellen in der JGH vertreten, angekündigt, sich an einer potentiellen Ausschreibung nicht zu beteiligen.
Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen gelingt es dem Caritasverband bereits seit dem 15.10.2016 (1/2 Planstelle) bzw. 31.01.2017 (1/2 Planstelle) nicht mehr, das über den öffentlich-rechtlichen Vertrag zugesicherte Personal im Umfang von zwei Vollzeitstellen auch tatsächlich bereitzustellen.
Hierdurch verringert sich dementsprechend der städtische Zuschuss an den Caritasverband für 2016 (anteilig) und 2017.
Zur unmittelbaren Entlastung und zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung der derzeit durch den Caritasverband nicht mehr bewirtschafteten Planstelle ist diese Aufgabe zukünftig von der Stadt Oberhausen wahrzunehmen.
