Beschlussvorlage - B/16/2455-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Förderhöchstgrenze für Kleinzuschüsse auf 500,-- EUR(Produkt 040703, Auftrag 860004070300, Sachkonto 531823)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kulturbüro
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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14.03.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss beschließt die Erhöhung der Höchstgrenzen für die Gewährung von Kleinzuschüssen auf 500,-- EUR.
Die Zuschüsse werden aus Produkt 040703 -Musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 - Kulturbüro - Sachkonto 531823 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche, kulturelle Aktivitäten – gewährt.
Sachverhalt
Begründung
Zur Unterstützung kleiner Kulturprojekte sehen die Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit die Möglichkeit der Vergabe eines Kleinzuschusses vor, der direkt durch das Kulturbüro ohne Beschluss des Kulturausschusses vergeben werden kann. Der Höchstbetrag in Höhe von 400,-- EUR (bzw. vormals 800,-- DM) wurde niemals verändert. Das Kulturbüro schlägt vor, die Höchstförderung im Rahmen eines Kleinzuschusses auf 500,-- EUR anzuheben.
