Beschlussvorlage - B/16/2489-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt die folgenden Dringlichkeitsentscheidungen vom 16.02.2017 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von städtischen Bäumen:

 

 

Dringlichkeitsentscheidungen

Weil es sich um Angelegenheiten äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidungen:

 

1. Genehmigung zur Fällung einer städtischen Platane auf dem Gelände der ehemaligen Knappenschule, Gemarkung Oberhausen, Flur 23, Flurstück 479

 Errichtung der entwässerungs- und verkehrstechnischen Erschließung des ehemaligen Schulgeländes

 

2. Genehmigung zur Fällung von zwei städtischen Ulmen vor dem Grundstück Brammenring, Gemarkung Oberhausen, Flur 3, Flurstück 99

 Errichtung des Möbelmarktes POCO mit zwei Zuwegungen zum Parkplatz

 

3. Genehmigung zur Fällung von elf städtischen Bäumen auf dem Grundstück Mellinghofer Str. 114, Gemarkung Oberhausen, Flur 25, Flurstück 416

 Umbau des vorhandenen Spielfeldes mit Tennenbelag in ein Kunststoffrasenspielfeld

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Gelände der ehemaligen Knappenschule, Gemarkung Oberhausen, Flur 23, Flurstück 479

 

Die WBO GmbH hat für das Grundstück Uhlandstraße 35, Gemarkung Oberhausen, Flur 23, Flurstücke 479 einen Antrag auf Fällung gestellt. Das Projekt wurde gegen Ende 2016 in das Kanalbauprogramm 2017 aufgenommen. Aufgrund der anstehenden Baumaßnahme der entwässerungs- und verkehrstechnischen Erschließung Peter-Lustig-Straße auf dem ehemaligen Schulgelände der Knappenschule und der dafür herzustellenden Baustraße muss die in Rede stehende Platane gefällt werden.

 

Es ist geplant, dass die für das Bauvorhaben erforderlichen Baueinrichtungsarbeiten ab Mai 2017 durchgeführt werden. Hierzu ist die vorherige Fällung der vorgenannten Platane dringend notwendig.

 

Durch die Bestimmungen des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von städtischen Bäumen grundsätzlich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres (Vogelschutzzeit) verboten.

 

Die zeitnahe entwässerungs- und verkehrstechnische Erschließung des Geländes der ehemaligen Knappenschule liegt im öffentlichen Interesse. Eine Fällung nach der Vogelschutzzeit (ab Oktober 2017) würde diese zeitnahe Umsetzung enorm verzögern und stünde somit in keinem Verhältnis zu dem vorgenannten öffentlichen Interesse.

 

Als weitere Auflage für die Fällung der oben genannten Bäume werden Ersatzpflanzungen auferlegt.

 

Im beschriebenen Fall ist Dringlichkeit geboten, um die Baumaßnahme nicht zu verzögern und um die Fällung vor Bildung von Brut- und Niststätten durchführen zu können. Brut- und Niststätten sind bei derzeitigen Witterungsverhältnissen nicht zu erwarten.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wird daher gebeten, die Fällung der Platane auf dem Gelände der ehemaligen Knappenschule zu beschließen.

 

 

Genehmigung zur Fällung von zwei städtischen Ulmen vor dem Grundstück Brammenring, Gemarkung Oberhausen, Flur 3, Flurstück 99

 

Dem geplanten Bauvorhaben wurde im Rahmen der Baugenehmigung Nr. 03956-16-16 zugestimmt.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung des Möbelmarktes POCCO mit Lager am Brammenring. Im ursprünglichen Planentwurf waren zwei Grundstücksüberfahrten mit einer Breite von jeweils 13,5 m vorgesehen. Dabei hätten möglicherweise fünf vorhandene Straßenbäume (Ulmen) gefällt werden müssen. Durch eine nachträgliche Veränderung der Planung auf 7 m Breite pro Überfahrt konnte  die Anzahl der zu fällenden Straßenbäume auf zwei reduziert werden.

 

Eine weiterreichende Reduzierung z. B. auf eine Überfahrt ist nicht möglich, da es sich um Zuwegungen auf den Parkplatz handelt, die sowohl den PKW-Verkehr der Kunden als auch den Lieferverkehr der LKW aufnehmen müssen. Bei der Beschränkung auf eine einzige Ausfahrt, wäre das Abfließen von Fahrzeugen von der Parkplatzfläche mit zu vielen Beeinträchtigungen der Verkehrsbewegungen auf der Parkplatzfläche verbunden.

 

 

 

 

Genehmigung zur Fällung von elf städtischen Bäumen auf dem Grundstück Mellinghofer
Str. 114, Gemarkung Oberhausen, Flur 25, Flurstück 416

 

Die OGM GmbH hat für die Sportanlage Mellinghofer, Grundstück Mellinghofer Str. 114, Gemarkung Oberhausen, Flur 25, Flurstücke 416 einen Antrag auf Fällung von städtischen Bäumen gestellt.

 

Die Bäume sollen auf Grund einer Umbaumaßnahme des vorhandenen Spielfeldes mit Tennenbelag in ein Kunststoffrasenspielfeld gefällt werden. Der geplanten Baumaßnahme liegt ein Beschluss des Rates der Stadt Oberhausen vom 21.11.2016 zu Grunde. Die Sportmaßnahme ist Bestandteil der Umsetzung des kommunalen Investitionsförderungsgesetz des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalens.

 

Eine Baugenehmigung sowie ein Bauzeitenplan liegen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vor. Der Leiter des Bereiches 2-5/Sport teilte mit, dass die Arbeiten im Sommer 2017 aufgenommen werden und bis Ende des Herbstes 2017 abgeschlossen sein sollen.

 

Der Umbau ist erforderlich da angedacht ist, den Sportplatz an der Knappenstraße aufzugeben. Der dort ansässige Verein muss auf den Sportplatz Mellinghofer Straße umgesiedelt werden. Da nun zwei Vereine die Anlage nutzen ist die Umwandlung in einen Kunststoffrasenplatz notwendig. Dieser hat höhere Nutzungszeiten und ist ganzjährig bespielbar.

 

Bei den zur Fällung vorgesehenen Bäumen handelt es sich um insgesamt elf städtische Bäume. Es sollen drei Platanen im Bereich der vorhandenen Stufenanlage zu dem Kleinspielfeld entfernt werden. Durch Fällung der Platanen kann eine barrierefreie Rampe hergestellt werden, welche Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allen Bereichen der Sportanlage ermöglichen würde.

 

Weiterhin wird eine Roteiche zur Fällung beantragt. Diese steht im Bereich einer Einfriedungsmauer und hebt mit ihren Wurzeln deren Fundamente an. Dieses führt zur Schäden und einer Unfallgefahr.

 

Drei Pappeln im Bereich der südlich gelegenen Ballspielfläche sind als abgängig einzustufen. Sie weisen bereits jetzt schon Stammmorschungen auf und stellen durch eine nicht mehr in vollem Umfang gegebene Standsicherheit eine Unfallgefahr dar. Darüber hinaus wachsen die Wurzeln in die Drainstränge der Sportanlagen und zerstören diese. Eine der Pappeln steht ebenfalls wie die Roteiche nahe an der Einfriedungsmauer und hebt dessen Fundamente an. Hier besteht ebenfalls Einsturzgefahr.

 

Südlich von dem geplanten Kunststoffrasenspielfeld befinden sich derzeit eine Birke, eine Hainbuche, ein Bergahorn und ein Feldahorn. Diese Bäume werden zur Fällung beantragt, da sie in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten Kunststoffrasenspielfeld stehen. Herabfallendes Laub im Herbst/Winter stellt zum einen eine Rutschgefahr auf den Sportflächen dar. Weiterhin wird deren kleinblättriges Laub nicht durch die Pflegemaschinen aufgenommen, ohne das eingebrachte Granulat im Kunststoffrasen heraus zu kehren. Dieses führt zum vorzeitigen Verschleiß der Fasern des Kunststoffrasens.

 

 

In den beschriebenen Fällen ist Dringlichkeit geboten, um die Baumaßnahmen nicht zu verzögern und um die Fällung vor Bildung von Brut- und Niststätten durchführen zu können. Brut- und Niststätten sind bei derzeitigen Witterungsverhältnissen nicht zu erwarten.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen wird daher gebeten, die Fällung der Bäume für die oben genannten Grundstücke zu beschließen.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...