Beschlussvorlage - B/16/2435-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswahl eines Trägers für den Betrieb eines Jugendzentrums Osterfeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Hendrik Detmers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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08.03.2017
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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09.03.2017
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Kenntnisnahme
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14.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bewertung der vorgelegten Konzeptionen zur Kenntnis und beschließt, den Träger „Sozialistischen Jugend Deutschlands – „Die Falken“ Kreisverband Oberhausen“ mit dem Betrieb des Jugendzentrums Osterfeld zu beauftragen. Die weiteren Beteiligungsschritte, insbesondere mit Jugendlichen, sind zu beachten (siehe Zeitplanung unten).
Sachverhalt
Begründung / Sachdarstellung
Am 02.11.2016 hat die Bezirksvertretung Osterfeld als Standort für das geplante Jugendzentrum Osterfeld die Gesamtschule Osterfeld beschlossen (Drucksachen-Nr.: B/16/2007-01). In Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft hat der Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung ein Anforderungsprofil für den Betrieb des Jugendzentrums erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss am 30.11.2016 vorgelegt (Drucksachen-Nr.: M/16/2119-01). Daraufhin wurde das Anforderungsprofil allen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit zugeleitet und in Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft § 78 SGB VIII Jugendhilfeplanung, der Arbeitsgruppe Jugendarbeit nach § 78 SGB VIII und dem Beirat Osterfeld präsentiert. Die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit hatten bis 31.12.2016 die Möglichkeit, auf Grundlage des Anforderungsprofils Konzeptionen einzureichen.
Dem Bereich Kinder, Jugend, Bildung liegt eine Konzeption der Sozialistischen Jugend Deutschlands – „Die Falken“ Kreisverband Oberhausen sowie eine Konzeption des Evangelischen Kirchenkreises Oberhausen vor (siehe Anlage).
Es ist vorgesehen, den ausgewählten Träger in die Detailplanung und damit die Erarbeitung des Einzelförderantrages bis zum 01.12.2017 einzubeziehen (siehe Zeitplanung).
Die vorgelegten Konzeptionen wurden durch die Jugendhilfeplanung, die Jugendpflege des Fachbereichs Jugendförderung sowie der Fachbereichs- und Bereichsleitung anhand der Bewertungsmatrix (Drucksachen-Nr.: M/16/2294-01) bewertet. Die Bewertungsmatrix wurde in Sitzungen der Arbeitsgruppe Jugendarbeit am 11.01.2017 sowie der Steuerungsgruppe der offenen Kinder- und Jugendarbeit am 23.01.2017 vorgestellt.
Im Detail ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Nr. | Arbeitsschritt | Zeitablauf | Beschreibung |
Auftakt | 03.11.2016
| Das Anforderungsprofil wird über den Verteiler der AG-Jugendarbeit, der AG §78 Jugendhilfeplanung sowie der Steuerungsgruppe vorab verschickt. | |
AG §78 JHP | 17.11.2016 | In der Sitzung der AG §78 Jugendhilfeplanung wird das Anforderungsprofil vorgestellt und erläutert. | |
AG-Jugendarbeit | 24.11.2016 | In der Sitzung der AG-Jugendarbeit wird das Anforderungsprofil vorgestellt und erläutert. | |
JHA | 30.11.2016
| Im Rahmen einer Berichtsvorlage wird dem Jugendhilfeausschuss das Anforderungsprofil zur Kenntnis vorgelegt. | |
Veröffentlichung Anforderungsprofil | 01.12.2016 | Nachdem der JHA das Anforderungsprofil zu Kenntnis erhalten hat, erhalten dieses die Mitglieder der Steuerungsgruppe schriftlich. | |
Beirat Osterfeld | 01.12.2016 | Das Anforderungsprofil wird dem Beirat Osterfeld vorgestellt. | |
Begehung | 06.12.2016 | Mit allen interessierten Trägern wird der Standort begangen. | |
Frist | 31.12.2016 | Potentielle Träger haben bis zum 31.12.2016 (Poststempel zählt) die Möglichkeit, ihre Konzepte einzureichen. | |
Sitzung der Steuerungsgruppe Evaluation OKJA | 23.01.2017 | Im Januar tagt die Steuerungsgruppe. In der Sitzung wird auch das Anforderungsprofil sowie die Bewertungsmatrix erläutert. | |
Sichtung | Januar 2017
| Der Bereich Kinder, Jugend, Bildung sichtet und bewertet die eingereichten Konzeptionen. | |
AG-Jugendarbeit AG §78 JHP | 11.01.2017 31.01.2017 | In der AG-Jugendarbeit und in der AG §78 Jugendhilfeplanung werden die Konzeptionen vorgestellt sowie die Bewertungsmatrix veröffentlicht. | |
JHA | 08.03.2017 | Entscheidung des JHA zur Trägerauswahl: Im Rahmen einer Beschlussvorlage werden dem JHA alle Konzeptionen vorgelegt. Der Bereich Kinder, Jugend, Bildung unterbreitet einen Beschlussvorschlag. Die Stellungnahme der AG-Jugendarbeit wird der Vorlage angehängt. | |
Bezirksvertretung Osterfeld (BV) | 14.03.2017 | Die BV Osterfeld erhält die Beschlussvorlage des JHA zur Kenntnis. | |
Jugendparlament | 04.04.2017 | Der ausgewählte Träger stellt die Konzeption im Rahmen einer Sitzung des Jugendparlaments vor und nimmt Empfehlungen auf. | |
Gesamtschule Osterfeld | April 2017 | Der ausgewählte Träger stellt die Konzeption der Schulkonferenz der Gesamtschule Osterfeld vor und nimmt Ideen auf. | |
Einzelförderantrag und Beirat Osterfeld | Frühjahr bis Sommer 2017 | Der ausgewählte Träger erarbeitet gemeinsam mit dem Bereich Kinder, Jugend, Bildung, dem Fachbereich Stadtentwicklung sowie einem Architekten einen Einzelförderantrag. Dieser wird im Beirat Osterfeld zur Abstimmung gestellt. | |
JHA und BV Osterfeld | Herbst 2017 | Der JHA berät die Einzelantragsstellung vor. Der BV Osterfeld wird der Einzelantrag als Beschluss vorgelegt. | |
Einzelförderantrag | 01.12.2017 | Der Einzelförderantrag wird beim Städtebauministerium eingereicht. Die Erstellung muss bis Mitte November abgeschlossen sein. | |
Bauphase | 2018 | Im Falle eines Zuwendungsbescheids wird das Jugendzentrum Osterfeld gebaut. | |
Fertigstellung | 2019 | Das Jugendzentrum Osterfeld wird eröffnet. |
Die Bewertung der eingereichten Konzeptionen erfolgte nach einer Punktevergabe für jeden Gliederungspunkt des Anforderungsprofils. Maximal können für eine Konzeption 100 Punkte vergeben werden.
Konzeption des Evangelischen Kirchenkreises Oberhausen:
Die Konzeption des Evangelischen Kirchenkreises Oberhausen wurde fristgerecht beim Bereich Kinder, Jugend, Bildung eingereicht.
1. Trägerinformationen und Vollständigkeit Bewertungspunkte: 3,5 von 4
Die Unterlagen sind vollständig. Adresse und Ansprechpartner sind benannt. Die Informationen aus dem Anforderungsprofil wurden berücksichtigt. Die vorgegebenen Gliederungspunkte wurden größtenteils eingehalten.
2. Trägervoraussetzungen Bewertungspunkte: 5 von 5
Die Anerkennung auf Trägerschaft nach § 75 SGB VIII liegt vor bzw. gemäß § 75 SGB VIII Abs. 3 sind Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts anerkannte Träger der Jugendhilfe. Der Träger weist Erfahrungen im Arbeitsbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach.
3. Zielgruppe und Einzugsgebiet Bewertungspunkte: 7 von 12
Der Träger geht auf ortsspezifische Eigenheiten teilweise ein. Die Sozialstruktur, insbesondere der Indikator Migrationshintergrund, wird berücksichtigt. Die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendzentrums ist hier nicht beschrieben, findet sich jedoch in Form der Gründung eines Arbeitskreises Öffentlichkeitsarbeit im weiteren Konzept wieder. Konkrete Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit sind nicht benannt. Das vorgesehene Einzugsgebiet wird teilweise benannt, ist jedoch nicht ausführlicher beschrieben. Die aufsuchende Jugendarbeit wird von Mitarbeiter*innen vor Ort durchgeführt und soll durch zusätzliche Angebote von „Flotte Lotte“ und „manni“ sichergestellt werden.
4. Standort Bewertungspunkte: 9 von 12
Das Raumprogramm ist konkret über eine Skizze sowie eine detaillierte Raumbeschreibung, welche flexibel an den Bedarf von Jugendlichen angepasst werden kann, erläutert. Äußere Veränderungen des Gebäudes und Ideen dazu sind dagegen kaum beschrieben. Die Eigenständigkeit des Jugendzentrums im Hinblick auf das Schulgebäude ist teilweise benannt. Eine genaue Beschreibung wie eine Eigenständigkeit gewährleistet werden kann, ist nicht gegeben.
5. Außenbereich Bewertungspunkte: 4,5 von 7
Das Konzept enthält viele unterschiedliche kreative Ideen für verschiedene Zielgruppen. Die Vielzahl der Angebote ist jedoch auf dem im Anforderungsprofil benannten südlichen Teil des Schulhofes nicht umsetzbar. Die Zusammenarbeit bzw. das Zusammenspiel mit dem Außengelände der Schule ist zum Teil beschrieben.
6. Öffnungszeiten und Personal Bewertungspunkte: 9 von 12
Die Öffnungszeiten bzw. die Wochenstunden hat der Träger am 31.01.2017 nachgereicht (siehe Anlage). Demnach hat das Jugendzentrum 26 Stunden in der Woche geöffnet (fünf Wochentage). Die Öffnungszeiten sind jugendgerecht. Laut nachgefordertem Datenblatt zur Finanzierung (siehe Anlage) sieht der Träger hierfür eine städtische Förderung von 137.400 EUR im Jahr vor. Die Fachlichkeit der zwei Mitarbeiter*innen sowie der geringfügig Beschäftigten ist über den Berufsabschluss bzw. eine pädagogische Erfahrung sichergestellt. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen werden in der Konzeption berücksichtigt.
7. Eigenanteil Bewertungspunkte: 6 von 10
Die Höhe des Eigenanteils ist ebenfalls im nachgeforderten Datenblatt zur Finanzierung (siehe Anlage) genannt. Dieser setzt sich aus dem Einsatz von Personal des Trägers zusammen. Gleichwohl ist die Höhe des Eigenanteils (laut Anforderungsprofil 10% des Personalansatzes) nicht nachvollziehbar. Die geringfügig Beschäftigten sind bei der Berechnung des Eigenanteils nicht berücksichtigt worden.
8. Inhalte und Angebote Bewertungspunkte: 19 von 25
Das inhaltliche Konzept und die Angebote sind ausführlich beschrieben. Im Einzelnen gliedert sich das Teilergebnis in die folgenden Punkte auf:
- Inhaltliches pädagogisches Konzept Bewertungspunkte: 6 von 7
Der Träger hat bereits Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern vor Ort geführt. Es wird eine Vielzahl von konkreten Angebotsideen erläutert. Hierbei wird auch ein besonderer Fokus auf die Niederschwelligkeit gelegt.
- Profil des JugendzentrumsBewertungspunkte: 3 von 4
Im Konzept wird ein Großteil des Profils als „Metaebene“ beschrieben. Das Jugendzentrum soll autonom von den Jugendlichen gestaltet und betrieben werden. Drittmittel sollen im Rahmen der Arbeit akquiriert werden.
- Vorstellung der Struktur des JugendzentrumsBewertungspunkte: 3 von 3
Der Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen ist erläutert. Die Beteiligungsstruktur innerhalb des Jugendzentrums ist über den autonomen Bereich strukturell verankert.
- Zielerreichung und BedarfsdeckungBewertungspunkte: 2 von 3
Die regelmäßige Abstimmung zwischen den Jugendzentren im Sozialraum ist berücksichtigt. Die aufsuchende Jugendarbeit ist beschrieben, jedoch Vondern/Osterfeld-Süd nicht als Einzugsgebiet explizit genannt. Die weiteren Ziele der Gesamtstadt sind berücksichtigt.
- RaumprogrammBewertungspunkte: 2,5 von 3
Das Café mit einer Beteiligungsstruktur ist konkret beschrieben. Eine externe Nutzung der Räume durch Jugendliche ist vorgesehen. Die intensive Kooperation mit der Einrichtung „noName“ ist stark in den Fokus gesetzt.
- Konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Jugendzentrum
und Schule Bewertungspunkte: 2,5 von 5
Das Konzept sieht die Zusammenarbeit mit der Gesamtschule Osterfeld als sensible Kooperationsmöglichkeit vor. Eine konkrete konzeptionelle Zusammenarbeit wird nicht beschrieben. Das Jugendzentrum soll alle Jugendliche als Zielgruppe verstehen.
9. Kooperationen Bewertungspunkte: 2,5 von 3
Weitere Kooperationspartner und –möglichkeiten sind benannt. Einige im Anforderungsprofil benannten obligatorischen Kooperationspartner (z. B. AG-Jugendarbeit, Jugendhilfeplanung) sind nicht aufgeführt.
10. Beteiligung von Bürgern Bewertungspunkte: 4,5 von 10
Das Konzept sieht die Beteiligung der Osterfelder Bürger*innen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, vor. Ein Schwerpunkt liegt auf der LSBT* Community. Darüber hinaus soll die städtische Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung einbezogen und darüber ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden. Die Koordinierungsstelle hat jedoch die Aufgabe, den AK Bürgerbeteiligung zu organisieren, die städtische Vorhabenliste zusammenzustellen, Abstimmungen mit den Fachbereichen herbei zu führen und eine Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten. Im Falle des Jugendzentrums Osterfeld ist vorgesehen, dass der Träger die Beteiligung organisiert. Die Konzeption sieht keine Beteiligung des Jugendparlaments und der Schülervertretung vor. Eine Methodik ist nicht beschrieben.
11. Sonstiges Bewertungspunkte: 0
Die Konzeption stand unter dem Vorbehalt des Synodalvorstands, der am 19.01.2017 per Mail aufgehoben wurde.
Aus den Bewertungspunkten ergibt sich eine Summe von 70 Punkten.
Konzeption der Sozialistischen Jugend Deutschlands – „Die Falken“ Kreisverband Oberhausen“
Die Konzeption der Sozialistischen Jugend Deutschlands – „Die Falken“ Kreisverband Oberhausen“ wurde fristgerecht beim Bereich Kinder, Jugend, Bildung eingereicht.
1. Trägerinformationen und Vollständigkeit Bewertungspunkte: 3,5 von 4
Die Unterlagen sind vollständig. Adresse und Ansprechpartner sind benannt. Die Informationen aus dem Anforderungsprofil wurden berücksichtigt. Die vorgegebenen Gliederungspunkte wurden größtenteils eingehalten.
2. Trägervoraussetzungen Bewertungspunkte: 5 von 5
Die Anerkennung auf Trägerschaft nach § 75 SGB VIII liegt vor. Der Träger weist Erfahrungen im Arbeitsbereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach.
3. Zielgruppe und Einzugsgebiet Bewertungspunkte: 9 von 12
In der Konzeption wird auf ortspezifische Eigenheiten eingegangen. Sozialraumdaten werden genannt. Die Öffentlichkeitsarbeit des Jugendzentrums ist hier nicht beschrieben, ist jedoch an anderer Stelle in der Konzeption konkret hinterlegt. Das vorgesehene Einzugsgebiet wird vollständig genannt und die aufsuchende Jugendarbeit in Vondern/Osterfeld-Süd beschrieben. Die aufsuchende Jugendarbeit soll über einen verbandseigenen Spielmobilanhänger realisiert werden. Das mobile Angebot ist nicht an der originären Zielgruppe orientiert. Das zielgruppengerechte Angebot wird durch den Träger jedoch begründet.
4. Standort Bewertungspunkte: 9,5 von 12
Das Raumprogramm ist konkret und detailliert beschrieben. Veränderungen und Ideen des Gebäudes sind teilweise erläutert. Die Eigenständigkeit des Jugendzentrums im Hinblick auf das Schulgebäude wird explizit hervorgehoben, jedoch nicht detailliert erläutert.
5. Außenbereich Bewertungspunkte: 4,5 von 7
Das Konzept enthält eine Ideensammlung von Jugendlichen aus dem Beteiligungsworkshop für den Außenbereich. Die Ideen sind jedoch weiter ausgeführt. Eine Zusammenarbeit zum Schulbetrieb ist angedeutet, jedoch nicht weiter ausgeführt.
6. Öffnungszeiten und Personal Bewertungspunkte: 10 von 12
Laut Konzeption sieht der Träger Öffnungszeiten von 35,5 Wochenstunden vor (fünf Wochentage). Die vorgesehenen Öffnungszeiten sind jugendgerecht. Der Träger hat die vorgegebenen Öffnungszeiten verändert und dies mit einer Begründung versehen. Laut nachgefordertem Datenblatt (siehe Anlage) sieht der Träger hierfür eine städtische Förderung von 133.495,13 EUR im Jahr vor. Die Fachlichkeit der drei Mitarbeiter*innen ist über den Berufsabschluss sichergestellt. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen werden im Betrieb des Jugendzentrums und in der Verwaltung (Overhead) berücksichtigt. Das Angebot ist im Vergleich mit dem des Ev. Kirchenkreises wirtschaftlicher.
7. Eigenanteil Bewertungspunkte: 7 von 10
Die Höhe des Eigenanteils ist im nachgeforderten Datenblatt (siehe Anlage) genannt und übersteigt die geforderten 10% des Personalansatzes deutlich. Allerdings setzt sich der Eigenanteil aus ehrenamtlicher Arbeit zusammen und ist daher keine beständige Größe in der Kalkulation. Der Eigenanteil ist im Datenblatt bei den Gesamtkosten nicht berücksichtigt, was jedoch keine rechnerische Relevanz nach sich zieht.
8. Inhalte und Angebote Bewertungspunkte: 20 von 25
Das inhaltliche Konzept und die Angebote sind ausführlich beschrieben. Im Einzelnen gliedert sich das Teilergebnis in die folgenden Punkte auf:
- Inhaltliches pädagogisches Konzept Bewertungspunkte: 4,5 von 7
Es wird eine Vielzahl von Angebotsideen erläutert, jedoch nicht konkret beschrieben oder detailliert erläutert. Der Träger legt besonders viel Wert auf Beteiligungsstrukturen innerhalb der Einrichtung.
- Profil des JugendzentrumsBewertungspunkte: 3,5 von 4
Der Träger vermittelt Partizipation als zentralen Aspekt im Profil des Jugendzentrums. Jugendliche sollen Freiräume erhalten und in ihrer persönlichen Entwicklung gefördert werden („empowerment“). Drittmittel sollen im Rahmen der Arbeit akquiriert werden.
- Vorstellung der Struktur des JugendzentrumsBewertungspunkte: 2 von 3
Der Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen im Jugendcafé ist erläutert. Partizipation soll als alltäglicher Bestandteil der Entscheidungsfindung in der Einrichtung verankert werden.
- Zielerreichung und BedarfsdeckungBewertungspunkte: 2,5 von 3
Die regelmäßige Abstimmung zwischen den Jugendzentren im Sozialraum ist berücksichtigt. Jedoch ist noch kein Verweis auf abgestimmte Öffnungszeiten zu finden. Die aufsuchende Jugendarbeit in Vondern/Osterfeld-Süd ist beschrieben. Die weiteren Ziele der Gesamtstadt sind berücksichtigt.
- RaumprogrammBewertungspunkte: 2,5 von 3
Das Jugendcafé mit Einrichtung und der konkreten Gestaltungsidee ist erläutert. Weitere Raumprogramme sind benannt, teilweise jedoch wenig flexibel.
- Konzeptionelle Zusammenarbeit zwischen Jugendzentrum
und Schule Bewertungspunkte: 5 von 5
Eine Kooperation auf Augenhöhe in beiderseitigem Nutzen wird als selbstverständlich erachtet. Die Schule und das Jugendzentrum sollen sich organisatorisch ständig austauschen und inhaltlich bei Veranstaltungen zusammenarbeiten. Die Schulsozialarbeit und der offene Ganztag werden als Kooperationspartner genannt.
9. Kooperationen Bewertungspunkte: 3 von 3
Alle im Anforderungsprofil obligatorischen sowie zusätzliche Kooperationspartner und –möglichkeiten sind benannt.
10. Beteiligung von Bürgern Bewertungspunkte: 8,5 von 10
In der Einrichtung sollen die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen einbezogen werden. Vorab hat der Träger eine Beteiligungsveranstaltung mit Jugendlichen durchgeführt sowie online einen Fragebogen erstellt. Das Jugendparlament ist zwar benannt, jedoch keine Methodik zur Präsentation erläutert. Die Schülervertretung der Gesamtschule Osterfeld ist ebenfalls benannt. Die Methodik ist auch hier nicht erläutert.
11. Sonstiges Bewertungspunkte: 0
Der Träger sieht ein Qualitätsmanagement, einen regelmäßigen überregionalen Fachaustausch und eine enge Kooperation zur Universität Duisburg-Essen vor.
Aus den Bewertungspunkten ergibt sich eine Summe von 80 Punkten.
Aufgrund des höheren Bewertungsergebnisses schlägt die Verwaltung vor, den Träger „Sozialistischen Jugend Deutschlands – „Die Falken“ Kreisverband Oberhausen“ mit dem Betrieb zu beauftragen.
Den Trägern der AG-Jugendarbeit, die keine Konzeption eingereicht haben, wurden die vorgelegten Konzeptionen am 31.01.2017 vorgestellt. Diese Mitglieder haben im Anschluss eine eigene Stellungnahme zu den Konzeptionen verfasst. Die Stellungnahme wird am 21.02.2017 in der AG §78 SGB VIII Jugendhilfeplanung beraten und ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung stimmt die weiteren Details (inkl. Finanzierung des Jugendzentrums ab 2019) mit dem Träger und den zuständigen städtischen Stellen ab. In Zusammenarbeit mit dem Bereich 5-1/Stadtplanung dem Bereich 3-1/Kinder, Jugend, Bildung sowie weiteren Beteiligten wird die Konzeption mit dem Träger konkretisiert sowie bis zum 01.12.2017 ein Einzelförderantrag erarbeitet. Dieser wird den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorgelegt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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6
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(wie Dokument)
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98,5 kB
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