Beschlussvorlage - B/16/2473-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung überplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 im Produktbereich 09 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation - wie folgt zu:

 

Auftrag:540009020171

Bezeichnung:Aktives Ortsteilzentrum Sterkrade

Sachkonto:531 800

Bezeichnung:Aufwendungen für Zuschüsse an andere Bereiche

Höhe:106.000,00 EUR

 

Deckungsvorschlag:

 

80 % der Kosten (84.800,00 EUR) sind durch Fördermittel des Landes im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme „Aktives Ortsteilzentrum Sterkrade“ gedeckt. Die Deckung der restlichen 20 % in Höhe des städtischen Eigenanteils (21.200,00 EUR) erfolgt durch eine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Bezug

 

Integiertes Handlungskonzept für Sterkrade (Drucksache B 16/1159-01)

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2015 die Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade beschlossen (Drucksache B/16/1159-01).

 

Inhalt des Integrierten Handlungskonzeptes sind u. a. die Teilmaßnahmen

 

a)A 2 „Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit“

b)B 1 „Hof- und Fassadenprogramm (Gestaltungshandbuch)“

c)B 4 „Profilierung und Imagebildung, Marketingkonzept und Umsetzung“

 

Zu a) A 2 „Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit“

 

Diese Maßnahme wurde im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms 2016 (STEP 2016) zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet und mit Zuwendungsbescheid Nr. 04/052/16 vom 29.08.2016 auch bewilligt.

 

Mit der Umsetzung der Teilmaßnahme A 2 wurde ein externes Büros in 2016 beauftragt. Damit die vertraglich vereinbarten Arbeiten zum Abschluss gebracht werden können, besteht im laufenden Jahr noch ein Finanzbedarf von 46.000,00 EUR.

 

Zu b) B 1 „Hof- und Fassadenprogramm (Gestaltungshandbuch)“

 

Eine Arbeitsgrundlage für die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms soll ein sog. Gestaltungshandbuch sein. Mit diesem sollen vorbereitend die architektonischen Besonderheiten des Projektgebietes Sterkrade herausgearbeitet werden. Das Gestaltungshandbuch soll mit Beispielen anregen, motivieren und informieren. Insgesamt soll den Eigentümern dargelegt werden, dass sich eine Investition in den Standort Sterkrade lohnt. Die Erstellung eines Gestaltungshandbuches soll an ein externes Büro vergeben werden.

 

Diese Maßnahme wurde bereits im Rahmen des STEP 2014 zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet und bewilligt. Für die Umsetzung der Teilmaßnahme ist ein Betrag von 30.000,00 EUR vorgesehen.

 

Zu c) B 4 „Profilierung und Imagebildung, Marketingkonzept und Umsetzung“

 

Das Image- und Marketingkonzept soll zentrale Inhalte und Gestaltungsvorgaben für die Vermarktung des Standortes Sterkrade enthalten. Ziele die mit dem Image- und Marketingkonzept erreicht werden sollen sind u. a. die Unterstützung der Außendarstellung des Erneuerungsprozesses in der Innenstadt, Bewusstseinsschärfung des Standortes nach innen und außen und insbesondere die Profilschärfung des Standortes.

 

Für die Umsetzung der Teilmaßnahme wurden die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt 2016 zwar veranschlagt, aufgrund personeller Engpässe und anderer vorrangiger Arbeiten war eine Bearbeitung dieser Teilmaßnahme nicht möglich. Mit der Umsetzung der Maßnahme soll ein externes Büro beauftragt werden, hierzu ist kurzfristig eine Ausschreibung bzw. Vergabe sowie ein Finanzbudget erforderlich.

 

Diese Teilmaßnahme wurde zum STEP 2015 angemeldet und mit Bescheid vom 23.10.2015 auch bewilligt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 30.000,00 EUR.

 

 

Für die dargestellten Teilmaßnahmen ergibt sich für das Jahr 2017 somit folgender überplanmäßiger Finanzbedarf:

 

a)A 2 „Konzept zur Stärkung der Nahmobilität und Barrierefreiheit“                46.000,00 EUR

b)B 1 „Hof- und Fassadenprogramm (Gestaltungshandbuch)“                30.000,00 EUR

c)B 4 „Profilierung und Imagebildung, Marketingkonzept und Umsetzung“                30.000,00 EUR

Gesamt              106.000,00 EUR

 

Um den Umsetzungsprozess des Integrierten Handlungskonzeptes für das Projektgebiet Sterkrade nicht weiter zu verzögern, ist eine Entscheidung hinsichtlich der benötigten Finanzmittel für die aufgeführten Teilmaßnahmen erforderlich. Vor dem Hintergrund anstehender Vergabeverfahren bzw. Auftragsvergaben ist die Einstellung der Haushaltsmittel für die Planungs- und Durchführungssicherheit unabdingbar. Sollten die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Umsetzung der dargestellten Teilmaßnahmen in 2017 nicht möglich.

 

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