Beschlussvorlage - B/16/2486-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen genehmigt den Stellenplan der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Oberhausen für das Haushaltsjahr 2018 im Umfang von insgesamt 350,0 Beschäftigungsmöglichkeiten.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens für das Folgejahr erfolgt auch die Personalbedarfsplanung der Jobcenter. Diese erfolgt dezentral im jeweiligen Jobcenter und orientiert sich an den, teilweise gesetzlichen, Betreuungsschlüsseln, dem verfügbaren Budget, regionalen Gegebenheiten, Rahmenbedingungen und vor Ort vereinbarten Schwerpunkten sowie dem künftigen, prognostizierten Kundenpotenzial. Die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (gE) Jobcenter Oberhausen hat den Beschluss zum Stellenplan 2018 auf Grundlage dieser Parameter und durch Vergleiche mit anderen Jobcentern und auf Grundlage von Positionspapieren aller Jobcenter gewertet und entschieden.

Eine angemessene Personaldimensionierung, unter anderem auf Basis der Betreuungsschlüssel, ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der operativen Ziele. Die Betreuungsschlüssel bilden neben dem Budget den politisch gesetzten Rahmen und geben eine Orientierung für Personalisierungen.

Die Trägerversammlung der gE Jobcenter Oberhausen beschloss gemäß § 44c Abs. 2 Ziff. 8 SGB II den nachfolgenden Stellenplan der gE Jobcenter Oberhausen für das Haushaltsjahr 2018 im Umfang von 350,0 Stellen, unter der Voraussetzung, dass die Stellen durch den Bundeshaushalt und den Rat der Stadt Oberhausen genehmigt werden.

Innerhalb dieses Stellenumfangs wurde die zusätzliche Einrichtung der nachfolgend aufgeführten Stellen beschlossen:

  • 4,0 Stellen im Bereich Poststelle

Postbearbeiter/in

Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 4

Innerhalb dieses Stellenumfangs wurde die zusätzliche Einrichtung der nachfolgend aufgeführten Ermächtigung beschlossen:

•0,5 Ermächtigung Bürokraft für die Personalrat

Assistent/in für Gremien

Entgeltgruppe 6

 

 

Diese Stellen werden durch den Träger BA zur Verfügung gestellt. Der kommunale Personalhaushalt wird somit nicht belastet.

Finanziert wird das gesamte Personal aus dem Verwaltungsbudget des Jobcenter Oberhausen. Das Verwaltungsbudget trägt zu 84,8% der Bund und zu 15,2% die Kommune im Rahmen des kommunalen Finanzierungsanteils.


Erläuterungen zu den einzurichtenden Stellen:

 

Poststelle

Mit dem Genehmigungsschreiben vom 20.01.2016 hat das BMAS die Entscheidung getroffen, die eAkte SGB II als Verfahren nach § 50 Abs. 3 SGB II in allen gemeinsamen Einrichtungen einzuführen. 

Zum 02.07.2017 wird die eAkte im Jobcenter Oberhausen eingeführt. Mit der Einführung der eAkte sind Veränderungen in verschiedenen Organisationsbereichen sowie in den Arbeitsabläufen verbunden. Dies betrifft insbesondere auch den Umgang mit der Post und die Postverteilung. Um die Post in der eAkte zur Verfügung stellen zu können, wird diese in einem Scanzentrum digitalisiert.

Die Tagespost sowie Post aus Hausbriefkaten, sonstiger Zustellung (Kurierdienste, privat Postdienstleister usw.) ist weiterhin zu bearbeiten. Die Tagespost, Sachbearbeitungsdokumente und Ablageaufträge müssen in speziell vorgesehene Mappen und Transportboxen verpackt und zur Abholung für den Scandienstleister bereitgestellt werden.

Diese Tätigkeiten sollen in einer eigenen Poststelle (Standort Mülheimer Str.) des Jobcenter Oberhausen von Postbearbeiterinnen/-bearbeitern übernommen werden. Im Einzelnen gehören dazu folgende Tätigkeiten:

-          Sortierung der Eingangspost und Aufbereitung der Tagespost

-          Verpackung des Scangutes

-          Zurücksenden von Originalunterlagen, die nicht zur Akte genommen werden dürfen

-          ggfs. dezentrales scannen im Einzelfall.

-          Postverteilung

Da für diese zusätzlichen Tätigkeiten keine Personalreserven bestehen, ist die Einrichtung von 4,0 Planstellen „Postbearbeiter/in“ (Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 4) erforderlich.

Die in diesem Bereich eingekauften Dienstleistungen werden entsprechend auslaufen.

 

Bürokraft für den Personalrat

Der Personalrat des Jobcenter Oberhausen hat gem. § 44 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) eine Bürokraft im Umfang von 20,0 Stunden wöchentlich beantragt. Diese Bürokraft ist dem Personalrat zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund ist die Einrichtung einer Ermächtigung 0,5 „Assistent/in für Gremien“ (Entgeltgruppe 6) erforderlich.

 

ESF-Bundesprogramm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit (Betriebsakquise)

Das auf zwei Jahre befristete ESF-Bundesprogramm zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit endet im Mai 2017. Die 1,5 Stellen, welche durch das Bundesverwaltungsamt refinanziert wurden, fallen demzufolge weg.

 


Soll-Personalkapazitätsplan 2018

Die Soll-Personalkapazitätsplan der gE Jobcenter Oberhausen für das Haushaltsjahr 2018 umfasst  350,0  Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich wie folgt aufteilen.

Stellenart:                       Stellenumfang:

BA Stellen für Plankräfte228,5    

BA Befristungsmöglichkeiten19,5

BA Ermächtigungen 3,5

Betreuung Flüchtlinge3,0     

Bürokraft für den Personalrat0,5     

Kommune Stellen für Plankräfte71,0  

Kommune Bildungs- und Teilhabepaket6,0    

Amtshilfe (Post, Postbank, Bahn, Vivento)21,5  

350,0 Beschäftigungsmöglichkeiten

 

Vergleich Personalhaushalt 2017 und 2018

Bereich

 

 

2017

 

2018

 

Differenz

 

Sonstiges administratives Personal

 

 

 

 

 

 

Bürokraft für den Personalrat

 

0,0

Stellen

0,5

Stellen

+0,5

Stellen

weiteres Personal

 

 

 

 

 

 

 

ESF Programm / Betriebsakquise

1,5

Stellen

0,0

Stellen

-1,5

Stellen

Poststelle

 

 

0,0

Stellen

4,0

Stellen

+4,0

Stellen

Gesamtdifferenz Personalhaushalt 2017 zu 2018 

 

 

+3,0

Stellen

 

 

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