Beschlussvorlage - B/16/2443-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der Weiterführung der Bürger-Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen für die Jahre 2018 bis 2020 zu.

 

Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 50.000 EUR pro Jahr wird vorbehaltlich der Förderung durch Landes- und EU-Mittel für die Jahre 2018 bis 2020 in den jeweiligen Haushalt verbindlich eingestellt.

 

Auftrag: 220014010190 – Umweltmanagement und Immissionsschutz

Sachkonto: 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Bezug: B/16/0646-01

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[   ]

 

    ja[ x ]

 

Die mit Landes- und EU-Mitteln geförderte Energieberatung der Verbraucherzentale NRW in Oberhausen über 3 Jahre hat ein Gesamtvolumen von 405.000 Euro. Sie setzt sich aus zwei Personalstellen (Ingenieursstelle und Verwaltungskraft) sowie Sachmitteln zusammen, die jeweils von der Verbraucherzentrale NRW gestellt werden.

 

Der jährliche kommunale Eigenanteil beträgt pauschal 57.500 Euro. Er reduziert sich pro Jahr um 7.500 Euro als pauschale Verrechnung von Miet- und Nebenkosten bei Unterbringung der Beratung in Räumlichkeiten der Stadt auf 50.000 Euro / Jahr. In den Jahren 2016 und 2017 erfolgte die Teilfinanzierung der Kampagne über Drittmittel - Duale Systeme Deutschland (DSD). Diese steht ab 2018 nicht mehr zur Verfügung, da sie für die laufende Kommunikationskampagne zur Verbesserung zur Sauberkeit in Oberhausen beansprucht wird.

 

b) Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in NRW zeichnet eine besondere Einrichtung in Oberhausen aus: Seit über 10 Jahren engagiert sich die Verbraucherzentrale mit einem bisher ausschließlich durch Landes- und EU-Mittel finanzierten Energieberatungsbüro in unserer Stadt. Gestartet unter dem Namen „Sanierungsinitiative Ruhrgebiet“, später „KEK – Klimaschutz und Energiewende Konkret“, war die Einrichtung als Sonderstellung neben Dortmund nur eine von zwei Einrichtungen im Ruhrgebiet, die bisher ohne städtische Eigenbeteiligung betrieben werden konnte. In dieser Zeit hat sie durch Ihre qualifizierten Energieberater zahlreiche Bürgerberatungen vor Ort und viele Projekte, wie etwa die Thermografieaktion, durchgeführt. Ihre Bedeutung für die Stadt spiegelt sich auch im Klimaschutzkonzept der Stadt Oberhausen wieder, in dem die Verbraucherzentrale mit der Energieberatung in Oberhausen als ein wesentlicher Akteur und Ansprechpartner benannt ist. In einem erweiterten Programm bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale auch Quartiersberatung an, welche die Stadtteilprojekte zusätzlich unterstützen würde. Gerade in der Altbausanierung ist qualifizierte Energieberatung unerlässlich. Öffentlichkeitsarbeit, etwa mit Veranstaltungen und Vorträgen im Energiebereich, ist ebenfalls Baustein des Projekts.

 

Neben der kommunalen Finanzierung wird das Projekt „Beratungskampagne“ über das Land NRW mit Mitteln aus den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln maßgeblich finanziert. Diese Mittel stehen im Haushalt bis zum Jahr 2020 zur Verfügung. Die Projektbewilligung endet bereits am 31.12.2017. Für die neue Förderphase 01.01.2018 bis zum 31.12.2020 ist ein „neues“ Projektbaustein erforderlich, wobei die Voraussetzungen grundsätzlich gleich bleiben.

Damit das Projekt „Beratungskampagne“ zu den ersten Maßnahmen gehört, die den kompletten Förderzeitraum ausschöpfen, strebt die Verbraucherzentrale NRW eine Vertragsverlängerung an. Voraussetzung für das Gelingen sind verbindliche Erklärungen in Form von Vertragsabschlüssen aller beteiligten Kommunen.

Deshalb hat die Verbraucherzentrale NRW der Stadt Oberhausen jetzt einen Vertragsentwurf für die Jahre 2018 bis einschließlich 2020 vorgelegt, der möglichst kurzfristig abgestimmt und beschlossen werden soll. So wird es möglich, dass das bisher erfolgreiche Projekt ohne Unterbrechung, wie Kündigung der Arbeitsverträge und der angemieteten Räume zum 31.12.2017, weitergeführt wird.

 

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