Beschlussvorlage - B/16/2455-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Kulturausschuss beschließt die Erhöhung der Höchstgrenzen für die Gewährung von Kleinzuschüssen auf 500,-- EUR.

Die Zuschüsse werden aus Produkt 040703 -Musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 - Kulturbüro - Sachkonto 531823 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, kulturelle Aktivitäten – gewährt.

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Konsequenzen

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[x]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Zur Unterstützung kleiner Kulturprojekte sehen die Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit die Möglichkeit der Vergabe eines Kleinzuschusses vor, der direkt durch das Kulturbüro ohne Beschluss des Kulturausschusses vergeben werden kann. Der Höchstbetrag in Höhe von 400,-- EUR (bzw. vormals 800,-- DM) wurde niemals verändert. Das Kulturbüro schlägt vor, die Höchstförderung im Rahmen eines Kleinzuschusses auf 500,-- EUR anzuheben.

 

 

 

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