Berichtsvorlage - M/16/2497-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Am 01.01.2016 ist das Projekt “Soziale Eingliederung und Beratung von neuzugewanderten EU-Bürgern in Oberhausen“ (SEBEO) gestartet. Das Projekt wird aus Mitteln des “Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) gefördert. Die Projektlaufzeit endet am 31.12.2018.

 

Der EHAP hat die Funktion, Formen von Armut und deren Auswirkungen im Zusammenwirken mit Maßnahmen der EU-Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF) usw.) sozialpolitisch zu bekämpfen. Die übergeordnete Zielsetzung des EHAP ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Inklusion sowie die Verringerung der Anzahl der armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen gemäß der “Strategie Europa 2020“ (Verordnung (EU) Nr. 223/2014). Das Operationelle Programm (OP) der Bundesrepublik Deutschland für den EHAP ergänzt die Maßnahmen zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie in Deutschland, indem es die soziale Inklusion von besonders benachteiligten EU-Zugewanderten und ihren Kindern (Förderschwerpunkt 1) sowie wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen (Förderschwerpunkt 2) unterstützt, die über keinen bzw. nur unzureichenden Zugang zu den Unterstützungsleistungen des regulären Leistungssystems verfügen. Der EHAP erfüllt hierbei eine “Brückenfunktion“ zwischen den Zielgruppen und den bestehenden Angeboten des Regelsystems.

 

Im Einklang mit den Vorgaben der gemeinsamen Förderrichtlinie des BMAS und BMFSFJ vom 13.07.2015 zielt das SEBEO-Projekt nicht darauf ab, “zusätzliche“ unmittelbare Unterstützungsangebote für besonders benachteiligte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Projektzielgruppe 1) bzw. deren Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren (Projektzielgruppe 2) aufzubauen. Vielmehr werden in Form von niedrigschwelligen Arbeitsansätzen  Aktivitäten (Ansprache, Beratung und Information) durchgeführt, die die bestehenden Strukturen flankieren und in ihrer Wirkung verstärken sollen. Hierfür stehen im Projektlaufzeitraum vier Personalstellen (sozialpädagogische Fachkräfte) zur Verfügung, die – auch über aufsuchende Arbeitsansätze – von unterschiedlichen Standorten aus die Projektarbeit realisieren. Hierbei steht die Schaffung von Zugängen zu den Angeboten und Leistungen des Regelsystems im Mittelpunkt.  Das Projektgebiet ist das gesamte Stadtgebiet.  

 

Eine direkte Heranführung der Projektzielgruppe 1 an den Arbeitsmarkt ist aufgrund der verbindlichen Vorgaben der Förderrichtlinie im Rahmen der Projektarbeit nicht vorgesehen. Die Schaffung von Zugängen z.B. zu arbeitsmarktbezogenen ESF-Maßnahmen ist allerdings möglich und wird im Rahmen der Umsetzung des SEBEO-Projektes auch angestrebt.

 

Entwickelt und beantragt wurde das Projekt im Rahmen eines Kooperationsverbundes, bestehend aus dem Caritasverband Oberhausen e.V., dem DRK-Kreisverband Oberhausen e.V., der Katholischen Jugendwerk Oberhausen gGmbH (die kurbel), dem Kommunalen Integrationszentrum (Bereich 2-6) und dem Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation Oberhausen e.V. (ZAQ.). Zuwendungsempfänger und (Haupt-)Projektträger ist die “kurbel“. Von dort aus erfolgt u.a. auch die Weiterleitung anteiliger Mittel an die weiteren freien Träger (Weiterleitungsempfänger) des Projektverbundes. Der konkrete Kooperationsbeitrag des Kommunalen Integrationszentrums (KI) umfasst gemäß der Kooperationserklärung insbesondere Koordinationsleistungen

  • auf der Ebene des Gesamtprojektes und
  • im Kontext der Kooperationsbeziehungen zu weiteren relevanten kommunalen Einrichtungen und Diensten.

 

Die teilprojektübergreifende Koordination auf der Ebene des Gesamtprojektes erfolgt über den Facharbeitskreis “Integration“. In diesem Gremium arbeiten die o.g. Mitglieder des Kooperationsverbundes bereits seit mehreren Jahren mit weiteren Diensten, Einrichtungen und Trägern der Integrationsarbeit erfolgreich zusammen. Die Leitung und Geschäftsführung des Arbeitskreises liegt beim KI der Stadt Oberhausen.  

 

Am 15.06.2016 wurde von Seiten des Projektträgers bereits mündlich im Sozialausschuss über die Phase des Projektstarts und erste Praxiserfahrungen berichtet. Der als Anlage beigefügte Zwischenbericht des Projektträgers vermittelt einen Überblick über die Projektarbeit im Jahr 2016.

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Anlagen

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