Beschlussvorlage - B/16/2472-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung außerplanmäßiger Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 im Produktbereich 09 - Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation - wie folgt zu:

 

Auftrag:540009020171

Bezeichnung:Aktives Ortsteilzentrum Sterkrade

Sachkonto:543 132

Bezeichnung:Sonstige Geschäftsaufwendungen

Höhe:264.500,00 EUR

 

Deckungsvorschlag:

 

80 % der Kosten (211.600,00 EUR) sind durch Fördermittel des Landes im Rahmen der Städtebauförderungsmaßnahme „Aktives Ortsteilzentrum Sterkrade“ gedeckt. Die Deckung der restlichen 20 % in Höhe des städtischen Eigenanteils (52.900,00 EUR) erfolgt durch eine Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Integriertes Handlungskonzept für Sterkrade (Drucksache B/16/1159-01)

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.11.2015 die Konkretisierung des Integrierten Handlungskonzeptes für Sterkrade beschlossen (Drucksache B/16/1159-01).

 

Inhalt des Integrierten Handlungskonzeptes sind u. a. die Teilmaßnahmen

 

a)A 1 „Städtebauliches Gutachterverfahren für den öffentlichen Raum“

b)C 3 „Umbau des MAN-Gästehauses (Moderationsprozess)“

c)D 2 „Stadtteilarchitekt“

 

Zu a) A 1 „Städtebauliches Gutachterverfahren für den öffentlichen Raum“

 

Diese Maßnahme wurde im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms 2016 (STEP 2016) zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet und mit Zuwendungsbescheid Nr. 04/052/16 vom 29.08.2016 auch bewilligt. Für die Umsetzung der Teilmaßnahme sind folgende Einzelbausteine erforderlich:

 

Beteiligungskonzept                34.500,00 EUR

Verfahrensmanagement                50.000,00 EUR

Gestaltungswettbewerb              100.000,00 EUR

Summe              184.500,00 EUR

 

Im Rahmen der Teilmaßnahme A 1 soll zunächst ein Büro für das Verfahrensmanagement beauftragt werden, welches den anschließenden Wettbewerb organisiert und moderiert. In einem weiteren Schritt sollen im Zuge des Gestaltungswettbewerbes externe Büros beauftragt werden, hierzu sind kurzfristig Ausschreibungen bzw. Vergaben erforderlich. Die Ergebnisse des Gestaltungswettbewerbes für den öffentlichen Raum haben Auswirkungen auf die Umsetzung weiterer Teilmaßnahmen im Projektgebiet Sterkrade in den kommenden Jahren und dienen als Grundlage für die Förderantragstellung zum STEP 2018. Eine Nichtumsetzung dieser Teilmaßnahme im Jahr 2017 würde zu Umsetzungsverzögerungen an anderer Stelle um ca. ein Jahr führen.

 

Zu b) C 3 „Umbau des MAN-Gästehauses (Moderationsprozess)“

 

Ziel der Teilmaßnahme ist es, dass das ehemalige Gästehaus der MAN umgebaut und zu einem sozialkulturellen Zentrum umgenutzt wird. Um die Umsetzung des Projektes anzustoßen, soll in einem ersten Schritt ein Moderationsverfahren durchgeführt werden. Durch ein externes Moderationsbüro soll die Konzeptionsphase begleitet werden. In dieser Phase soll die Planung konkretisiert und die Akteure bei der Akquisition von weiteren Projektpartnern und -mitteln unterstützt werden.

 

Auch diese Maßnahme wurde im Rahmen des STEP 2016 zur Förderung bei der Bezirksregierung Düsseldorf angemeldet und bewilligt. Für die Umsetzung der Teilmaßnahme ist ein Betrag von 50.000,00 EUR vorgesehen.

 

Zu c) D 2 „Stadtteilarchitekt“

 

Die Innenstadt von Sterkrade zeichnet sich durch einen hohen Wohnanteil aus. Aufgrund der Bedeutung der Wohnfunktion für die Innenstadt, einer älter werdenden Gesellschaft, die insbesondere auf barrierefreie Angebote angewiesen ist, vieler sanierungswürdiger Gebäude und einer fast unübersichtlichen Anzahl an Förderangeboten soll für die Zeit der Projektumsetzung ein Stadtteilarchitekt installiert werden. Hauptaufgabe des Stadtteilarchitekten ist die Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms. Dazu gehören die Mobilisierung und die Beratung der Eigentümer hinsichtlich der Fassaden- und/oder Hofgestaltung sowie deren Begleitung bei der Beantragung und Abwicklung der jeweiligen Förderung. Ergänzende Aufgaben des Stadtteilarchitekten bestehen darin, den weitergehenden Sanierungsbedarf zu ermitteln, Angebote der Beratung zu entwickeln und anzubieten bzw. bestehende Angebote zu bündeln, Sanierungsvorhaben anzustoßen und neue Wohnkonzepte zu begleiten, soweit sich dies im weiteren Projektverlauf ergibt.

 

Diese Teilmaßnahme ist grundsätzlich auf fünf Jahre angelegt, eine Bewilligung im Rahmen des STEP 2016 erfolgte seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in einem ersten beantragten Schritt für drei Jahre, wobei jährliche Gesamtkosten von 30.000,00 EUR vorgesehen sind.

 

Für die dargestellten Teilmaßnahmen ergibt sich für das Jahr 2017 somit folgender außerplanmäßiger Finanzbedarf:

 

a)A 1 „Städtebauliches Gutachterverfahren“              184.500,00 EUR

b)C 3 „MAN-Gästehaus (Moderationsprozess)“                50.000,00 EUR

c)D 2 „Stadtteilarchitekt“                30.000,00 EUR

Gesamt              264.500,00 EUR

 

Um den Umsetzungsprozess des Integrierten Handlungskonzeptes für das Projektgebiet Sterkrade nicht weiter zu verzögern, ist eine Entscheidung hinsichtlich der benötigten Finanzmittel für die aufgeführten Teilmaßnahmen erforderlich. Vor dem Hintergrund anstehender Vergabeverfahren bzw. Auftragsvergaben ist die Einstellung der Haushaltsmittel für die Planungs- und Durchführungssicherheit unabdingbar. Sollten die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden, ist eine Umsetzung der dargestellten Teilmaßnahmen in 2017 nicht möglich.

 

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