Antragsvorlage - A/16/2396-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, welche städtischen Gebäude (inkl. Gebäude der städtischen Tochtergesellschaften) für eine Dachbegrünung in Frage kommen.

 

  1. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, verschiedene Möglichkeiten aufzuzeigen, wie private Hauseigentümer für die Installtion von Dachbegrünungen (auch auf Garagendächern) gewonnen werden könnten.

 

  1. Die Ergebnisse sind dem Umweltausschuss sodann vorzustellen.
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Sachverhalt

Begründung

 

Dachbegrünungen bieten aus Sicht der CDU-Fraktion viele Vorteile und vereinen eine Vielzahl an positiven Wirkungen.

 

Dächer werden durch Begrünung vor Wettereinflüssen im Sommer und im Winter besser geschützt, was insgesamt zu einer längeren Lebensdauer führt. Gleichzeitig wird die Wärmedämmleistung im Winter erhöht und der Schutz vor Hitze im Sommer verstärkt.

 

Gründächer vor allem mit Moosen leisten einerseits einen Beitrag zur Energieeinsparung, können aber auch durch eine Minderung der Spitzenabflüsse zur Entlastung der Kanalisation beitragen und zu Einsparungen bei den Abwassergebühren führen. In bestimmten Fällen können sich daher auch explizite Kostenvorteile eines begrünten Daches gegenüber einem Hausdach ohne Dachbegrünung zeigen.

 

Je nach Form der Dachbegrünung erfolgt außerdem ein Regenwasserrückhalt von jährlich zwischen 30 % bis 99 % des Jahresniederschlags (regionsabhängig).

 

Begrünte Dächer werden weiter zur Reduzierung der Feinstaubbelastung beitragen. Ferner wird das Umgebungsklima durch die Verdunstung des gespeicherten Wassers verbessert.

 

In Kombination mit Photovoltaikanlagen können begrünte Dächer außerdem den Wirkungsgrad dieser Anlagen erhöhen.

 

Nicht zuletzt spricht die durch Dachbegrünungen zu erwartende optische Aufwertung der städtischen Gebäudearchitektur für eine Ausweitung der Bemühungen in diese Richtung.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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